Rund 4,5 Millionen Euro, die bisher schon Bestandteil des gesamten ärztlichen Honorarvolumens waren und von der WGKK für den Ankauf von Ordinationsbedarf verwendet wurden, gehen nun direkt an die niedergelassenen Ärzte. Sie können künftig frei entscheiden, was sie wirklich brauchen. Schon bisher waren die Geldmittel für den Ordinationsbedarf Teil des Honorars – jetzt erhalten die Ärzte das Geld aber direkt ausbezahlt und nicht mehr die standardisierten Sachleistungen. Man sehe gerade jetzt mit dem Umbau der Krankenversicherungen, dass die Sozialversicherung immer zentraler, bürokratischer und, wenn man so wolle, auch autoritärer werde, sagt MR Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer und Obmann der Kurie niedergelassener Ärzte: „Die Entscheidungsmacht soll bei uns Ärzten liegen und nicht bei einer anonymen bürokratischen Sozialversicherung, die bisher auch nach eigenem Gutdünken Volumen erhöhen oder senken konnte.“
Zentrale Fragen in den Verhandlungen mit der Kasse waren dabei: Wer bekommt was? Wie funktioniert die Aufteilung? Was ist, wenn das Geld nicht ausreicht? „Wir haben uns intensiv bemüht, dass das neue System so fair wie möglich gestaltet wird“, erklärt Steinhart. Der zur Auszahlung gelangende Wert beziehe sich nicht nur auf die Fallzahl, sondern bilde auch spezielle Schwerpunkte der Ordination wie Endoskopie, Wundversorgung et cetera ab. Man habe versucht, einen fallbezogenen und einen leistungsbezogenen Anteil zu finden, um einen fairen und vor allem praxisgerechten Weg zu gehen, erklärt Ärztekammer-Experte Christoph Ruprecht. Das ist nicht einfach bei insgesamt 7.524 verschiedenen Produkten, die die Ärzte bisher von der GKK erhalten haben. Praktische Ärzte kamen im Schnitt auf 4.715 Produkte, Fachärzte auf 4.625. Die neue Regelung bringt nicht nur mehr Freiheit, sondern löst auch bisherige Probleme. So zeigt eine Umfrage von ARZT & PRAXIS (die Ärzte Krone berichtete), dass viele Ärzte unzufrieden mit dem bestehenden System waren. Manchmal wurden zu viele Produkte geliefert, manchmal die falschen. Zudem fehlte die Übersicht, was überhaupt bestellt werden kann. Das könne jeder Arzt nun selbst entscheiden, sagt Ruprecht.
Steinhart ergänzt: „Weiters wurde ein Sicherheitsfallschirm eingebaut für den Fall, dass man nach einem Jahr feststellt, dass das zugeteilte Geld nicht ausreicht oder der technologische Fortschritt in Zukunft höhere Kosten verursacht.“ In diesen Fällen gebe es die Möglichkeit, dass man zusätzliche Gelder beantragen kann. So habe man eine variablere Lösung geschaffen, als einfach den bisherigen Sachaufwand auszuzahlen. Steinhart: „Wir müssen ja auch berücksichtigen, was etwa passiert, wenn jemand im nächsten Jahr mehr Patienten hat. So haben wir ein mitwachsendes dynamisches System, das Räume offen lässt für künftige Entwicklungen.“ Ein Beispiel: Vor drei Jahren gab es einen Erlass des Arbeitsinspektorats, dass Beschäftigte in Ordinationen nur Spritzen verwenden dürfen, die den neuen Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechen. „Da hat die Kasse lange gebremst, die Mehrkosten zu übernehmen. So etwas kann immer wieder passieren und dagegen ist im neuen System Vorkehrung getroffen.“