Arztbesuch ohne Wartezimmer – das zähe Ringen um die Telemedizin

Während Versicherungen in Österreich erste Schritte setzen, um Videokonsultationen zu fördern, macht Deutschland Projekte mit Apotheken. Doch es gibt bereits Konzepte, die viel weiter gehen.

ÖVP und Grüne wollen im Zuge der Gesundheitsreform Videokonsultationen ausbauen. Deutschland geht einen Schritt weiter: Der Entwurf eines neuen Digitalgesetzes, das noch 2023 beschlossen werden soll, sieht vor, dass Videosprechstunden auch in Apotheken durchgeführt werden können. Assistierte Telemedizin soll Versicherten in Apotheken zur Verfügung stehen. In französischen Apotheken ist die Telekonsultation bereits seit September 2019 gesetzlich geregelt. Dort können Kund:innen sich schon heute von einem Telearzt oder einer Teleärztin beraten lassen. In der Folge sind eigene Telemedizinunternehmen entstanden, die solche Services nicht nur anbieten, sondern in Apotheken dafür auch entsprechende Kabinen aufstellen. Mehr als 5.000 davon gibt es bereits in Frankreich. Versicherte stecken ihre e-card in der Kabine, die etwas größer ist als eine alte Telefonzelle, in ein Terminal und werden mit einem Arzt oder einer Ärztin verbunden. Dermatoskope, Stethoskope, Blutdruckmessgeräte und andere Messgeräte sind in den Stationen integriert. Unter ärztlicher Anleitung untersuchen sich die Patient:innen quasi selbst, die Daten werden übermittelt. Nach der Diagnose gibt es auch gleich ein Rezept, das in der Apotheke eingelöst werden kann.


„Es könnte zu enormen Erleichterungen führen, wenn wir einen Bereitschaftsdienst mittels Videokonsultation anbieten.“

Dr. Beate Prettner
Gesundheitslandesrätin Kärnten


Pandemieerfahrungen ausbauen

In Österreich geht die Entwicklung allerdings weniger in Richtung Apotheken, als vielmehr hin zum telemedizinischen Austausch in den Arztpraxen selbst. Entsprechende Erfahrungen aus der Pandemiezeit sollen ausgebaut werden. „Digitalisierung ist generell ein Schwerpunkt, einerseits als Anwendungen für die Versicherten – Stichwort Kostenerstattung, e-Rezept und vieles mehr – aber auch digitale Gesundheitsanwendungen, Services für Dienstgeber:innen und auch für unsere Vertragspartner:innen“, sagt ÖGK-Generaldirektor Mag. Bernhard Wurzer: „Dazu gehören etwa Gründerservice oder visit-e, wo wir auch gesicherte Datenleitungen für Videokonferenzen oder Videokonsultationen anbieten. All das wollen wir in den kommenden Jahren ausbauen.“

Auch die privaten Krankenversicherungen gehen diesen Weg, erklärt Dr. Peter Eichler, Vorstandsdirektor der Krankenversicherung in der Uniqa. „Wir bieten bereits im Versicherungsprodukt ‚Akut versorgt‘ vorgeschaltet ein Telefonat mit einem Arzt an. Ich muss allerdings offen sagen, es wird noch nicht sehr in Anspruch genommen. Das ist etwas, das sich erst langsam entwickeln muss.“ Es sei jedoch klar, dass in einer bestehenden Patient-Arzt-Beziehung nicht jeder Termin beispielsweise zur Kontrolle oder zu einer Medikamentenverschreibung tatsächlich physisch in der Organisation stattfinden muss, sondern auch über Telemedizin abgewickelt werden kann, so Eichler: „Wir vergüten auch solche medizinischen Interventionen bereits.“

Adäquate Abbildung im Tarifsystem entscheidend

Tatsächlich sieht der Mediziner Dr. Andrea Vincenzo Braga, Gründer und CEO der eedoctors AG und Vizepräsident der Plattform Telemedizin Austria, die auch den Dachverband der Sozialversicherungen und 1450 berät, schon vieles in Entwicklung beziehungsweise in ersten Stufen: „Die telefonische Erstberatung und Triage ist mit der Gesundheitsberatung 1450 ja bereits in erfolgreicher Umsetzung. Videokonsultationen, sei es für die eigenen Patient:innen der niedergelassenen und zum Teil Spitalsärzt:innen oder als ‚Walk-in-Konsultationen‘ wie zum Beispiel bei eedoctors, sind ebenfalls bereits Tatsache.“ Zudem würden sich teledermatologische Befundungen und Beratungen – etwa über „Onlinedoctor“ und „derma2go“ –zunehmender Beliebtheit erfreuen. „Prähospitaliärer Check inklusive Aufklärungsgespräch oder Anästhesiegespräch erleichtert schon heute und zukünftig immer mehr die administrativen Prozesse. Posthospitaliäres Monitoring von Vitalparametern gibt es bereits und nimmt stetig zu. Auch AI-basierende Symptomchecker werden zunehmend eingesetzt. Videokonferenzbasierte Tumorboards und die telemedizinische Befundung von radiologischen Bildern oder pathologischen Präparaten sind zunehmend Standard.“ Entscheidend sei eine adäquate Abbildung der Videokonsultation und Sprechmedizin im Tarifsystem und dass die Angebote von den Behörden und dem Gesetzgeber nicht überreguliert würden.

Hohes Vorsorgepotenzial durch Monitoring

Als positives Beispiel nennt in diesem Zusammenhang Mag. Sebastian Mörth vom Hersteller Medtronic das Projekt „Herzmobil“ aus Tirol. „Es hilft bei der Kontrolle von Patient:innen mit Herzinsuffizienz. Diese erhalten nach einer Schulung eine Körperwaage, ein Blutdruck- und Pulsmessgerät und ein spezielles Mobiltelefon. Über das Telefon geben die Patient:innen die Messdaten ein, die sie selbstständig erhoben haben: Gewicht, Puls, Blutdruck. So können Verschlechterungen früher erkannt und bekämpft werden.“ Hier ergebe sich in weiterer Folge auch ein hohes Vorsorgepotenzial. „Diese Form der Prävention kann dazu beitragen, frühzeitig zu agieren und im weiteren Verlauf schwerwiegende Fälle und lange Aufenthalte zu verhindern. Leider werden solche Parameter selten bis gar nicht gemessen. Jede Anwendung, die den intramuralen Bereich entlasten kann, ohne dabei dem extramuralen alles zuzuschieben, ist ein gutes Tool.“

Zeitersparnis für Patient:innen

Studien – etwa des Unternehmensberaters KPMG – hätten gezeigt, dass ein digitaler Arztbesuch die Zeit, die Patient:innen für einen Arztbesuch normalerweise benötigen, drastisch reduziert, erklärt Florian Brandstetter, Gründer und CEO des Wiener Startups „TeleDoc“. „Apps wie TeleDoc stellen für die Patient:innen eine bequeme und schnelle Alternative zu einem traditionellen Arztbesuch dar. Wir bieten etwa einen Termin mit nur einer Stunde Vorlaufzeit an, ganz ohne langes Warten mit unzähligen anderen Patient:innen in einem Warteraum.“ Brandstetter ist überzeugt, dasssich Telemedizin und Symptomchecker vor allem im Bereich Gatekeeping und niederschwelliger Zugang zu ärztlichem Rat stark durchsetzen werden. „TeleDoc wird hier durch seine stetige Weiterentwicklung der myTeleDoc-App auch in den kommenden Monaten einige weitere Services im Zusammenhang mit Telemedizin launchen“, kündigt er an.

Für den steirischen Hausarzt und Leiter des Referats „e-Health in Ordinationen“ in der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Alexander Moussa, muss allerdings immer „die beste zeitökonomische Versorgung der Patient:innen mit mehr Zeit für die Behandlung an erster Stelle stehen“. „Wir sehen manchmal in den Spitälern, dass digitale Lösungen eigene Personalressourcen benötigen. Wir sollten deshalb nicht einfach Papierprozesse digitalisieren, sondern die Prozesse verbessern. Digitalisierung als Selbstzweck brauchen wir nicht. Ich bin ein technikaffiner Arzt, aber kein medizinaffiner Techniker. Es müsse auch sichergestellt sein, dass diese neuen Lösungen in einem vernünftigen Kostenrahmen bleiben“, betont Moussa.

Telemedizin steht jedenfalls nicht nur im Fokus der Ärzt:innen, sondern auch der Forschung. Julia Guizani, Präsidentin des Forums der forschenden pharmazeutischen Industrie (FOPI) und Geschäftsführerin von Sanofi Österreich, sieht gerade in diesem Bereich ein hohes Potenzial. „Das Thema Digitalisierung beschäftigt uns zunehmend auch in der klinischen Forschung. Denn auch die Studien verändern sich, und Patient:innen müssen für Erhebungen und Kontrollen teils nicht mehr ins Spital kommen, weil immer öfter auch über Telemedizin gearbeitet wird. Spitäler benötigen hierfür die passende Infrastruktur.“ Nachsatz: „KI kommt auch dort immer mehr an, und Österreich muss darauf achten, nicht den Anschluss zu verlieren.“

1450 als Best-Practice-Beispiel

Das erste wirklich breit angebotene Programm wird mit dem digitalen Eltern-Kind-Pass kommen. Der bisherige Mutter-Kind-Pass erhält ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert. Mit der Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung soll die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Gesundheitsdiensten (etwa durch elektronische Einsicht in Untersuchungsergebnisse) und die Zuweisung an zusätzliche Unterstützungsangebote verbessert werden. Fix ist auch, dass die Hotline 1450 von Bund, Ländern und Sozialversicherungen als Wegweiser in Gesundheitsfragen ausgebaut werden soll, um ambulante und stationäre Angebote zu entlasten. Derzeit holen sich täglich rund 3.100 Personen telefonisch Informationen bei 1450, teilt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit, der das Angebot nun mit einer neuen Kampagne und in neuem Design forcieren will. „1450 ist ein Best-Practice-Beispiel für ein telemedizinisches Beratungsservice. Während der Pandemie hat 1450 eine große Bekanntheit erreicht. Künftig soll 1450 wieder bei allen Gesundheitsfragen die erste Anlaufstelle sein. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal berät gleich am Telefon und gibt eine passende Empfehlung für die nächsten Schritte. Das spart Patient:innen Zeit und entlastet damit Notrufdienste und Spitalsambulanzen“, erklärt Rauch. Die drei häufigsten Themen abseits von Corona waren bisher übrigens Bauchschmerzen, Erbrechen und Schwindel. Auch Fragen zu Öffnungszeiten von Ärzt:innen oder Apotheken werden oft beantwortet.

Doch auch in der Politik gehen vielen die Rahmenbedingungen noch nicht weit und noch nicht rasch genug. „Die Technologie ist derzeit weiter als unsere Gesetzgebung. Es gibt jetzt schon so viele Möglichkeiten, wie man Daten übertragen kann, und das könnte auch in der Medizin zu enormen Erleichterungen führen, wenn wir etwa einen Bereitschaftsdienst mittels Videokonsultation anbieten und so Ärzt:innen Entscheidungen treffen können, welche Art der Intervention es braucht“, sagt die aktuelle Vorsitzende der Gesundheitsreferent:innen der Länder, Kärntens Gesundheitslandesrätin und Ärztin Dr.in Beate Prettner (SPÖ). Auch im radiologischen Bereich könnte die Befundung rascher gehen und das Gesundheitspersonal entlasten, ist sie überzeugt. Dafür benötige es dringend Änderungen beim Datenschutz und im Gesundheitstelematikgesetz sowie in den gesetzlichen Regelungen der Telekommunikation.