Menschen, die an Parkinson oder an einer Erkrankung aus dem Parkinson-Spektrum leiden, haben in Österreich viele Möglichkeiten der Behandlung und Betreuung.
Die Diagnose kann im Regelfall klinisch gestellt werden, d. h. auf Basis der neurologischen Untersuchung und der Krankengeschichte, sodass nicht zwingend apparative Untersuchungen notwendig sind. Die Diagnose „M. Parkinson“ sollte von einem/einer Fachärzt:in gestellt oder überprüft werden. Bestehen schon zu Beginn oder im Verlauf der Erkrankung Unklarheiten, werden weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Diese können über niedergelassene Neurolog:innen oder über eine Spezialambulanz erfolgen. Sehr wichtig ist das funktionierende Zusammenwirken von Hausärzt:innen, Fachärzt:in-nen, Rehazentrum und ggf. Spezialambulanz. Weitere Stationen können ambulante Therapeut:innen, Diätolog:innen, klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Sozialarbeiter:innen, Krankenpfleger:innen, ambulante Therapiezentren und Selbsthilfegruppen sein.
Hausärzt:innen sind primäre Ansprechpersonen und sorgen für die Weiterverschreibung der Medikamente. Bei ihnen laufen alle Informationen, auch diejenigen anderer Fachärzt:innen, für ihre Patient:innen zusammen. Sie sind in den meisten Fällen die ersten, die über etwaige Veränderungen im Krankheitsbild Bescheid wissen und die Patient:innen an die niedergelassenen Fachärzt:innen überweisen können.
Fachärzt:innen werden im Intervall aufgesucht. Sie sind für die jeweilige Erkrankung, in unserem Fall Parkinson, die oberste Fachinstanz, d. h. die Case-Manager:innen. Es gibt auch spezialisierte niedergelassene Fachärzt:innen, die Patient:innen von Spezialambulanzen oder Parkinson-Zentren wieder übernehmen und weiterbetreuen. Sie kennen sich oft mit Therapiepumpen ebenso gut aus wie mit Hirnschrittmachern, können etwa das komplexe Zusammenwirken aus Medikation und Hirnschrittmacher überwachen oder Schrittmacher programmieren. Die technische Betreuung der Geräte wird oft zusätzlich direkt von Firmenmitarbeiter:innen mit übernommen, die diese spezialisierten Geräte herstellen (z. B. technische Hotline, spezialisierte ambulante Krankenpfleger:innen).
Andere Spezialbehandlungen wie die Botulinumtoxin-Injektionsbehandlung gegen Speichel-Inkontinenz (Heraustropfen von Speichel aus dem Mund) werden von zertifizierten Fachärzt:innen übernommen. Diese können zusätzlich niedergelassene Parkinson-Spezialist:innen sein oder im Krankenhaus arbeiten.
Die niedergelassenen Fachärzt:innen können die Patient:innen aber auch an spezialisierte Parkinson-Zentren oder Spezialambulanzen überweisen, wenn komplexe diagnostische Unklarheiten bestehen, wenn Spezialuntersuchungen, wie etwa genetische Testungen, notwendig sind, wenn Patient:innen an Studien teilnehmen wollen oder wenn es um eine spezialisierte Erweiterung (Eskalation) der Therapie geht, wie z. B. um Hirnschrittmacher oder um Therapiepumpen. Nach einer solchen Therapieeskalation werden Patient:innen dann teilweise weiter in Krankenhausambulanzen betreut.
Bei chronischen Erkrankungen wie Parkinson ist die spezialisierte Rehabilitation besonders wichtig. Das NRZ Rosenhügel in Wien, um ein konkretes Beispiel zu nennen, hat sich etwa darauf spezialisiert, auch Patient:innen mit Hirnschrittmachern zur Rehabilitation zu übernehmen. Der Zeitraum während der Rehabilitation kann so zusätzlich genutzt werden, um Feineinstellungen des Schrittmachers vorzunehmen und während des Aufenthaltes zu optimieren.
Die Verschränkung aus niedergelassener Betreuung und, wenn nötig, Behandlung in einem Krankenhaus oder spezialisiertem Zentrum funktioniert dann gut, wenn niedergelassene Ärzt:innen besondere Kooperationen mit Krankenhäusern haben oder sogar dort arbeiten. Im US-amerikanischen Gesundheitssystem wird dies dadurch bewerkstelligt, dass niedergelassene Fachärz:tinnen im Krankenhaus „Belegärzt:innen“ sein können und so ihre Patient:innen stationär weiter betreuen. In Deutschland hingegen ist es Krankenhausärzt:innen in der Regel untersagt, zusätzlich auch niedergelassen zu arbeiten. Das österreichische Wahlarztsystem erscheint in diesem Zusammenhang wiederum attraktiv, da viele Krankenhausärzt:innen auch im niedergelassenen System als Wahlärzt:innen tätig sind. Diese Verschränkung ist neben der persönlichen Betreuung und der ausreichenden Zeit im Arzt-Patienten-Kontakt für viele Patient:innen ein Grund, Wahlärzt:innen aufzusuchen.