Streitthema „Best Point of Service“

„Die kurative Versorgung erfolgt am gemeinsam festgelegten ‚Best Point of Service‘. Damit ist sichergestellt, dass die jeweils richtige Leistung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort mit der optimalen medizinischen und pflegerischen Qualität gesamtwirtschaftlich möglichst kostengünstig erbracht wird“, heißt es in der Bundes-Zielvereinbarung zur Gesundheitsreform von Bund, Bundesländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die mittlerweile in Unterverträgen auf Länderebene zusätzlich verankert wurde. Aber was ist das? Wie wird das Gezerre um die Verlagerung von Leistungen in diesem Konzept erfolgen? Die Ärzte Krone mit Details.
Zwei (wahrscheinliche) Antipoden: Mag. Dr. Hans Jörg Schelling, Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, und Dr. Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Was sie meinen: HVB-Chef Schelling: „Hinter der Idee des ‚Best Point of Service‘ verbirgt sich die beste medizinische Versorgung in höchster Qualität. Im Mittelpunkt hat dabei immer der Patient zu stehen. Um ihn herum wird ein ‚Netzwerk Gesundheit‘ aufgebaut, bestehend aus einem Kernteam (niedergelassener Arzt, Krankenschwester, Ordinationsassistentin) und weiteren Gesundheits- und Sozialberufen wie Sozialarbeiter, Psychologen, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Diätologen, Bewegungstrainer etc.“
Der Kernsatz, so Schelling: „Der ‚Best Point of Service‘ kann nur durch die Qualität der Versorgungsleistung definiert sein. Wer also der ‚Best Point of Service‘ sein will, muss bereit sein, die definierte Qualität zu leisten.“ Dazu gehörten in dem angesprochenen Netzwerk 24-Stunden-Erreichbarkeit (telefonisch) und „bedarfsgerechte Öffnungszeiten an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen“.

Neue gesetzliche Regelungen

Solche Netzwerke soll es bis Ende 2014 in jedem Bundesland zumindest zwei geben. Bis Ende 2016 soll in jedem Bundesland mindestens 1% der Bevölkerung so versorgt werden. Was der Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger durchaus konzediert: „Wir werden in der Umsetzung des Konzeptes auch gewährleisten, dass man diesen ‚Best Point of Service‘ auch herstellen kann. Da geht es um die Rechtsgrundlagen der Berufsrechte, zum Beispiel auch um die Anstellung von Ärzten durch Ärzte, vielleicht auch eine Neugestaltung der Regelungen für die Gruppenpraxen.“

Ambulant vor stationär

Steinhart sieht die Sache mit dem „Best Point of Service“ kritisch: „Grundsätzlich gilt für die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ‚ambulant vor stationär‘. Würde sich die heimische Gesundheitspolitik stärker an diesem Grundsatz orientieren, wären die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Hand mit Sicherheit niedriger – bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität.“
Die Realität sehe anders aus: „Es drängt sich uns der Verdacht auf, dass manche Bundesländer genau das nicht wollen, weil Spitäler nach wie vor zum Wohl und Ruhme von Landeshauptleuten beitragen. Die Primärversorgung sollte jedenfalls auf Basis eines Haus- und Vertrauensarztmodells erfolgen, wie es die ÖÄK schon vor Jahren entwickelt hat, begleitet von fachärztlichen Gruppenpraxen.“
Steinhart verweist – wie andere Experten – auch darauf, dass dieser Best Point of Service noch sehr nebulos ist. Kann das ein Konstrukt für die Zukunft der Medizin sein? „Diese Frage ist eigentlich nicht seriös zu beantworten, weil der ‚Best Point of Service‘ im 15a-Vertrag völlig abstrakt definiert ist. (…) Die Gretchenfrage wird aber sein: Für wen ‚richtig’, für wen ‚kostengünstig’? – Für den Patienten oder für ein zunehmend zentralistisches Gesundheitssystem? Einen unpersönlichen ‚Best Point of Service‘ in Form von allgemeinen Versorgungszentren (AVZ) werden wir jedenfalls nicht akzeptieren.“
Der Bundeskurienobmann will eigentlich, dass man Veränderungen, die bereits in den Krankenhäusern geschehen, bis hin zur niedergelassenen Praxis realisiert: „Im intramuralen Bereich ist man schon dabei, Leistungen verstärkt in den tagesklinischen Bereich auszulagern. Es gäbe aber auch eine ganze Reihe von Leistungen, die überhaupt nicht in klinischen Einrichtungen, sondern direkt von niedergelassenen Fachärzten erbracht werden können, z.B. Gastro- und Koloskopien. Hier hinkt Österreich im Verhältnis Spital : niedergelassener Bereich international immer noch stark hinterher. Auch strahlentherapeutische und nuklearmedizinische Leistungen könnten vermehrt im niedergelassenen Bereich erbracht werden. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Ausbau der niedergelassenen Versorgung.“

„Die Politik rechnet falsch“

Die Vizekurienobfrau der niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich, Dr. Martina Hasenhündl, will den „Best Point of Service“ ganz auf die Patienten abgestimmt sehen. „Für den Patienten ist der niedergelassene Arzt der ‚Best Point of Service‘. Das wissen wir aus Umfragen. Es ist der Vertrauensarzt, der auch ein Internist, Gynäkologe oder ein Kinderarzt sein kann. Aber wir wissen ja noch nicht einmal, wie dieser ‚Best Point of Service‘ definiert werden soll. Außerdem glaube ich, dass schon die Bundesländer und die Sozialversicherung jeweils etwas anderes darunter verstehen werden.“
Das Manko, das die Allgemeinmedizinerin und Wahlärztin ausmacht: „Die Politik rechnet falsch. Die Leistungen im niedergelassenen Bereich kosten ein Drittel dessen, was sie im Spital kosten. Aber um alle diese Leistungen erbringen zu können, brauchen wir eine Steuerungsfunktion. Das ist der Hausarzt, der Vertrauensarzt – von der Diagnose bis zur Therapie, und natürlich auch in der Vorsorge, die immer wichtiger wird.“
Um die Diskussionen rund um die Gesundheitsreform unbeschadet zu überstehen, müssten aber auch die Ärzte in Österreich wachsam sein: „Grundsätzlich müssen wir Ärzte an einem Strang ziehen, die niedergelassenen Ärzte, die angestellten Ärzte, die Kassen- und die Wahlärzte.“ Die Sache sei im niedergelassenen Bereich auch bei Weitem nicht eine exklusive Angelegenheit der Kassenärzte: „E-Medikation und ELGA werden auch auf uns Wahlärzte zukommen.“

Seriöse Vorarbeit fehlt

Der Wiener Ärztekammerpräsident Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres sieht – als Arzt der Wiener Universitätskliniken und Kammerfunktionär – buchstäblich beide Welten, jene des Krankenhauses und jene der niedergelassenen Ärzte. Er hegt heftige Zweifel an den Plänen: „Man hat mir bisher noch nicht sagen können, was dieser ‚Best Point of Service‘ ist. Ich hoffe, es wird nur nicht zu einem ‚Point of no Service‘, wenn ich mir die Einspartendenzen in den Krankenhäusern und die weniger werdenden Kassenverträge – in Wien bei einer wachsenden Bevölkerung – ansehe.“
Den Dingen fehle aber auch Grundsätzliches. Szekeres: „Man müsste im Vorfeld berechnen, was wo kostet. Wo ist eine Leistung im niedergelassenen Bereich sinnvoll, wo in Gruppenpraxen, wo im Krankenhaus? Diese Berechnungen müssen gemacht werden. Sonst kann man nicht seriös vorgehen.“

„Die Denke ist falsch“

ÖÄK-Präsident Dr. Artur Wechselberger sieht die Angelegenheit pragmatisch: „Wir haben die klare Vorstellung, dass möglichst viel der medizinischen Versorgung wohnortnah in Praxen von niedergelassenen Ärzten geschehen soll.“
Dafür fehlten aber auch viele Voraussetzungen: „Wir brauchen alle Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit. Dazu gehört eine Novellierung des Gruppenpraxengesetzes, zum Beispiel die Anstellung von Ärzten bei Ärzten. Bisher sind die Gruppenpraxen ja nicht umsetzbar. Nach drei Jahren gibt es eine Handvoll davon. Das Gruppenpraxengesetz ist viel zu restriktiv.“
Die Gesundheitspolitik müsse aber auch die Stärkung des niedergelassenen Bereichs wirklich wollen. Der Kammerpräsident: „Da braucht man Anreize. Wenn die Krankenkassen aber nur Rabatte und Rationalisierungseffekte ausnützen wollen, dann ist die Denke einfach falsch. Das konterkariert den Sinn von mehr Versorgung im niedergelassenen Bereich.“

 

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