Genau genommen, ist Laserwirkung physikalisch sonnenklar: Durch Energiezufuhr wird ein Stoff dazu angeregt, Licht einer bestimmten, für ihn typischen Wellenlänge auszusenden. Die medizinische Anwendung von Laserlicht ist etwas sehr Spezifisches, das zur Behandlung von Krankheiten und für ästhetische Verbesserungen viel Fachwissen erfordert.
In Laienkreisen sieht man „den“ Laser als etwas Sagenhaftes, mit dem man alles schnell, spurlos und schmerzarm entfernen kann, etwas, das für alles geeignet ist und mit dem nichts schiefgehen kann. Das ist natürlich vollkommen unrealistisch.
Man muss sehr spezifisch unterscheiden zwischen Laser und Laser. Am besten, man unterscheidet einmal zwischen Infrarotlaser und Farblichtlaser und vielleicht noch zwischen ablativem, fraktioniertem Laser und koagulierendem bzw. stimulierendem Softlaser. Damit tut sich ein Varietätenreichtum auf, der dazu verleitet, verwirrt zu sein, wenn man nicht wirklich mit der Materie befasst ist.
Das Prinzip ist einfach: Laserlicht wandelt sich in Hitze um und diese Hitze zerstört/ schädigt, abhängig von der Wellenlänge, eine spezifische Zielstruktur selektiv. Das mag die Koagulation von oberflächlichen Blutgefäßen sein oder die Entfernung von Pigmenten – bei Tätowierungen künstlich eingebrachte Pigmente, bei aktinischen Lentigines (Altersflecken) vermehrt eingelagerte Melaningranula. Während zur Entfernung der Lentigines meist eine einzige Behandlung ausreicht, sind zur Entfernung einer blauschwarzen Tätowierung etwa 10–15 Behandlungen erforderlich. Die Abstände zwischen den Behandlungen sollten mindestens 4 Wochen betragen.
400–800 nm – das ist der Bereich des sichtbaren Lichts. Alle Lasersysteme, die in diesem Bereich emittieren, gehören dazu: Das sind KTP- (532 nm), FPDL- (= Farbstofflaser; 585 nm, 595 nm), Rubin-(694 nm), Alexandrit- (755 nm) und Diodenlaser (800 nm, 810 nm). Mit diesen Lasersystemen kann man spezifisch alle komplementärfarbigen Strukturen ohne wesentlichen Kollateralschaden zerstören.
Infrarotlaser emittieren infrarotes Licht. Dieses Laserlicht wird von Gewebswasser absorbiert, dabei entsteht Hitze. Diese Hitze zerstört eher wenig selektiv bestimmte Strukturen. Dies kann koagulierend oder ablativ wirken, je nachdem, welche Energie und welche Einwirkzeit man einsetzt. Mit dem Kohlendioxidlaser (10.600 nm) oder dem Erbium:YAG-Laser (2.930 nm) kann oberflächlich abgetragen werden. Dabei werden durch die Hitzewirkung oberflächliche Hautschichten rückstandslos abgetragen. Anwendung findet dies in der Oberflächen-„Erneuerung“ (Resurfacing), z. B. in der Behandlung von Aknenarben, oder in der Behandlung von altersbedingten Falten zur „Verjüngung“ (Rejuvenation). Viele weitere Indikationen können mit entsprechender Erfahrung mit diesen Lasersystemen erfolgreich behandelt werden. Wem das Resurfacing zu aggressiv ist, der kann die Hautoberfläche schonender und ohne lange Rekonvaleszenzphase mit fraktioniertem Laserlicht behandeln.
Mit dem Neodym:YAG-Laser, einem Infrarotlaser aus dem nahen Infrarotbereich (1.064 nm), können vor allem blutgefäßreiche, dickere Läsionen behandelt werden (Hämangiome, Besenreiser).
Da Laserlicht Gewebe zerstört, ist eine histologische Untersuchung der behandelten Läsion nach der Behandlung nicht mehr möglich. Diese sollte daher, wenn erforderlich, vor der Laseranwendung erfolgen, oder es sollte, wenn man sich über die Dignität einer Läsion nicht sicher ist, auf die Anwendung von Laserlicht zu deren Behandlung verzichtet werden.