Zuschuss für längere Ordinationszeiten, flexible saisonale Anpassung der Öffnungszeiten, gelockerte Vertretungsregelungen, beispielsweise bei Jobsharing und Gruppenpraxen: Der Vertragsabschluss zwischen der Ärztekammer für Wien, der Wiener Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Wien bringt einige Änderungen für niedergelassene Ärzte. Die wichtigsten werden von Dr. Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte, und Dr. Naghme Kamaleyan-Schmied, Obfrau der Sektion Allgemeinmedizin der Wiener Ärztekammer, vorgestellt.
Die Bevölkerung wächst, die Zahl an Kassenordinationen sinkt: Derzeit behandeln Ärzte über 1100 Patienten. Die Ärztekammer hat gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Wien einen Vertrag abgeschlossen. Er verändert einige Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte.
Zukünftig können sich niedergelassene Ärzte 100 Tage pro Jahr ohne Genehmigung vertreten lassen. Außerdem neu: Ärzte dürfen künftig den Vertretungsarzt quartalsweise ändern, Ordinationszeiten können saisonal flexibel angepasst werden und in Gruppenpraxen ist es möglich, sich vertreten zu lassen.
Geplant ist, dass Patienten telemedizinisch versorgt werden, ohne dass dadurch der ärztliche Kontakt ersetzt wird. Der Fokus liegt bei Hausärzten, Gynäkologen und Kinderärzten. Außerdem läuft ein Codierungsprojekt mit Allgemeinmedizinern bis 2020, bei dem die Patienten anonym bleiben.
Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, die ihre Ordination freiwillig länger offen haben, erhalten künftig Zuschlage über den sogenannten Sachleistungs-, Versorgungs- und Öffnungszeitenbonus (SVÖ-Bonus).