Diese 3-fach- bzw. 4-fach-Impfung sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Im Vordergrund steht dabei die regelmäßige Boosterung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis. Polio rückt gleichsam in den Hintergrund. Wer im Erwachsenenalter bereits zweimal gegen Polio aufgefrischt wurde, braucht gemäß heutigem Wissensstand keine weiteren Polioimpfungen mehr – außer bei Indikation, z. B. als Reiseimpfung. Die „neue“ Dreifachimpfung heißt daher „Diphtherie-Tetanus-Pertussis“. (Erwachsene) Personen, die noch nie geimpft wurden: Die Tdap-IPV-Kombinationsimpfung ist zwar laut Herstellerangaben nicht zur Grundimmunisierung vorgesehen, darf aber gemäß Österreichischem Impfplan off-label dafür verwendet werden. Schema: 3 Dosen im Abstand 0, 1–2, 6–12 Monate. Wenn die letzte 3- oder 4-fach-Impfung 20 Jahre oder mehr zurückliegt, sollte man nach der Auffrischungsimpfung etwa 4 Wochen später (2–6 Wochen) eine Titerbestimmung für Diphtherie und Tetanus durchführen. Bei negativem Antikörpernachweis beginnt man neu mit der Grundimmunisierung, die vorangegangene Impfung zählt dabei als 1. Dosis. Verwendet werden bevorzugt dTaP oder dT.
Keine Änderungen, jeder sollte geimpft sein. Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffentlichen Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich. Benötigt werden 2 Impfungen in einem Mindestabstand von 4 Wochen.
Unverändert ist das Schema 0, 1 Monat, 9–12 Monate, 3 Jahre und danach alle 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr wieder alle 3 Jahre) geblieben. Auch unverändert – aber vielleicht nicht ganz bekannt – gilt, dass von routinemäßigen IgG-Titerkontrollen abgeraten wird – sie geben nämlich keine sichere Auskunft über die Dauer des Impfschutzes. Bei speziellen Fragestellungen (unklare Impfintervalle, Impfen bei Immunsuppression) sollte der spezifischere Neutralisationstest angefordert werden, der allerdings auch teurer ist und nur in Speziallabors durchgeführt werden kann. Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Impfabständen wird diese nach 2 oder mehr Impfungen mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, ein Neubeginn der Grundimmunisierung ist im Allgemeinen nicht notwendig.
Eine Grundimmunisierung und erste Auffrischung bis zum 15. Lj. erfolgt im Rahmen des Kinderimpfprogramms. Generell empfohlen für alle anderen Altersgruppen bis 65 ist lediglich die Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen, Schema 0,1, 6–12 Monate). Die Impfung nach dem 65. Lebensjahr oder Auffrischungsimpfungen und/oder eine Titerkontrolle sind nur bei Indikation empfohlen. Indikation kann zum Beispiel sein: beruflich exponierte Personen, eine Reise in endemische Gebiete. Titerkontrollen sind vorzugsweise nach 6 Monaten durchzuführen, möglich sind sie bereits 4 Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Bei Low- oder Non-Respondern kann man es mit Impfstoffen eines anderen Herstellers versuchen, z. B. mit Heplisav B.
Benötigt werden 2 Dosen im Schema 0, 6 Monate. Oft wird Hepatitis A gemeinsam mit Hepatitis B in einem Kombinationsimpfstoff geimpft. In diesem ist nur die halbe Menge Hepatitis-A-Antigen enthalten. Impfschema: 3 Dosen (0, 1, 6–12 Monate). Nach erfolgter Grundimmunisierung sind weitere Auffrischungsimpfungen vermutlich nicht mehr nötig.
Jährlich, saisonal, immer tetravalent – alle zugelassenen sind möglich. Besonderheiten: Der nasale Lebendimpfstoff (Nasenspray, Fluenz tetra) ist vom 24. Lm bis zum 18. Geburtstag zugelassen (Kontraindikationen für die Lebendimpfung sind zu beachten). Ab dem 60. Lj. sollte bevorzugt der inaktivierte Hochdosisimpfstoff Efluelda verwendet werden und ab 65 der adjuvantierte, inaktivierte Impfstoff Fluad Tetra. Bei Immunsuppression, unabhängig vom Alter, wird – abweichend von der Fachinformation − eine Impfung mit dem tetravalenten adjuvantierten oder dem tetravalenten Hochdosisimpfstoff empfohlen.Bei Personen mit schwerer Immunsuppression kann darüber hinaus eine 2. Impfung mit einem „normalen“ inaktivierten tetravalenten Impfstoff erfolgen. Die gleichzeitige Verabreichung von Influenza-Impfstoffen mit COVID-19-Impfstoffen ist möglich und sinnvoll.
Für gesunde Erwachsene ist diese Impfung erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen, bei erhöhtem Risiko ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und bei hohem Risiko und entsprechender Indikation altersunabhängig. Mittlerweile haben zwei neue Impfstoffe, PNC15 (Vaxneuvance) und PNC20 (Apexxnar) den altbekannten PNC13 (Prevenar 13) abgelöst. Geimpft wird 1-mal PNC15 oder PNC20 (konjugierte Pneumokokkenvakzine, 15-valent oder 20-valent) und nach ≥ 1 Jahr 1-mal PPV23 (Pneumovax 23). Personen mit besonders hohem Risiko, z. B. vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie, sollten die zweite Impfung mit PPV23 auch früher als nach einem Jahr, nämlich frühestens nach 8 Wochen erhalten. Wiederholungen dieser Impfserie sind nach einem Mindestabstand von 6 Jahren und nur bei erhöhtem oder hohem Risiko indiziert.
Empfohlen wird die Impfung allgemein ab 50, bei bestimmten Personengruppen mit besonders hohem Risiko (schwere Grunderkrankungen und/oder schwere Immunsuppression) ab dem 18. Lebensjahr. In erster Linie sollte Shingrix verwendet werden. Vorteile bei diesem sind die lange Wirksamkeit (mindestens 10 Jahre) und Anwendbarkeit bei Immunsuppression, da es ein Totimpfstoff ist. Schema: 2 Impfdosen (0, 2–6 Monate), die Impfung erfolgt streng i. m.Varizellen: Ein Lebendimpfstoff, Varilrix oder Priorix Tetra (MMRV) ist für seronegative Personen, insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter, oder Personen mit beruflicher Exposition – Gesundheitswesen, Kindergarten, Schule – empfohlen. Kontraindikationen für die Lebendimpfung sind zu beachten. In besonderen Fällen kann off-label mit dem Totimpfstoff Shingrix geimpft werden, z. B.: vor geplanter Organtransplantation. Details siehe Impfplan.
Neu ab Februar 2023 ist, dass die HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenfrei ist. Anzahl der Impfdosen: Im Alter vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr handelt es sich bei Anwendung des 2-Dosen-Schemas (0, 6–12 Monate) um eine Off-label-Anwendung, die jedoch evidenzbasiert empfohlen wird. Ältere Patient:innen bekommen 3 Teilimpfungen (0, 2, 6–8 Monate). Die HPV-Impfung ist für Frauen wie Männer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr allgemein empfohlen, danach bei persönlichem Risiko wie z. B.: Expositionsrisiko oder Immunsuppression.
Die Impfung wird weiterhin nur bei Indikation, typischerweise als postexpositionelle Prophylaxe, verabreicht. Man impft Jynneos bzw. Imvanex subkutan (0,5 ml) im Abstand von 28 Tagen. Präexpositionell (z. B. bei Arbeiten mit Affenpockenviren) ist auch eine impfstoffsparende intradermale Applikation möglich: 2-mal 0,1 ml (off-label).
Die Typhusimpfung hält 3 Jahre. Die Schutzimpfung gegen Cholera ist im Tourismus weitgehend entbehrlich. Meningokokken: bei Reisen in endemische Gebiete je nach Empfehlungen, z. B. ACWY als Einzeldosis. Gelbfieber: Formell gilt eine einmalige Gelbfieberimpfung lebenslang, bei besonderem Risiko soll nach 10 Jahren eine Titerbestimmung bzw. eine Auffrischungsimpfung angeboten werden. Geimpft wird mindestens 10 Tage vor Reiseantritt. Japan-B-Enzephalitis: 2 Impfungen vor Reiseantritt; nach einer 3. Impfung nach 1 Jahr hält der Impfschutz 10 Jahre. Tollwut: 3 Impfungen im Schema 0, 7, 2–28 Tage. Danach keine routinemäßigen Auffrischungen, die Boosterfähigkeit bleibt allerdings wahrscheinlich lebenslang erhalten.