Die Aus- und Weiterbildung beschränkt sich bei Medizinprodukte-Unternehmen nicht nur auf die eigenen Mitarbeiter. Sie müssen sich aufgrund von gesetzlichen Vorgaben auch für die Weiterbildung und Schulung ihre Kunden engagieren. Die Einschulungen auf medizintechnischen Geräten ist beispielsweise sowohl im Gesetz verankert als auch ein Teil der Leistungen, die mit dem Kauf des Produktes erworben werden. „Dem Sicherheitsaspekt trägt das Medizinproduktegesetz Rechnung, indem es an die medizinische und medizintechnische Sachkenntnis und den permanent hohen Ausbildungsstand der Medizinprodukteberater besonders hohe Ansprüche normiert. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat AUSTROMED seit dem Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes Standards für die Ausbildung von Medizinprodukteberatern gesetzt“, erklärt Richard Limbeck von der AUSTROMED-Akademie.
Im Zuge der neuen Medizinprodukte-Verordnungen hat die fachliche Qualifikation einen noch höheren Stellenwert als bisher erhalten. So ist etwa künftig eine Überwachung nach der Inverkehrbringung erforderlich, ein proaktiver und systematischer Prozess, um aus Informationen über Medizinprodukte, die bereits am Markt sind, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen abzuleiten. „Nur entsprechend geschulte Mitarbeiter können für diese neue Aufgabe eingesetzt werden“, betont Limbeck.
Auch Mag. DDr. Astrid E. Hartmann, LL.M, die als Referentin die Seminare der AUSTROMED abdeckt und für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich zeichnet, weiß um den Wert der Aus- und Weiterbildung in der Branche Bescheid: „Gerade im Gesundheitswesen bedeuten bestens ausgebildete Mitarbeiter nicht nur Kompetenz für das Unternehmen im Kontakt mit dem Kunden, sondern letztlich mehr Sicherheit für Patienten und Anwender.“ Hier hat das letzte Jahr gleich in mehrfacher Hinsicht Neuerungen gebracht: „Aktuell läuft der Seminarbetrieb online ab und manches wird auch hybrid bleiben. Zudem mussten wir die Seminare für die Befähigungsprüfung inhaltlich komplett umstellen und auf die neuen Erfordernisse der Medizinprodukte-Verordnungen und die Prüfungsordnung anpassen“, resümiert Hartmann. Neben aktuellen rechtlichen Inputs waren es vor allem die Bereiche „Marketing“ und „Medizin“, die einen neuen Fokus erhalten haben. Als Medizinerin und Rechtsanwältin kann Hartmann hier besonderes Know-how einbringen. „Die Nachfrage nach dem Seminarangebot ist hoch. Sowohl für neue Mitarbeiter etwa in Abteilungen wie Qualitätsmanagement oder Vertrieb ist die Schulung genauso wichtig wie bei jenen, die auch im Zuge der Novelle des Medizinproduktegesetzes die Fachkenntnis für den Medizinprodukteberater erwerben müssen.“ Regelmäßige Refresher-Kurse rund um rechtliche Fragen der Branche hält Hartmann ohnehin für unumgänglich in jedem Medizinprodukte-Unternehmen.
Das Angebot der AUSTROMED-Akademie deckt mehrere Bereiche ab: das Kursangebot für gewerberechtliche Geschäftsführer und damit jene, die eine Befähigungsprüfung für den Medizinprodukte-Handel ablegen wollen. Weiters gibt es eine breite Palette an Seminaren für Medizinprodukteberater und alle jene, die sich zu einzelnen aktuellen Themen – wie derzeit die Medizinprodukte-Verordnungen – weiterbilden wollen. „Inhouse-Trainings sowie das schon traditionelle Seminar zum Verhalten im OP runden das Angebot ab“, sagt Hartmann. Viele Unternehmen der Branche engagieren sich für den Aufbau von Kompetenzen, die im Kontakt mit dem Kunden erforderlich sind und mehr Sicherheit für Patienten und Anwender bringen. „Das Wissen aus erster Hand erhalten Interessenten daher am besten auch bei diesen Betrieben und Vertretern in den Seminaren der AUSTROMED, denn wir arbeiten tagtäglich mit diesen Themen und haben daher praxisorientiertes Wissen“, so Limbeck.