Die erwartete gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Lieferverzögerungen sowie ein temporäres Exportverbot treten mit 1. April 2020 in Kraft. Die EU und Gesundheitsminister Rudolf Anschober haben nun grünes Licht gegeben.
Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag die lange diskutierte Verordnung veröffentlicht, die dazu beitragen soll, Lieferengpässe für Arzneimittel zu verhindern. Damit kann für betroffene Medikamente eine Exportbeschränkung verhängt werden, wenn die Produkte knapp sind. So soll Parallelexporten ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verordnung sieht vor, dass der Zulassungsinhaber eine voraussichtliche Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab zwei Wochen in das öffentlich einsehbare Melderegister des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einmeldet. Diese Produkte unterliegen dann, solange sie in diesem Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot. Basis für die Verordnung waren Gespräche in einer Taskforce unter Einbindung aller Stakeholder. Ausgearbeitet hatte das Papier Übergangsministerin Brigitte Zarfl.
Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog zeigte sich erfreut über die Veröffentlichung der Verordnung: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich. Die Verordnung ist aus der intensiven Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit dem BASG, den Apothekern und dem Großhandel entstanden. Mit den Daten aus dem Melderegister und dem temporären Exportverbot setzen wir gemeinsam eine wichtige Maßnahme, um Lieferverzögerungen von Arzneimitteln hintan zu halten.“ Ähnlich äußerte sich auch der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Die Maßnahme entspreche einer Forderung des Verbandes. (red)