In Zeiten von COVID-19 ist eine besonders intensive Abstimmung zwischen niedergelassenem Bereich und Spitalsabteilungen erforderlich, wie die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) in einer Stellungnahme vom 20.3.2020 betont.
Das österreichische Gesundheitssystem braucht die niedergelassenen Dermatologen ganz dringend, weil die Spitäler ihre ambulanten und stationären Kapazitäten „herunterfahren“ mussten, um Platz für COVID-19 Patienten zu schaffen. Natürlich sind Ambulanzen und Bettenstationen weiterhin offen, Zuweisungen sollten aber gut überdacht werden. Die Patienten dürfen nicht mehr direkt in die Fachambulanzen kommen, sondern werden über die zentralen Notaufnahmen (ZNA) weitergeleitet. Dieses „Durchschleusen“ der Patienten über die ZNA in die Fachambulanzen kann ein Infektionsrisiko für Patienten bedeuten.
Zusammenarbeit optimieren
Biopsien zur Diagnose entzündlicher Dermatosen sowie von Hauttumoren sollten nach Möglichkeit in der Ordination durchgeführt werden. Im Fall bereits diagnostizierter Tumor-Patienten, die rasch operiert werden müssen (Melanom, Merkelzell-Karzinom, etwas weniger dringend sind viele NMSCs an Stamm und Extremitäten) und deren Weiterbehandlung im Krankenhaus erfolgen muss, empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit einer vertrauten Abteilung.
Klinische Kontrollen, elektive chirurgische Eingriffe, Verbandswechsel und Nahtentfernungen sollten ebenfalls im niedergelassenen Bereich vorgenommen werden. An den Spitalsabteilungen wurden phlebologische Untersuchungen-Venenstatus, photobiologische Behandlungen, mikrobiologische Untersuchungen drastisch reduziert bzw. komplett ausgesetzt. Allergie-Ambulanzen wurden reduziert bzw. geschlossen. Informationen über die Betreuung allergologischer Patienten bietet das Statement der AG Allergologie.
Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen iatrogen immunsupprimierte Patienten (Rituximab, Corticosteroide, Cyclosporin A, Mycophenolat Mofetil, Azathioprin, MTX etc.). Über die Fortsetzung/Absetzung dieser Therapien muss individuell entschieden werden. Informationen für Biologika-behandelte Patienten wurden von der AG Biologika verfasst. Zusammengefasst besteht derzeit kein Grund, eine laufende Behandlung abzubrechen.
Titel der Stellungnahme: