Der Bedarf an professioneller Pflege steigt in den kommenden Jahren deutlich rascher als das Angebot. Ob die Ausbildungsreform die Attraktivität nachhaltig steigern kann?
Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitsbereich. Im Gegensatz zu den Ärzten, wo Österreich in der Dichte weit über dem EU-Schnitt liegt, ist die Pflegedichte hierzulande aber dennoch „ausbaufähig“. Mit 7,7 Krankenpflegern pro 100.000 Einwohner erreicht Österreich gerade einmal 50 Prozent des Wertes der Spitzenreiter Schweiz (16,0) und Dänemark (15,4). Der EU-Schnitt liegt bei 8,9.
Selbst wenn Möglichkeiten gefunden würden, um einen quantitativen Angleich an europäische Standards zu finanzieren, woher sollen die Humanressourcen dafür kommen? Immerhin hat die Gesundheit Österreich GmbH einen Bedarf an Pflegepersonal für das Jahr 2025 von 67.650 errechnet. 2010 waren es noch knapp über 45.000. Angesichts der sich zuspitzenden Versorgungssituation und des erwarteten Gaps 2018, wenn der Bedarf an diplomiertem Pflegepersonal sowohl im stationären als auch im mobilen Bereich die Ausbildungsplätze endgültig übersteigen wird, scheint eine Attraktivierung des Berufsbildes dringend geboten.
Das Gesundheitsministerium versucht mit einer Ausbildungsreform gegenzusteuern, die unter anderem eine Akademisierung des gehobenen Dienstes und neue Berufsbilder vorsieht. Anfang 2016 soll die entsprechende Gesetzesreform des GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes) in Kraft treten. Angesichts des massiven Gegenwindes von allen Seiten ist die fristgerechte Umsetzung derzeit aber noch offen, ebenso wie die inhaltliche Ausgestaltung.
„Wir wissen heute noch nicht, wie es weitergeht“, gab Prof. (FH) Dr. Bernhard Rupp, MBA, Leiter der Abteilung für Gesundheitswesen der AKNÖ, in seiner Keynote im Rahmen des diesjährigen Forums Pflege offen zu. Derzeit sei das Ministerium dabei, die „Lawine an Kritik und Verbesserungsvorschlägen, die den Entwurf überrollt hat“, aufzuarbeiten. Zusätzlich haben einige Bundesländer den sogenannten „Konsultationsmechanismus“ (ein Verfahren, mit dem sich die Länder gegen Folgekosten durch Bundesgesetze wehren können) ausgelöst, weil sie eine „Kostenexplosion“ befürchten, die sie nicht zu tragen bereit sind. Es bleibt spannend.