Sabine Oberhauser: Dass in Wien gemeinsam an Lösungen gearbeitet wird, ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Mit dem PHC-Gesetz wollen wir für österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen und somit auch Rechtssicherheit sorgen.
Oberhauser: Derzeit wird von meinem Haus mit der Ärztekammer verhandelt. Die Gespräche sind sicherlich nicht einfach, aber sachlich und konstruktiv. Wenn sich alle Seiten bewegen, bin ich daher optimistisch, dass in Kürze ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann.
Oberhauser: Bei dieser Regelung geht es darum, Probleme, die vor allem von kommunaler Seite oder auch von Bürgerinnen und Bürgern an mein Ministerium herangetragen werden, zu lösen. Das ändert nichts daran, dass wir weiterhin an einer generellen Regelung zur Verbesserung der Medikamentenversorgung am Land arbeiten. Mit der Ärztekammer selbst hat das wenig zu tun.
Oberhauser: Die Versorgung mit Medikamenten soll jeweils am für die Patientinnen und Patienten optimalen Ort erfolgen. Das grundlegende System wird nicht angegriffen: Nach wie vor ist dies in der Regel die Apotheke, in ländlichen Regionen werden Apotheken durch Hausapotheken ergänzt. Davon unabhängig brauchen wir faire und attraktive Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte. Das schließt neben der Honorarfrage auch ganz generell die Arbeitsbelastung am Land mit ein.
Oberhauser: Es ist legitim, dass die Standesvertretung Forderungen erhebt und versucht, das Beste für den eigenen Berufsstand herauszuholen. Wir halten in Österreich am System der Arzneimittelversorgung primär durch Apotheken fest. Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie aktive Beratung sind Teil des Versorgungsauftrages der Apotheken.
Die Drogeriekette dm und der Handelsverband wünschen sich, rezeptfreie Medikamente verkaufen zu dürfen. Die Apotheker warnen vor der Gefahr durch Neben- und Wechselwirkungen und davor, dass es Mengenangebote à la „Nimm 3, zahl 2“ geben wird. Was halten Sie vom Vorstoß des Handels?
Oberhauser: Ohne der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgreifen zu wollen, sehe ich für eine Aufweichung der Apothekenpflicht in Österreich keinen Anlass. In Österreich haben wir aus gutem Grund die Apothekenpflicht. Den österreichischen Apotheken kommt eine wesentliche Rolle bei der Arzneimittelversorgung und -abgabe zu, vor allem im Rahmen der Qualitätssicherung und Beratung. Diejenigen Arzneimittel, bei denen selbst bei einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung keine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist, dürfen schon jetzt in Drogerien verkauft werden. Für den Rest gibt es die Apothekenpflicht.
Oberhauser: Ehrlich gesagt, nicht sehr viel. Ich verwehre mich gegen ein Verständnis von Prävention als Privilegierten-Programm, wie es etwa solchen Bonus-Malus-Systemen zu Grunde liegt. Wenn Menschen armutsgefährdet sind, täglich darum kämpfen, Rechnungen bezahlen zu können, vielleicht sogar mehrere Jobs machen, dann denken sie nur sehr wenig über eine gesunde Lebensführung nach. Genau diese Menschen sind aber gesundheitlich am stärksten beeinträchtigt. Von Konzepten, die Menschen auf ihre Eigenverantwortung reduzieren und sie alleine lassen, wenn sie Hilfe am dringendsten notwendig hätten, halte ich nichts. Dagegen werde ich immer ankämpfen.
Oberhauser: In Österreich sind zuckerhaltige Getränke schon jetzt höher besteuert als Wasser und Milch. Gerade bei Softdrinks ist aber die Bandbreite bei den Preisen sehr groß. Die Menschen würden wahrscheinlich einfach zu den billigeren Limonaden greifen. Wir setzen deshalb auf Aufklärung und Information, wie zum Beispiel mit der BMG-Ernährungspyramide oder Initiativen wie „Unser Schulbuffet“. Dank der BMG-Initiative hat ein Drittel der Schulbuffets in Österreich auf gesunde Ernährung umgestellt.