Fünf Mythen rund um den e-Impfpass

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Weil Ende September einige Änderungen zum e-Impfpass in Kraft traten, führte das zu Anfragen in Apotheken und zu Debatten auf impfkritischen Plattformen. RELATUS zeigt die Fakten.

Für Gesprächsstoff und viele Fragen sorgt derzeit auch in Apotheken eine Gesetzesnovelle, die in Social Medien gehypt wird und wo Behauptungen kolportiert werden, die nicht evident sind. RELATUS hat nachrecherchiert.

Mythos 1: Alle Impfungen werden erfasst. Nein. Im e-Impfpass können alle Impfungen eingetragen werden. Gesetzlich verpflichtet sind Ärzt:innen sowie sonstige impfende Personen, Influenzaimpfungen, Corona-Schutzimpfungen, HPV-Impfungen und Impfungen gegen Mpox (früher: Affenpocken) im e-Impfpass ihrer Patient:innen zu dokumentieren. Das Ziel: ein Überblick zu Durchimpfungsraten. Eine verpflichtende Ausweitung auf alle Impfungen ist nicht geplant, alle anderen Eintragungen sind freiwillig. Es besteht die Möglichkeit, in Form einer privaten Zusatzleistung, vorangegangene Impfungen aus dem Papier-Impfpass in den e-Impfpass übertragen zu lassen.

Mythos 2: WHO und Ministerium sehen Impfdaten ein. Nein. Statistische Auswertungen finden ausschließlich mit anonymisierten Daten statt. Eine Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Personen ist generell nicht möglich. Der WHO werden zudem lediglich die allgemeinen Durchimpfungsraten im Hinblick auf die vier verpflichtend einzutragenden Impfungen übermittelt. Der Transport der Daten von der Impfstelle zum zentralen elektronischen Impfregister erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf individuelle Impfdaten ist gesetzlich sehr streng geregelt und beschränkt sich auf die jeweils behandelnden Ärzt:innen sowie Personen, die berufsrechtlich zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind. Bürger:innen können zudem ihre Impfungen jederzeit über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at mit der ID-Austria einsehen. Wer diese nicht hat, kann auch zur jeweiligen ELGA-Ombudsstelle in den Bundesländern gehen und dort Einsicht nehmen. Am ELGA-Portal sind alle Zugriffe auf die gespeicherten Impfdaten für die Bürger:innen nachvollziehbar.

Mythos 3: e-Impfpass ist seit Ende September im Vollbetrieb. Nein, der e-Impfpass löst den alten Papier-Impfpass schrittweise ab. Alle Personen, die in Österreich gemeldet beziehungsweise erfasst und der Sozialversicherung bekannt sind, haben automatisch einen e-Impfpass – und zwar seit 2020. Er befindet sich aber seither und auch weiterhin im Pilotbetrieb, solange noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Mit Ende September trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, wonach nach dem Ende des Pilotbetriebes das Gesundheitsministerium für den e-Impfpass verantwortlich sein wird. Der Vollbetrieb wurde noch nicht gestartet. Zudem wurde mit 30. September die DSGVO-konforme Datenverarbeitung gesetzlich geregelt: Zur Eintragung stehen den impfenden Personen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, wie über die jeweilige Arztsoftware, gesicherte Webzugänge des öffentlichen Gesundheitssystems, die App „e-Impfdoc“ für mobile Geräte (Tablets) oder andere Erweiterungen der IT-Systeme von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Gesundheitsdiensten der Länder oder arbeitsmedizinische Zentren.

Mythos 4: e-Impfpass ist Teil von ELGA. Der e-Impfpass ist zwar in dasselbe Zugangsportal wie ELGA integriert, aber er ist selbst kein Teil von ELGA. Obwohl der e-Impfpass die technische Infrastruktur von ELGA nutzt, sind für ihn andere rechtliche Bestimmungen maßgeblich. Die Eintragung einer Impfung erfordert die eindeutige Identifikation der zu impfenden Person (etwa über die e-card). Zur Impfung erfasst werden müssen zudem das Datum der Impfung, nähere Angaben zum Impfstoff inklusive der jeweiligen Chargennummer, außerdem das angewendete Impfschema und Dosiskennung, das Impfsetting sowie der Name der für die Impfung verantwortlichen Person. Die Daten zum Impfstoff können einfach durch Scannen des „Datamatrix-Codes“ auf der Impfstoffverpackung erfasst werden.

Mythos 5: Wer Impfungen nicht einträgt, darf nicht mehr reisen. EU und WHO werden lediglich die allgemeinen Durchimpfungsraten im Hinblick auf die vier verpflichtend einzutragenden Impfungen übermittelt, aber keine individuellen Daten. Der künftige European Health Data Space (EHDS) funktioniert wie die heimische ELGA – damit Ärzt:innen im Fall einer Behandlung von Patient:innen im Ausland ELGA nutzen können. Hier gelten auch die gesetzlichen Regelungen über Zugriff und Dokumentation. Innerhalb Österreichs braucht man künftig keinen Papierimpfpass mehr. Für Reisen ins Ausland oder solange alte Impfungen noch nicht in den e-Impfpass übertragen wurden, sollten Bürger:innen den Papierimpfpass allerdings behalten. Hier gelten die gleichen Regelungen für Impfungen, wie bisher: Für die Einreise in manche Länder können bestimmte Impfungen auch vorgeschrieben sein, z.B. die Impfung gegen Gelbfieber oder gegen Meningokokken. Solche vorgeschriebenen Impfungen müssen vor der Einreise in das jeweilige Land erfolgen und in einem internationalen Impfpass dokumentiert sein. (red/APA)