Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte haben ein verstärktes Bedürfnis nach neuen Möglichkeiten des Zusammenarbeitens. Steinhart pocht auf die Zulassung verschiedener Praxisorganisationsformen und macht dies am Beispiel Wien deutlich: „In Wien haben wir derzeit 70 Gruppenpraxen. Weitere 100 Anmeldungen stehen in der Pipeline und würden aus unserer Sicht sofort realisiert werden, würde nicht die Wiener Gebietskrankenkasse blockieren und ihre Zustimmung verweigern. Man sieht also, dass neue Praxisformen vor allem bei den jüngeren Kolleginnen und Kollegen angestrebt werden. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass es die gewohnte Einzelpraxis zukünftig nicht mehr geben wird oder soll. Entscheidend ist der Mix, der eine niederschwellige, wohnortnahe und patientenzentrierte Patientenversorgung gewährleistet. In diesem Sinne begleiten wir auch sehr offensiv das Projekt‚ PHC Medizin Mariahilf‘, wo im Rahmen des Gesamtvertrags, durch den Zusammenschluss mehrerer Ärztinnen und Ärzte und einen erweiterten Service hinsichtlich Öffnungszeiten und Leistungsumfang, die Attraktivität des niedergelassenen Hausarztes noch weiter verstärkt wird. Was wir jedoch strikt ablehnen, sind Modelle außerhalb des Gesamtvertrags, würde dies doch bedeuten, dass zukünftig jeder einzelne Arzt und jede einzelne Ärztin für sich alleine einen entsprechenden Vertrag mit der Krankenkasse ausverhandeln müsste und er/sie zudem in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu Großkonzernen stünde, die sich bequem in solche Primarversorgungszentren einkaufen könnten. In diesem Sinne begrüße ich im niedergelassenen Bereich die Anstellung von Ärzten bei Ärzten, nicht jedoch von Ärzten in ausschließlich wirtschaftlich orientierten Unternehmen“, so Steinhart.
Dr. Christoph Dachs, ÖGAM-Präsident: „Wir fordern den Aufbau von Netzwerken durch Bottom-up-Initiativen, nicht von ‚oben‘ oktroyiert, und dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Praxisformen geschaffen werden. Des Weiteren muss es ermöglicht werden, Kassenpraxen an einem Standort zusammenzulegen oder Planstellen im Sinne einer Jobsharingpraxis zu teilen. Was die Nachfolgepraxis betrifft, so sollten Bedingungen geschaffen werden, die zum Beispiel einen sukzessiven Rückzug des bisherigen Inhabers ermöglichen und damit eine schrittweise Übergabe an den neuen Praxisinhaber.“