Der Einsatz von medizinischen Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen ist nicht erst seit der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU vermehrt zum Thema geworden. Das zunehmende Bewusstsein bezüglich Sicherheit, Qualität und Leistung von Handelsprodukten und die Forderung nach nachvollziehbaren Produktionsprozessen durch den Gesetzgeber haben in der Medizinprodukte-Branche schon seit Langem zu hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards geführt. „Das damit einhergehende Verbot konventioneller Produkte durch den Gesetzgeber zählt zu den wesentlichen Bestandteilen für eine erfolgreiche Vermeidung von Verletzungen im Gesundheitswesen“, ist Dr. Katharina Wolter, Sprecherin der AUSTROMED-Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen im Gesundheitswesen“, überzeugt. Das wesentliche Anliegen der AUSTROMED-Arbeitsgruppe ist es, vermeidbare Risiken für Beschäftigte im Gesundheitswesen nachhaltig auszuschließen. Und hier gilt eine klare Regel: „Zero Tolerance“!
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der verbindliche Einsatz sicherer Instrumente unterstützt. „Für die Verhütung blutübertragbarer Infektionen sollen erprobte technische Hilfsmittel eingesetzt werden“, erklärt Wolter. Dass diese „Hilfsmittel“ zur Verfügung stehen, dafür haben die Arbeitgeber Sorge zu tragen, jedoch: „Die Einführung neuer Instrumente sollte nur nach genauer Instruktion über Handhabung, Zweck bzw. Änderung von Verrichtungs- und Entsorgungstechnik passieren“, betont Wolter. Dazu haben die heimischen Medizinprodukte-Unternehmen bereits viel Vorleistung erbracht: „Als Unternehmervertreter weiß ich, dass die letzten zehn Monate ganz im Zeichen der Schulungen von Gesundheitsdienstleistern standen und das sind enorme Kosten, die von den Betrieben übernommen wurden“, so die Expertin. Jetzt geht nach der Betreiberverordnung die Verantwortung auf die Träger über.
95 % der heimischen Spitäler setzen bereits auf Sicherheitsprodukte im Sinne der Verordnung. Viel Handlungsbedarf sieht Wolter noch im niedergelassenen Bereich, bei Krankenkassen, bei Pflegeheimen und im veterinärmedizinischen Bereich. „Es gibt nach wie vor eine Reihe von Fehl- und Desinformationen, die zu Missverständnissen führen. Hier werden wir unsere Rolle als Interessensvertretung wahrnehmen und aktiv das Gespräch suchen“, erklärt die Expertin.
Ein wesentliches Manko liegt wohl auch noch in der Festschreibung der Anforderungen für Sicherheitsprodukte. Im Gesetz ist lediglich eine Formulierung zu finden, die einen „Sicherheitsmechanismus als integralen Bestandteil“ fordert – mehr Details können auf Basis unterschiedlicher Regelungen wie dem National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) oder dem European Biosafety Network interpretiert werden, tragen jedoch zu keiner Verbindlichkeit bei.
Worauf bei Anschaffung von Sicherheitsprodukten zu achten ist:
Quelle: www.safetyproducts.at