In den Krankenversicherungen fehlt nach Ansicht des Rechnungshofes eine Kontrollversammlung. Die Regierung ist darüber uneins.
Vor der Reform war für jeden Sozialversicherungsträger eine Kontrollversammlung vorgesehen, die die gesamte Gebarung laufend zu überwachen hatte. Jedoch: Das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz von ÖVP und FPÖ sah – trotz des hohen Gebarungsvolumens der Sozialversicherungsträger von rund 69,358 Milliarden Euro im Jahr 2020 – weder eine Kontrollversammlung noch ein anderes Kontrollgremium für Sozialversicherungsträger vor, kritisiert der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht.
Damit sei die Kontrollstruktur der Sozialversicherung im Vergleich zu ihrer Organisation vor der Fusion und zu ähnlich großen öffentlichen oder privaten Gesellschaften erheblich geringer ausgebildet. Der Rechnungshof empfiehlt dem Sozialministerium, auf eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Einrichtung eines Kontrollgremiums für die Sozialversicherungsträger und den Dachverband und zur direkten Kommunikation zwischen Aufsichtsorganen und Wirtschaftsprüfern etwa nach dem Modell der Bankenaufsicht hinzuwirken. Und die Empfehlung des Sozialministeriums, einen Prüfungsausschuss der Hauptversammlung einzurichten, wäre umgehend umzusetzen. Das Ministerium verweist auf stockende Gespräche mit dem Regierungspartner ÖVP. Seit der Kassenreform hat die ÖVP in den Gremien defacto das Sagen. (rüm)