Jeden Herbst und Winter wiederholt sich dasselbe Phänomen: Influenza, COVID-19, RSV oder Pneumokokken verbreiten sich und führen zu einem Anstieg der Infektionen.
Die Folge: Die Nachfrage nach Impfstoffen und Impfungen steigt, die Sorge vor neuen Infektionswellen auch. Die vergangene Influenza-Saison ist – im Vergleich zur Saison davor – relativ glimpflich ausgefallen. Nach einigen frühen sporadischen Fällen nahm sie Anfang Jänner Fahrt auf und begleitete uns bis Ostern. Überraschend war, dass auf die Influenza-A-Welle keine Influenza-B-Welle mehr folgte. Die Influenza-B, Yamagata-Linie, ist sogar seit 2020 nicht mehr aufgetreten, weswegen sie in zukünftigen Impfstoffen nicht mehr vorkommen wird.
Viel spekuliert wurde in den vergangenen Wochen über eine neue und frühere Herbst-Coronawelle. Kritisiert wurde von der Ärztekammer vor allem, dass es keine Gratistests für Patient:innen gab, die aber die Basis für eine medikamentöse Therapie sind. Letztlich gab es eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Infektionszahlen liegen hingegen auf dem Niveau des Vorjahres zu dieser Zeit: keine Welle, keine höheren Spitalsaufnahmen. „Sowohl unser Abwassermonitoring als auch unser Dashboard, was die Krankenhausaufnahmen betrifft, und auch unsere Sentinel Surveillance – das heißt, die Informationen aus den Ordinationen der niedergelassenen Ärzt:innen – zeigen eine konstante, aber langsame Zunahme bei den Infektionen. Diese Entwicklung entspricht nahezu jener des Vorjahres“, sagte Dr.in med. Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium.
Das in der vergangenen Saison erstmals ausgerollte Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza findet auch diese Saison statt – mit einigen Verbesserungen. Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung ist nun völlig kostenfrei, auch die Rezeptgebühr entfällt. Die Influenza-Impfung steht somit der gesamten Bevölkerung gratis bei den teilnehmenden Ärzt:innen, in Betrieben, in Alten- und Pflegeheimen und an öffentlichen Impfstellen zur Verfügung. Der Impfstoff ist direkt bei der Impfstelle erhältlich. Die Beschaffung für die impfenden Ärzt:innen wurde geändert: Sie erfolgt nun über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Zudem sind die Influenza-Impfstoffe wie jedes Jahr auch außerhalb des Öffentlichen Impfprogramms über Apotheken erhältlich.
An der MedUni Wien läuft aktuell eine Studie, die RSV mit Influenza vergleicht und auf zwei Saisonen ausgelegt ist. So wurden allein in der Saison 2022/23 zirka 500 Patient:innen mit RSV und etwa 1.000 Patient:innen mit Influenza im Wiener AKH diagnostiziert. „Daraus ließe sich ableiten, dass die Zahl der hospitalisierten erwachsenen RSV-Erkrankten in etwa halb so hoch ist wie jene von Influenza-Erkrankten. Allerdings gibt es aus anderen Studien bereits Hinweise, dass die Komplikations- und Sterblichkeitsraten bei RSV höher sind“, berichtet Ao. Univ.-Prof. Dr. Stefan Winkler von der Klinischen Abteilung für Infektionen und Tropenmedizin an der MedUni Wien. Dass RSV bei (Klein-)Kindern gefährlich sein kann, ist dagegen schon länger bekannt. Mögliche Folgen der Erkrankung sind schwere Atemnot bis hin zur Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung.
Für Gesprächsstoff und viele Fragen in Arztpraxen sorgt derzeit eine Gesetzesnovelle, die von impfkritischen und vor allem rechten Plattformen gehypt wird, auf denen Behauptungen kolportiert werden, die nicht evident sind. Die Ärzte Krone hat nachrecherchiert. Klar ist: Der e-Impfpass löst den alten Papierimpfpass schrittweise ab. Während die oft kritisierte nichtvorhandene Möglichkeit zur Abmeldung vom e-Impfpass tatsächlich stimmt, kursieren vor allem zwei wesentliche Falschbehauptungen zur Impferfassung. Einerseits ist der mehrfach kolportierte Starttermin mit 30. September 2024 für deren Vollbetrieb falsch, andererseits schießen die behaupteten Befugnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über das Ziel hinaus.
Alle Personen, die in Österreich gemeldet beziehungsweise erfasst und der Sozialversicherung bekannt sind, haben automatisch einen e-Impfpass – und zwar seit 2020. Er befindet sich aber seither und auch weiterhin im Pilotbetrieb, solange noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Mit Ende September trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, wonach nach dem Ende des Pilotbetriebes das Gesundheitsministerium für den e-Impfpass verantwortlich sein wird. Der Vollbetrieb wurde noch nicht gestartet. Zudem wurde mit 30. September die DSGVO-konforme Datenverarbeitung gesetzlich geregelt: Zur Eintragung stehen den impfenden Personen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, wie über die jeweilige Arztsoftware, gesicherte Webzugänge des öffentlichen Gesundheitssystems, die App „e-Impfdoc“ für mobile Geräte (Smartphones und Tablets) oder andere Erweiterungen der IT-Systeme von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Gesundheitsdiensten der Länder oder arbeitsmedizinischen Zentren.
Die Eintragung einer Impfung erfordert die eindeutige Identifikation der zu impfenden Person (etwa über die e-card). Zur Impfung erfasst werden müssen zudem das Datum der Impfung, nähere Angaben zum Impfstoff inklusive der jeweiligen Chargennummer, außerdem das angewendete Impfschema und die Dosiskennung, das Impfsetting sowie der Name der für die Impfung verantwortlichen Person. Die Daten zum Impfstoff können einfach durch Scannen des „Datamatrix-Codes“ auf der Impfstoffverpackung erfasst werden. Der e-Impfpass ist zwar in dasselbe Zugangsportal wie ELGA integriert, aber er selbst ist kein Teil von ELGA. Obwohl der e-Impfpass die technische Infrastruktur von ELGA nutzt, sind für ihn andere rechtliche Bestimmungen maßgeblich.
Im e-Impfpass können alle Impfungen eingetragen werden. Gesetzlich verpflichtet sind Ärzt:innen sowie sonstige impfende Personen, Grippeimpfungen (Influenza), Corona-Schutzimpfungen (COVID-19), HPV-Impfungen (humane Papillomviren) und Impfungen gegen Mpox (früher: Affenpocken) im e-Impfpass ihrer Patient:innen zu dokumentieren. Das Ziel: ein Überblick zu Durchimpfungsraten. Eine verpflichtende Ausweitung auf alle Impfungen ist nicht geplant, alle anderen Eintragungen sind freiwillig. Es besteht zudem die Möglichkeit, in Form einer privaten Zusatzleistung vorangegangene Impfungen aus dem Papierimpfpass in den e-Impfpass zu übertragen. Innerhalb Österreichs braucht man künftig keinen Papierimpfpass mehr. Für Reisen ins Ausland oder solange alte Impfungen noch nicht in den e-Impfpass übertragen wurden, sollten Bürger:innen den Papierimpfpass allerdings behalten.
Der Transport der Daten von der Impfstelle zum zentralen elektronischen Impfregister erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf individuelle Impfdaten ist gesetzlich sehr streng geregelt und beschränkt sich auf die jeweils behandelnden Ärzt:innen sowie Personen, die berufsrechtlich zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind. Statistische Auswertungen finden ausschließlich mit anonymisierten Daten statt. Eine Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Personen ist generell nicht möglich. Dass Behörden und Organisationen bis hin zur WHO Zugriff auf die Impfdaten einzelner österreichischer Bürger:innen haben, ist falsch. Der WHO werden lediglich die allgemeinen Durchimpfungsraten im Hinblick auf die vier verpflichtend einzutragenden Impfungen übermittelt. Bürger:innen können zudem ihre Impfungen jederzeit über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at mit der ID-Austria einsehen. Wer diese nicht hat, kann auch zu den jeweiligen ELGA-Ombudsstellen in den Bundesländern gehen und dort Einsicht nehmen. Am ELGA-Portal sind alle Zugriffe auf die gespeicherten Impfdaten nachvollziehbar.