In den Bundesländern finden in diesen Tagen die konstituierenden Sitzungen der Wahlkommissionen für die Ärztekammerwahlen 2022 statt. Dabei werden auch die Termine für die Wahlen zur Standesvertretung fixiert. Die Ärztekammerwahl findet nämlich nicht bundesweit einheitlich, sondern in den Ländern verschieden statt. Bereits fix sind die Wahltermine in Tirol (22. Februar) und Wien (19. März). In den anderen Bundesländern dürften die Termine ebenfalls in den März fallen. Zu Redaktionsschluss hatten aber noch nicht alle Wahlkommissionen getagt.
Stimmzettel und Wahlkuvert werden in den kommenden Wochen jeweils mittels eingeschriebenen Briefes rechtzeitig an alle Wahlberechtigten versandt. Es kann also bereits vor dem Wahltag per Briefwahl gewählt werden. Am Wahltag ist außerdem eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal in der jeweiligen Ärztekammer möglich. Danach wird es komplex, weil die einzelnen Kurien und Sektionen ausgezählt, die Vorsitzenden und Vorstände gewählt und dann auch die bundesweiten Gremien gewählt werden. Es wird erwartet, dass es bis zum Beginn des Sommers dauert, bis feststeht, wer österreichweiter Präsident oder gar Präsidentin der Ärztekammer wird.
Bei der vergangenen Wahl 2017 konnte in Wien die „Vereinigung österreichischer Ärztinnen und Ärzte“ mit MR Dr. Johannes Steinhart die relative Mehrheit vor der Liste „Team Thomas Szekeres“ erzielen. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres gelang es allerdings, mit einer bunten Koalition zum Präsidenten gewählt zu werden.
Wie die Wahl heuer ausgeht, ist völlig offen: Einerseits hat die coronamaßnahmenkritische Partei MFG ein Antreten angekündigt, andererseits wird sich zeigen, wie stark die 2017 neu angetretene Fraktion „Asklepios“ diesmal wird. 2017 schaffte sie aus dem Stand Platz 4.
AUS DER PRAXIS |
OMR Dr. Edgar Wutscher Obmann der Sektion Allgemeinmedizin in der ÖÄK, Arzt für Allgemeinmedizin, Sölden Weniger Bürokratie – bessere PatientenversorgungSeit wie vielen Jahren wird uns Ärztinnen und Ärzten im Zuge der Attraktivierung des kassenärztlichen Daseins auch eine Minderung der Bürokratie versprochen. Diese ist jedoch bisher kaum in den Praxen angekommen, obwohl es sich vereinzelt bereits bewährt hat. Ein Beispiel: Aufgrund der Pandemie wurden die wesentlichen Bestimmungen des Arzneimittelbewilligungssystems (ABS) ruhend gestellt, was uns die Mühen der Bewilligung von Medikamenten durch die Kontrollärztinnen und Kontrollärzte erspart, die ohnehin keine wirklich detaillierte Information über das jeweilige Krankheitsbild haben. Seither funktioniert das Verordnungssystem auch ohne kontrollärztliche Beurteilung absolut klaglos: Es kommt zu keiner Verteuerung und zu keiner Explosion der Medikamentenkosten. Dies sind nur zwei einfache Beispiele, wie sich Bürokratie wirklich vermindern und gleichzeitig die Patientenversorgung verbessern lässt. Vielleicht geschieht im neuen Jahr ja ein Wunder … Falls auch Sie Themen für unsere Rubrik „Aus der Praxis“ haben, freuen wir uns, wenn Sie diese an b.schmidle-loss@medmedia.at schicken. |