Finanzmonitoring ist ein wesentliches Tool im Rahmen der Gesundheitsreform. Wesentlich dabei ist die Überprüfung der Finanzzielerreichung. Dabei sind die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte im Vergleich zu den öffentlichen Gesundheitsausgaben heranzuziehen. Ziel des Finanzmonitorings ist es, durch die Einhaltung der vereinbarten jährlichen Ausgabenobergrenzen im Jahr 2016 einen Ausgabendämpfungseffekt in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro (kumuliert von 2012–2016 rund 3,43 Milliarden Euro) zu erzielen. Dies ist mittels partnerschaftlich vereinbarter Maßnahmen sicherzustellen.
Festgelegt wurde, das Finanzziel gesamt zu erreichen und diese Summen sektoral auf die Länder und die Krankenversicherungen aufzuteilen. Für die Länder sowie die gesetzliche Krankenversicherung sind diese Ausgabenobergrenzen auf Grundlage der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben einzuhalten.
Hierbei ist festzustellen, dass der Großteil der Einsparungen von den Ländern zu tragen ist (2,058 Milliarden Euro). Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben 1,372 Milliarden Euro beizusteuern. Die Reformpartner sind dabei so vorgegangen, dass die Jahre 2010 und 2011 als Ausgangswerte betrachtet wurden, aufgrund derer sich eine Ausgabenentwicklung ergeben hat. Dem wurde eine Obergrenze der vorgesehenen Ausgaben gegenübergestellt, und die Differenz dieser beiden Werte ergibt den so genannten Ausgabendämpfungseffekt.
Wie sehen nun die ersten Ergebnisse aus? Insgesamt belaufen sich die für die Festlegung des Ausgabendämpfungspfades maßgeblichen öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts für das Jahr 2012 auf 21.740 Millionen Euro. Damit wird für diesen Zeitraum die vereinbarte Ausgabenobergrenze um rund 130 Millionen Euro (0,61%) unterschritten. Dabei werden für den Bereich der Länder zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben für das Jahr 2012 in der Höhe von 9.866 Millionen Euro, für das Jahr 2013 in der Höhe von 10.128 Millionen Euro und für das Jahr 2014 in der Höhe von 10.466 Millionen Euro ermittelt.
Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze für das Jahr 2012 in der Höhe von 174 Millionen Euro (1,73%), für das Jahr 2013 in der Höhe von 315 Millionen Euro (3,02%) und für das Jahr 2014 in der Höhe von 365 Millionen Euro (3,37%). Damit werden für diese drei Jahre Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 264 Millionen Euro (2012), 531 Millionen Euro (2013) und 749 Millionen Euro (2014) erzielt. Kumuliert ergibt sich in der Periode von 2012–2014 ein Dämpfungseffekt in Höhe von 1.544 Millionen Euro. (vgl. dazu Abb.).
Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt das Finanzmonitoring relevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 8.568 Millionen Euro für das Jahr 2012, 8.839 Millionen Euro für das Jahr 2013 sowie 9.190 Millionen Euro für das Jahr 2014. Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze in der Höhe von 226 Millionen Euro (2,57%) für das Jahr 2012, 333 Millionen Euro (3,63%) für das Jahr 2013 und 356 Millionen Euro (3,73%) für das Jahr 2014. Damit werden für diese drei Jahre Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 286 Millionen Euro (2012), 477 Millionen Euro (2013) sowie 612 Millionen Euro (2014) erzielt. Kumuliert ergibt sich in der Periode 2012–2014 damit ein Dämpfungseffekt von 1.375 Millionen Euro. Bei der Gesamtbetrachtung der ersten Ergebnisse kann festgestellt werden, dass für den Betrachtungszeitraum die entsprechenden Zielvorgaben völlig überraschend nahezu alle eingehalten wurden. Die geringfügigen Zielabweichungen für den Bereich der Länder in den Bundesländern Salzburg und Wien (Überschreitung der Ausgabenobergrenze um 0,53% bzw. 0,14%) fallen in einen Zeitraum, in welchem die Gesundheitsreform verhandelt wurde, jedoch Steuerungsimpulse noch nicht wirksam werden konnten.
Für Vorarlberg zeichnet sich jedoch eine dauerhafte Überschreitung der Ausgabenobergrenzen ab. Inwiefern diese auf steigende Kosten für die intramurale Leistungserstellung relevante Faktoren (Personal, medizinische Ge- und Verbrauchsgüter etc.) oder auf strukturelle Veränderungen des Leistungsgeschehens zurückzuführen sind, ist noch zu bewerten.
Warum ist das so? Warum werden eigentlich alle Finanzparameter eingehalten? Sind wir alle wirklich so gut? Nun, die Antwort ist eine relativ einfache:
Bei der Planung der Gesundheitsausgaben wurden Annahmen der Steigerung der Gesundheitsausgaben getroffen, die meines Erachtens viel zu hoch sind (vgl. graue Linie Abb.). Eine geringfügigere Steigerung wäre ehrlicher und sinnvoller, vor allem aber auch realistischer gewesen. Dann erscheint es auch als ein Leichtes, diesen Annahmen (vgl. Tab. 1 und 2), Ausgabenobergrenzen gegenüberzustellen, die einzuhalten sind (vgl. grüne Linie Abb). Eigentlich eine Farce. Der Bevölkerung wird suggeriert, wie toll eingespart wird, in Wahrheit beschränken sich die Einsparungen auf deutlich weniger als die veranschlagten 3,43 Milliarden Euro.