Startschuss für Wahlen in der Ärztekammer

In den Bundesländern finden in diesen Tagen die konstituierenden Sitzungen der Wahlkommissionen für die Ärztekammerwahlen 2022 statt. Dabei werden auch die Termine für die Wahlen zur Standesvertretung fixiert. Die Ärztekammerwahl findet nämlich nicht bundesweit einheitlich, sondern in den Ländern verschieden statt. Bereits fix sind die Wahltermine in Tirol (22. Februar) und Wien (19. März). In den anderen Bundesländern dürften die Termine ebenfalls in den März fallen. Zu Redaktionsschluss hatten aber noch nicht alle Wahlkommissionen getagt.
Stimmzettel und Wahlkuvert werden in den kommenden Wochen jeweils mittels eingeschriebenen Briefes rechtzeitig an alle Wahlberechtigten versandt. Es kann also bereits vor dem Wahltag per Briefwahl gewählt werden. Am Wahltag ist außerdem eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal in der jeweiligen Ärztekammer möglich. Danach wird es komplex, weil die einzelnen Kurien und Sektionen ausgezählt, die Vorsitzenden und Vorstände gewählt und dann auch die bundesweiten Gremien gewählt werden. Es wird erwartet, dass es bis zum Beginn des Sommers dauert, bis feststeht, wer österreichweiter Präsident oder gar Präsidentin der Ärztekammer wird.
Bei der vergangenen Wahl 2017 konnte in Wien die „Vereinigung österreichischer Ärztinnen und Ärzte“ mit MR Dr. Johannes Steinhart die relative Mehrheit vor der Liste „Team Thomas Szekeres“ erzielen. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres gelang es allerdings, mit einer bunten Koalition zum Präsidenten gewählt zu werden.
Wie die Wahl heuer ausgeht, ist völlig offen: Einerseits hat die coronamaßnahmenkritische Partei MFG ein Antreten angekündigt, andererseits wird sich zeigen, wie stark die 2017 neu angetretene Fraktion „Asklepios“ diesmal wird. 2017 schaffte sie aus dem Stand Platz 4.

AUS DER PRAXIS
OMR Dr. Edgar Wutscher
Obmann der Sektion Allgemeinmedizin in der ÖÄK,
Arzt für Allgemeinmedizin, Sölden

Weniger Bürokratie – bessere Patientenversorgung

Seit wie vielen Jahren wird uns Ärztinnen und Ärzten im Zuge der Attraktivierung des kassenärztlichen Da­seins auch eine Minderung der Bürokratie versprochen. Diese ist jedoch bisher kaum in den Praxen angekom­men, obwohl es sich vereinzelt bereits bewährt hat. Ein Beispiel: Aufgrund der Pandemie wurden die wesentli­chen Bestimmungen des Arzneimittelbewilligungssys­tems (ABS) ruhend gestellt, was uns die Mühen der Be­willigung von Medikamenten durch die Kontrollärztinnen und Kontrollärzte erspart, die ohnehin keine wirklich detaillierte Information über das jeweilige Krankheits­bild haben. Seither funktioniert das Verordnungssystem auch ohne kontrollärztliche Beurteilung absolut klaglos: Es kommt zu keiner Verteuerung und zu keiner Explosi­on der Medikamentenkosten.
Aber auch die hausapothekenführenden Ärztinnen und Ärzte beweisen bereits seit vielen Jahren, dass die Kosten nicht explodieren, obwohl sie theoretisch – so wird oft argumentiert – immer das teuerste Medikament abge­ben könnten. Sie zeigen damit auf, dass optimale Patien­tenversorgung in den allermeisten Fällen mit ökonomi­schen Gegebenheiten vereinbar ist.
Das führt mich gleich zu einem weiteren Beispiel für möglichen Bürokratieabbau: Das Dispensierrecht für alle wäre nicht nur eine massive Arbeitserleichterung für die Ärzte, sondern darüber hinaus eine wesentliche Er­leichterung für die Patienten. Entsprechend einer opti­mierten und patientengerechten Versorgung könnte so idealerweise direkt bei der Visite dem bettlägerigen, möglicherweise hochfiebernden Patienten das benötigte Medikament vor Ort ausgehändigt werden. Und auch geriatrische Patienten könnten ihre Therapie gleich im Zuge des Arztbesuches in der Ordination beziehen und ersparen sich zusätzliche Wege in die – vor allem im ländlichen Bereich – oft weit entfernte Apotheke.

Dies sind nur zwei einfache Beispiele, wie sich Bürokra­tie wirklich vermindern und gleichzeitig die Patienten­versorgung verbessern lässt.

Vielleicht geschieht im neuen Jahr ja ein Wunder …

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