Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie vom 7. 4. 2020
In dieser außerordentlichen Pandemie darf niemand aufgrund seines Alters zurückgelassen oder nicht behandelt werden.
Bei der Betreuung der geriatrischen Bewohner*innen in Langzeit-Pflegeeinrichtungen steht die Schutzaufgabe der Institutionen vor Infektionen an erster Stelle.
Die Akutgeriatrien sind angehalten, ihren ureigenen Versorgungsauftrag für die Behandlung der nicht an COVID-19 erkrankten multimorbiden geriatrischen Patient*innen weiterhin zu erfüllen.