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Neuer Meilenstein in der Adipositastherapie

Im Videointerview mit der Ärzte Krone spricht Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Florian Kiefer, PhD, Präsident der Österreichischen Adipositas Gesellschaft, über die Bedeutung der Inkretinmimetika in der Therapie der Adipositas. Diese stellen nicht nur einen Meilenstein dar, sondern können sowohl vom/von der Allgemeinmediziner:in als auch im spezialisierten Zentrum verordnet werden. Doch auch die bariatrische Chirurgie wird weiterhin einen Stellenwert in der Adipositastherapie haben.


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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Die Therapie der Adipositas beginnt immer mit einer Lebensstilintervention, zu der auch eine Ernährungsberatung bzw. die Erhöhung des Trainingspensums gehören. In weiterer Folge kann eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden.
  • Inkretinmimetika sind ein Meilenstein in der Therapie der Adipositas. Diese sind besonders wirksam, wenn sie mit Lebensstilmaßnahmen kombiniert werden. Daher ist es wichtig, sie in einem Gesamtkonzept anzuwenden.
  • Eine medikamentöse Therapie von Adipositas kann erwogen werden, wenn ein BMI von über 30 kg/m2vorliegt, bzw. ab einem BMI von 27kg/m2, wenn bereits übergewichtsassoziierte Begleiterkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, Hyperlipidämie oder Prädiabetes vorliegen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede:r Patient:in, der/die diese Kriterien erfüllt, automatisch eine medikamentöse Therapie benötigt. So wirken diese Medikamente vor allem bei Menschen sehr gut, die unter Heißhungerattacken leiden bzw. die Portionsgrößen nicht einhalten können. Sie sind allerdings kein Ersatz für eine ausreichende körperliche Aktivität.
  • Die bariatrische Chirurgie wird weiterhin eine wichtige Säule der Adipositastherapie bleiben. Sie wird in Zukunft voraussichtlich vor allem Fällen von höhergradiger Adipositas vorbehalten bleiben.
  • Seit kurzem wird Liraglutid von den Krankenkassen für Erwachsene, die vor einem bariatrischen Eingriff stehen, erstattet, allerdings befristet für 1 Jahr. Auch für Kinder im Alter ab 12 Jahren gibt es eine Erstattung, wobei die Erstverordnung auch hier in einem spezialisierten Zentrum erfolgen muss.