Vorhofflimmern stellt die weltweit häufigste anhaltende Herzrhythmusstörung im Erwachsenenalter dar und ist mit einer erheblichen Morbidität und Mortalität verbunden. Die geschätzte Prävalenz von Vorhofflimmern bei Erwachsenen liegt bei 2–4 %, nimmt jedoch mit dem steigenden Alter deutlich zu, sodass laut derzeitigen Schätzungen jede dritte Person über 55 Jahren europäischer Abstammung im Laufe ihres Lebens Vorhofflimmern entwickeln wird. Dementsprechend ist eine leitliniengerechte medizinische Betreuung von Patient:innen mit Vorhofflimmern eine grundlegende Aufgabe in der Kardiologie.
Die Diagnosestellung von Vorhofflimmern erfordert per definitionem die Dokumentation der Rhythmusstörung mittels standardmäßigen 12-Kanal-Elektrokardiogramms (EKG) oder mittels 1-Kanal-EKG-Ableitung über einen Zeitraum von zumindest 30 Sekunden, die einen Herzrhythmus ohne erkennbare sich wiederholende P-Wellen und unregelmäßige RR-Intervalle zeigt. Zusätzlich zum klassischen EKG sind in den letzten Jahren eine Vielzahl an technischen Hilfsmitteln zur Detektion von Vorhofflimmern auf den Markt gekommen. Hierbei handelt es sich zumeist entweder um mobile Aufzeichnungsgeräte (u. a. Smartwatches), mit denen Patient:innen selbstständig 1-Kanal-EKGs aufzeichnen können, oder Smartphone-Apps, die durch Pulswellenplethysmografie über die eingebaute Kamera des Endgerätes eine Rhythmusdiagnostik durchführen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung in der Allgemeinbevölkerung wird man als Ärztin und Arzt zunehmend mit diesen automatisierten Rhythmusanalysen konfrontiert und soll diese bewerten.
Prinzipiell berichten Studien mit Smartphone-Apps und Smartwatches über zum Teil sehr gute Sensitivität und Spezifität hinsichtlich der Detektion von Vorhofflimmern, sollten jedoch aufgrund der oft kleinen Beobachtungskohorten vorsichtig bewertet werden. Der Zusatznutzen dieser digitalen Systeme wird jedoch auch in den derzeitigen Leitlinien anerkannt. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Diagnose Vorhofflimmern erst gestellt werden darf, wenn diese von Ärztinnen und Ärzten mittels 12-Kanal-Ruhe-EKGs oder einem 30-Sekunden-Rhythmusstreifen verifiziert wurde. Dieser Rhythmusstreifen kann jedoch auch ein von Patient:innen selbst aufgezeichnetes 1-Kanal-EKG einer Smartwatch sein.