Praxisgründung: Gemeinsam ist man weniger allein

Ärzte haben den Ruf klassische Einzelkämpfer zu sein. Kein Wunder, gilt es doch oft in der Arbeit am Patienten sehr rasch und fokussiert Verantwortung zu übernehmen und auf sich allein gestellt zu entscheiden. Bei der Gründung einer Ordination scheint aber ein Paradigmenwechsel eingetreten zu sein – Gemeinschaftssinn ist angesagt!

Nach dem Ende des Medizinstudiums und der bestandenen Facharztprüfung planen viele Mediziner nach wie vor den Weg in die Selbstständigkeit. Ab sofort gilt: Gut geplant ist halb gewonnen, denn Selbstständigkeit – egal, ob allein oder mit Partnern – ist immer mit einem Risiko behaftet. Es lässt sich jedoch mit einem durchdachten Konzept gut in überschaubare Bahnen lenken und mit zunehmender Routine im Echtbetrieb auch reduzieren.

Was passt zu mir?

Wer sich als Arzt eine eigene Existenz aufbauen will, muss sich zunächst die grundsätzliche Frage stellen, ob er das als alleine, gemeinsam mit Kollegen oder im multiprofessionellen Team umsetzen will. Erst danach kommen Fragen wie die Standortwahl, das Leistungsangebot oder die Finanzierung. Es gibt jedenfalls kein Richtig oder Falsch auf die Frage, ob sie nun besser als Einzelkämpfer oder Teamplayer unterwegs sind, jedoch sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein, wenn es um die folgenden Fragen geht: Fällt es Ihnen schwer, sich unterzuordnen? Diskutieren Sie Ergebnisse gerne mit anderen und akzeptieren auch deren Meinungen? Fühlen Sie sich in Hierarchien oder im Team besser aufgehoben? Teilen Sie Erfolge gerne? Haben Sie für Prüfungen lieber alleine oder mit Kollegen gelernt? Ein paar Hinweise zu den Vorlieben in ihrer bisherigen Laufbahn können hilfreich sein, um für künftige Entscheidungen gut gerüstet zu sein.

Unser Tipp: Reflektieren Sie Ihre Arbeitsweise mit einem guten Freund oder einem Coach um herauszuarbeiten, welche Organisationsform für Sie die richtige ist!

Übernehmen oder Neugründen?

Wer mit einer Einzelpraxis an den Start gehen möchte, steht wiederum vor zwei Möglichkeiten: Eine vorhandene Ordination zu übernehmen oder völlig neu zu gründen. Ein Übernahmepreis setzt sich dabei immer aus dem Wert der „Marke“ und den konkreten, in der Praxis befindlichen Geräten oder Gegenständen zusammen. Bei der Medizintechnik oder der Einrichtung sieht der geschulte Mediziner vermutlich einfacher, ob sie in die Jahre gekommen ist und ob die Kosten für die Modernisierung der Ausstattung eine Übernahme rechtfertigen. Schwieriger ist es da schon bei der Bewertung der „Marke“, die zum Beispiel das Image, die Bekanntheit oder den Patientenstamm umfasst – und sie ist immer nur so gut, wie sich diese Assets auch in Zukunft fortführen lassen. Natürlich können Sie von alten, gewachsenen Strukturen und den Erfahrungswerten eines Vorgängers profitieren, das Vertrauen der Patienten müssen Sie dennoch gewinnen, damit der „Kundenstock“ nicht abwandert. Während Sie bei einer Übernahme Investitionen vielleicht auf später verschieben können, sind bei der Neugründung die Anfangsinvestition und damit das Risiko größer. Umgekehrt haben sie den Vorteil, der neuen Ordination auch eine völlig neue Richtung zu geben – es wird ganz und gar „Ihr“ Ding!

Unser Tipp: Wenn ein Übernahmeangebot auf den ersten Blick durchaus attraktiv erscheint, so lohnt sich jedenfalls ein zweiter Blick mit einem Experten gemeinsam – zum Beispiel einem Steuerberater oder einem Baumeister. Lassen Sie bei einer Übernahme die vorhandenen Werte „frei von Emotionen“ prüfen und die Übernahmekosten denen einer Neuinvestition kalkulatorisch gegenüberstellen.

Im Team an den Start

Für all jene, die lieber gleich mit einem oder mehreren Kollegen die Praxisgründung angehen wollen, sind eine Reihe von Konstrukten möglich, wie etwa eine Ordinations- oder Apparategemeinschaft, bei der meist die Räumlichkeiten und Geräte gemeinsam genutzt werden. Je nach vertraglicher Gestaltung können zum Beispiel die Kosten geteilt werden, oder aber auch die Erlöse in einen Topf wandern. Wer gemeinsame Kasse machen will, sollte sich jedenfalls für die Ausgestaltung des Vertrages juristischen Beistand holen, um alle Eventualitäten – bis hin zum Ausscheiden aus der Verbindung – festzulegen.

Ordinations- und Apparategemeinschaften haben die Wahl zwischen einer Miteigentumsgemeinschaft, einer GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), einer OG (offene Gesellschaft), einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer AG (Aktiengesellschaft). Gruppenpraxen können als OG (offene Gesellschaft) oder als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden. Die Gruppenpraxis unterscheidet sich von einem losen Zusammenschluss mehrerer Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis dadurch, dass die Gruppenpraxis selbst als Rechtsperson Träger von Rechten und Pflichten sein kann, während bei Gemeinschaftspraxen die Gemeinschaftspraxis nach außen, beispielsweise gegenüber dem Patienten, nicht in Erscheinung tritt, sondern nur immer der jeweilige Arzt als physische Rechtsperson. Wann welche Rechtsform die „richtige“ ist, hängt von der Anzahl der Gründer, dem Gründungsaufwand, dem Mindestkapital, der Haftung und der Steuerbelastung ab und sollte jedenfalls mit einem Juristen oder Steuerberater diskutiert werden.

Fazit: „Ja, ich will“

So wie bei einer Ehe werden Sie am Anfang des Abenteuers „Praxisgründung“ nie völlig sicher sein können, ob nach der Gründung alles reibungslos bis zur Pensionierung laufen wird. Einen allgemein gültigen Masterplan für die gelungene Selbstständigkeit gibt es für keinen Unternehmer, aber Sie können Ihre individuellen Pro- und Contra-Argumente, die in erster Linie mit der eigenen Persönlichkeit und den Lebenszielen in Einklang gebracht werden müssen, erfassen und für sich selbst bewerten. Ob die folgenden „Ja, ich will“ für Sie zutreffen, können nur Sie selbst entscheiden:

  • Ja, jede Gründung – ob alleine oder im Team – ist mit einem finanziellen Risiko verbunden. Doch je besser ein Projekt vorab durchgerechnet wurde, desto weniger Überraschungen gibt es nachher. Erfahrungswerte über Patientenfrequenz, Investitionskosten oder Amortisationszeiten erhalten Sie bei einschlägigen Banken, Steuerberatern oder der Ärztekammer.
  • Ja, ist es attraktiv als Angestellter ein regelmäßiges und sicheres Einkommen zu beziehen und dabei die Work-Life-Balance klar einschätzen zu können. Mehr Spielraum, ihre Arbeitszeit den Lebensphasen anzupassen und dennoch über ein gutes Einkommen zu verfügen, haben Sie vermutlich in der Selbstständigkeit. Gerade in Form von Gemeinschaftspraxen gibt es viele Varianten, nur Teilzeit zu arbeiten.
  • Ja, ein Arzt, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss auch Unternehmer sein. Das heißt aber nicht, dass er den Gewinn über die Patienteninteressen stellt, sondern lediglich, dass er über wirtschaftliche Kennzahlen, Abrechnung, Qualitätsmanagement, Praxisorganisation oder Personalführung Bescheid weiß – und sich gerne damit auseinandersetzt.

    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen

Bild:Shutterstock/Andrey_Popov