Der Rechnungshof (RH) übt Kritik am Vorgehen der Regierung bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen. Das Ministerium verweist auf bereits umgesetzte Empfehlungen.
Das Gesundheitsministerium bestellte zu Beginn der Impfstoffbeschaffung im Jahr 2020 weniger Impfdosen, als Österreich laut EU-Verteilungsschlüssel zugestanden wären. Konkret waren es bis zum 30. Juni 2021 rund 24,32 Millionen Covid-19-Impfdosen, was die „hypothetisch mögliche Bestellmenge“ um 3,36 Millionen Impfdosen, also um zwölf Prozent unterschritten habe, wie aus einem neuen Bericht des Rechnungshofes hervorgeht. Dadurch sie vermutlich die Durchimpfungsrate niedriger gewesen.
Ab Oktober 2021 bis Ende Februar 2022 bestellte das Ministerium dann im Gegensatz zur Anfangsphase rund 15 Millionen Impfdosen über dem Bevölkerungsschlüssel. Insgesamt wurden bis Februar 2022 rund 70 Millionen Covid-19-Impfdosen angekauft – und das bei rund 8,9 Millionen Einwohner:innen, hielt der RH fest. Der Gesamtkostenrahmen und damit der Handlungsspielraum für die Covid-19-Impfstoffbeschaffung wurde zwischen Juli 2020 und Juli 2021 von „bis zu 200 Millionen Euro“ auf „bis zu 1,252 Milliarden Euro“ erhöht. Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium daher unter anderem, die Zuständigkeiten für die Impfstoffbeschaffung klar zu regeln und bei künftigen Vorhaben zeitgerecht einen „nachvollziehbaren Gesamtkostenrahmen vorzubereiten“ sowie Maßnahmen zu setzen, um den Ablauf der Mindesthaltbarkeit von Covid-19-Impfstoffen bzw. die Entsorgung solcher Impfstoffe soweit wie möglich zu vermeiden. Das Gesundheitsministerium wies in einer Reaktion darauf hin, dass die Impfstoffbeschaffung bereits im Vorjahr neu aufgestellt worden sei und man „aus eigenem Antrieb“ jene Maßnahmen gesetzt habe, die der RH nun empfehle. (red/APA)