Liebe Leserinnen und Leser!

Langsam, aber sicher halten immer mehr KI-generierte Inhalte Einzug in unser Leben. Das sind z. B. Sprachassistenten wie „Alexa“ und „Siri“, automatische Empfehlungen von Filmen auf Streamingportalen oder die Personalisierung von News-Feeds auf Social Media.

Auch in der Medizin hält die KI Einzug. So gibt es KI-Modelle, die auf Röntgendaten trainiert wurden und die in der Lage sein sollen, pathologische Zustände, wie Frakturen, Tumoren, Pneumonien usw., zu erkennen. Gedacht sind sie als unterstützende Werkzeuge, die Radiolog:innen helfen sollen, schneller und präziser zu arbeiten. So kann die KI z. B. Bereiche mit möglichen Auffälligkeiten auf den Röntgenbildern hervorheben, die dann von einem/einer Fachärzt:in überprüft werden.

Was zunächst gut klingt, kann aber auch einen (oder mehrere) Haken haben.
So muss die KI auf großen, gut annotierten und qualitativ hochwertigen Datensätzen trainiert worden sein, um präzise arbeiten zu können. Sind die Trainingsdaten unausgewogen, kann dies zu verzerrten Ergebnissen führen.

Die Ärztekammer hat sich daher letzte Woche mit der Forderung nach einer strengen Kennzeichnungspflicht für KI-gestützt erstellte Befunde zu Wort gemeldet, denn die Letztverantwortung müsse bei einem/einer Ärzt:in liegen. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese neuen Technologien eine Unterstützung und keine zusätzliche Belastung oder Fehlerquelle sind.
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