Die Regierung will mit einem Gesetz zur Arzneimittelbevorratung die Medikamentenversorgung in Österreich stärken. Doch es gibt Kritik.
Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt zur Absicherung der Medikamentenversorgung in Österreich. Nach der Einigung auf die Einlagerung kritischer Wirkstoffe, der Erleichterung von Medikamentenimporten sowie der Verlängerung der Verkaufsfristen von Arzneimitteln, werden jetzt die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Medikamentenvorräte geschaffen. Dies wird durch einen Initiativantrag am Freitag im Parlament eingebracht. Auch der Infrastruktursicherungsbeitrag zur Lieferkettenstärkung für besonders günstige Medikamente wird gesetzlich verankert. „Langfristig ist der anhaltende Medikamentenengpass nur auf europäischer Ebene lösbar. Wir setzen jedoch bereits auf nationaler Ebene ein Bündel an Maßnahmen, um die Versorgung mit Medikamenten bereits jetzt so gut wie möglich zu verbessern“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Die eingebrachten Anpassungen im Arzneimittelgesetz schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die erhöhte Einlagerung kritischer Medikamente und Wirkstoffe durch den pharmazeutischen Großhandel und Medikamentenhersteller künftig zu ermöglichen. Künftig soll ein Bedarf an kritischen Arzneimitteln von 4 Monaten bevorratet werden, um Engpässen weiter entgegenzuwirken. Durch die gesetzliche Verankerung des Infrastruktursicherungsbeitrags, die parallel zur Einlagerung kritischer Wirkstoffe festgesetzt wurde, werde außerdem die Versorgung mit besonders günstigen Medikamenten, die häufig verschrieben werden, für diesen Winter gesichert. Dafür stellt der Bund dem Pharmagroßhandel einen Teil jener Mehrkosten zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren entstanden sind. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. September 2023.
Kritik kommt vom Pharmaverband Pharmig. Die Maßnahmen seien wichtige Signale, schöpfen aber nicht das volle Potenzial aus, heißt es. Das betreffe zum einen das Thema Bevorratung, bei dem auch die Europäische Kommission darauf hinweist, dass nationale Lager die Situation verschärfen könnten. Deshalb könne eine langfristige, resiliente Lösung nur gemeinsam mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten erzielt werden.
Ein weiteres Thema mit lokalem Bezug sei das Preisniveau am österreichischen Medikamentensektor. Zwar wird dem Pharmagroßhandel nun, wie in der Aussendung des Ministeriums verlautbart, „ein Teil jener Mehrkosten zur Verfügung“ gestellt, die in den vergangenen Jahren beim Großhandel angefallen sind. Aber durch den Großhandel können letztlich nur jene Arzneimittel transportiert werden, die auch verfügbar sind. Somit wäre in Sachen Abgeltung von Mehrkosten aus Sicht der PHARMIG am Beginn der Wertschöpfungskette anzusetzen, also bei den herstellenden Unternehmen. Denn sie sind genauso wenig von der Inflation und den geopolitischen Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit verschont geblieben, die zu signifikanten Ausgabensteigerungen bei den Unternehmen geführt haben. (red)