Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds macht wieder Schlagzeilen. Der Rechnungshof kritisiert in einem Bericht fehlende Transparenz und vermisst Kontrolle.
Dass der Bericht kommt, war schon länger bekannt, die wesentlichen Punkte auch: Jetzt liegen sie schwarz auf weiss vor: Der Rechnungshof hat den Bericht zum Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds PRIKRAF veröffentlicht. Der Fonds wird im Wesentlichen von den Sozialversicherungen dotiert, damit die privaten Krankenanstalten stationäre Leistungen übernehmen, für die von Seiten der Krankenversicherung Leistungspflicht besteht. Konkret ist das der medizinische Teil einer Behandlung, die auch in einem öffentlichen Spital erbracht werden könnte. Aktuell bestehen 38 PRIKRAF-Anstalten mit knapp 4.000 Betten. Im Jahr 2020 war der Fonds mit etwa 150 Millionen Euro dotiert.
Wie man in den Genuss kommt, eine von diesen Anstalten zu werden, war im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den vormaligen – und in der Kausa freigesprochenen – FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor kurzem sogar Inhalt eines Gerichtsverfahrens. Genaue Kriterien konnte auch der Rechnungshof nicht feststellen. Konkret bemängelte man eben die im Gerichtsverfahren behandelte Neuaufnahme im Jahr 2019 einer Privatklinik, wobei zu dieser Zeit auch eine Aufdotierung um 14,7 Millionen Euro vorgenommen wurde. Weder seien die Gründe aus den Gesetzesmaterialien ableitbar gewesen, noch habe das Gesundheitsministerium nähere Informationen vorlegen können.
Zur Sicherstellung von Transparenz und Rechtssicherheit empfiehlt der Rechnungshof dem Ressort, nachvollziehbare Kriterien für die Aufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF beziehungsweise deren Ausscheiden zu entwickeln. Nicht nur, dass das Gesundheitsministerium vor Ort nicht kontrollierte, fehlen laut Rechnungshof auch ausreichende Compliance-Vorgaben. Eine eigene interne Revision gibt es nicht. Kritisch angemerkt wird bezüglich der Gremien auch eine zu starke Repräsentanz von Vertretern der Wirtschaftskammer gegenüber jenen der Sozialversicherung, obwohl die Arbeitgeber-Vertretung den PRIKRAF gar nicht finanziert. Im Gesundheitsministerium zeigte man sich ob der Kritik nicht überrascht und verweist auf die Verantwortung der früheren Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Das Ministerium unterstützt die Forderung des Rechnungshofs nach nachvollziehbaren Kriterien und mehr Transparenz bei der Aufnahme von Krankenanstalten in den Fonds. Über die dazu nötige Gesetzesänderung liefen bereits Gespräche.
Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), forderte per Aussendung einmal mehr eine umfassende Reform des PRIKRAF. Konkret sollten die Krankenversicherungsträger, die den Fonds zu fast 100 Prozent finanzieren, auch über den Einsatz des Geldes im Fonds entscheiden und diesen kontrollieren können. Außerdem sollte das PRIKRAF-Gremium auf Vertreter der KV-Träger reduziert werden und der Bund ein Aufsichtsrecht bekommen. Andernfalls sollte der Fonds aus Huss’ Sicht abgeschafft und stattdessen wie vor der Schaffung des PRIKRAF Einzelverträge mit Privatkliniken abgeschlossen werden. (rüm/APA)