Wettbewerbsbehörde bremst bei Arzneimittelverpackungen

© Michal Jarmoluk/ Pixabay

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erteilt dem Zusammenschluss von Gerresheimer/Bormioli im Bereich Pharmaverpackungen bestimmte Auflagen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat der im Mai angekündigten Übernahme des italienischen Unternehmens Bormioli Pharma durch den deutschen Spezialverpackungsanbieter Gerresheimer unter Auflagen zugestimmt. Die BWB hatte zuvor Bedenken, dass ein Zusammenschluss die Qualität, Auswahl und Preise negativ beeinflussen könnte. Um diese Sorgen auszuräumen, verpflichten sich Gerresheimer und Bormioli zum Aufbau eines Mitbewerbers, der den Wettbewerb sicherstellt.

Bormioli Pharma ist ein Hersteller von Spezialverpackungen mit neun Produktionsstandorten in Europa, Gerresheimer stellt Glas- und Kunststoffprodukte vor allem für die Pharmaindustrie her. Die BWB sorgte sich im Rahmen der Prüfung um eine zu hohe Marktkonzentration bei Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie nach einer Fusion zwischen Gerresheimer und Bormioli. „Ein horizontaler Zusammenschluss zweier im Wettbewerb stehenden Unternehmen kann sich insbesondere dann negativ auf Preise, Auswahl und Qualität für die Kundinnen und Kunden auswirken, wenn Markteintrittsbarrieren vorhanden sind“, schreibt die BWB. Im Zuge einer Marktbefragung habe sich gezeigt, dass es in dem Markt sehr hohe Eintrittsbarrieren gebe und ein Mitbewerber weder kurzfristig noch mit wenig Aufwand einsteigen könne.

Um den Zusammenschluss durchzuführen, haben sich die beiden Firmen nun zu bestimmten Auflagen verpflichtet, um den nötigen Wettbewerb zu sichern. Konkret müssen sie in den nächsten drei Jahren einen weiteren Mitbewerber („Remedy-Taker“) im Bereich der Primärverpackungen für die Pharmabranche aufbauen. Eine Verlängerung der Frist auf fünf Jahre ist möglich. Im Zuge der Auflagen muss Bormioli einen Teil seines Kundenstamms an den neuen Mitbewerber abgeben, diesem einen Lohnfertigungsvertrag anbieten und ihn bei der Entwicklung einer eigenen Produktion unterstützen. Weiters gibt es eine Qualifizierungsprämie für Kunden, die zum neuen Mitbewerber wechseln. Die Einhaltung der Auflagen wird durch einen Treuhänder überwacht, so die BWB.

Obwohl kein österreichisches Unternehmen in den Zusammenschluss involviert ist, mussten Gerresheimer und Bormioli die Fusion der BWB melden. Ausschlaggebend für eine Anmeldung ist, wie viel Umsatz die Unternehmen in Österreich erzielen. Überschreiten die Umsätze eine bestimmte Schwelle, muss die Übernahme auch in Österreich gemeldet und genehmigt werden. (red/APA)