Der Kostendruck bei den Leistungen im Gesundheitswesen ist ein politischer Dauerbrenner, der auch vor Medizinprodukten nicht haltmacht. Die Versorgung einer zunehmenden Zahl von Kranken in einer immer komplexeren Medizinwelt muss billiger werden. Ein wesentlicher und oft unterschätzter Treiber in diesem Zusammenhang sind Ausschreibungen. Erhalten Billigstbieter den Vorzug, kann eine Versorgung der Bevölkerung mit State-of-the-Art-Medizin und innovativen Produkten nicht weiter gewährleistet werden. Die Sichtweise ist mehr als kurzfristig, denn schon jetzt gibt es eine höhere Lebenserwartung, aber gleichzeitig keine höhere Zahl gesunder Lebensjahre. Eine bewusst in Kauf genommene billigere und qualitativ schlechtere Versorgung heißt nichts anderes als „wer billig kauft, kauft teuer“. Eine reine Preisbetrachtung kann zu keiner wertorientierten Gesundheitsversorgung führen. Patienten erhalten damit nicht automatisch innovative Produkte, die den Heilungsverlauf beschleunigen und damit teure Liegezeiten verkürzen, Reha-Aufenthalte vermeiden, Lebensqualität verbessern oder Menschen rascher wieder in den Arbeitsprozess eingliedern können. Nur innovative Produkte stellen sicher, dass Patienten bestmöglich und auch kosteneffizient versorgt werden, und die sind eben nicht immer billiger.
Die Bedeutung von Lebenszykluskosten und Produktqualität bei Ausschreibungen steht aktuell auch im Mittelpunkt eines Tools der Unternehmensberatung Boston Consulting Group und MedTech Europe, einem Zusammenschluss der europäischen Medizintechnikindustrie. Es soll öffentlichen Ausschreibern bei der Umsetzung des Bestbieterprinzips im europäischen Gesundheitswesen unterstützen. Der Fokus liegt dabei klar auf den Bedürfnissen der Patienten und nicht auf jenen der Einkaufsentscheider und anhand zahlreicher Beispiele aus dem Gesundheitswesen wird deutlich, dass ein ganzheitlicher, wertorientierter Ansatz in der Beschaffung langfristig weit mehr Vorteile bringt als kurzfristige Preisdrückereien.
Österreich gilt innerhalb der EU längst nur mehr als Innovation Follower, aber wie lange noch? Um Innovationen im Gesundheitswesen schaffen zu können, müssen sie auch gefördert werden. Das passiert in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern noch in einem viel zu geringen Ausmaß. Im zweiten Schritt müssen diese Innovationen im Gesundheitswesen dann auch Patienten verfügbar gemacht werden, dazu braucht es bei der öffentlichen Auftragsvergabe das Bestbieterprinzip.
Die Brisanz des Themas war auch im Rahmen der Podiumsdiskussion über die Zukunft der Medizinprodukte anlässlich der diesjährigen AUSTROMED-Hauptversammlung deutlich spürbar. Mehr dazu lesen Sie im Gastkommentar der Vorsitzenden des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Ulrike Rabmer-Koller und in einer Zusammenfassung der Podiumsdiskussion.
Ihr
Philipp Lindinger