Vor Kurzem wurde der Bundes-Zielsteuerungsvertrag offiziell abgesegnet. Im Mittelpunkt: eine Neuorganisation der Erstversorgung. Was haben die niedergelassenen Ärzte zu erwarten?
Das Grundgerüst der Gesundheitsreform 2013, der Ende Juni durch Sozialversicherung, Bund und die neun Bundesländer abgeschlossene Bundes-Zielsteuerungsvertrag, wurde vor Kurzem im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger beschlossen. Was kommt auf die niedergelassene Ärzteschaft zu?
Was ist „Primary Health Care“?
Dazu Dr. Hans Jörg Schelling, Hauptverband-Vorsitzender: „Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag ist erstmals ein Vertrag, in dem konkrete strategische und operative Ziele und Maßnahmen und daraus resultierend auch entsprechende Zielwerte für die Messbarkeit zur Erreichung dieser Maßnahmen verankert sind. Bisher hatten wir nur Struktur- und Prozessqualität als Voraussetzung dabei, jetzt gehört auch die Ergebnisqualität dazu. Zentrale Themen der gesamten Gesundheitsreform sind der ‚Best Point of Service‘ (BPS) und ‚Primary Health Care‘ (PHC). Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, was PHC und BPS sind, aber es wird jetzt eine ernsthafte Auseinandersetzung geben, um den Bereich des niedergelassenen Arztes entsprechend zu stärken.“
Der Definition nach steht Primary Health Care für eine ambulante und flexible Versorgungsstruktur, die möglichst viele gesundheitliche Probleme wohnortnahe lösen kann. Schelling: „PHC wird von einem multidisziplinären Team erbracht, in dem der Hausarzt der Koordinator und meist auch die erste Anlaufstelle ist, dem aber auch Pflegekräfte, Psychologen, Diätologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sozialarbeiter und andere Gesundheitsberufe gleichberechtigt angehören.“ Vor allem bei chronischen Krankheiten soll der niedergelassene Arzt die Funktion eines Gesundheitskoordinators übernehmen. Bezüglich „Best Point of Service“ muss noch geklärt werden, wo für welches Problem die beste Anlaufstelle ist.
Thema Ärzteausbildung
Zentrales Thema sei auch die Ärzteausbildung im Turnus, um die Anforderungen einer Primary Health Care und des „Best Point of Service“ erfüllen zu können – momentan sei das eher nicht der Fall. „Viele Turnusärzte haben Angst davor, ob das Bevorstehende bewältigbar ist, und entscheiden sich dagegen, in eine niedergelassene Praxis zu gehen. Wir wollen eine verpflichtende Lehrpraxis, glauben aber, dass sechs Monate genug sind. Auch über die Finanzierung sind wir noch nicht einig.“ Im Curriculum sollte jedenfalls – entsprechend den in einer Allgemeinpraxis vorhandenen Schwerpunkten (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und vor allem auch viele psychische Krankheiten) – eine verpflichtende Ausbildung u.a. für Ernährungswissenschaft, Orthopädie und Psychiatrie enthalten sein.
Kommt eine neue Honorarordnung?
Schelling meint auch, dass Änderungen in der Honorarordnung der Ärzte kommen werden. „Wir glauben, dass die heute gültige Honorarordnung im Sinne des Gesamtvertrages nicht zukunftsträchtig ist. Unsere Vorstellung ist, dass man den Gesamtvertrag auf drei Gesamtverträge splittet – einen Vertrag für Praktiker, einen für Fachärzte und einen für die technischen Fächer, also Radiologie und Labor“, meint Schelling.
Arztgespräch und Zuwendungsmedizin müssten neu definiert werden – und wird die geforderte Zuwendungsmedizin in Zukunft dann mehr honoriert? Schelling: „Ich hätte das so vor, weil ich glaube, dass das viele schon heute praktizieren und sich für die Patienten Zeit nehmen und ihnen auch erklären, was man jetzt mit ihnen macht. Wenn man zu einer Lösung mit mehreren Gesamtverträgen kommt, sollte die Zuwendungsmedizin verstärkt in die Honorarordnung aufgenommen werden.“
Prävention und Gesundheitsförderung stärken
Was den niedergelassenen Bereich weiter stärken soll, ist der geplante Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung, vor allem im Bereich der Verhaltensprävention. Schelling: „Der Arzt-Patient-Dialog muss wieder entfacht werden. Heute haben wir ihn nicht, weil wir dafür auch keine Honorarposition haben. Und wir werden Unterstützungsleistungen brauchen, die nicht aus der Medizin kommen und schon sehr früh im Leben, z.B. im Kindergarten ansetzen. Wenn wir es schaffen, das Beitragskonto durch Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung während des Lebens weniger zu belasten, dann werden wir auch im Stande sein, für die letzten beiden Lebensjahre, in denen die Patienten 80% der gesamten medizinischen Leistung verbrauchen, alles zu tun, was die Patienten benötigen. Wenn sie bis dahin aber schon das gesamte Konto verbraucht haben, dann werden wir ein Finanzierungsproblem bekommen.“
Es wird auch so genannte Telegesundheitsdienste geben – eine Servicehotline für Patienten, mit der sie durch das System gelotst werden. „Am Telefon werden entweder Agents sitzen, die weitervermitteln an die Notrufzentrale etc., oder wirklich Ärzte. Generell werden wir das Thema Telemedizin massiv aufgreifen, z.B. als Überwachungsfunktion bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“
Steigerung der Gesundheitskompetenz
Um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung steht es schlecht; erste Anlaufstelle ist oft schon eine Ambulanz. Schelling: „Die Patientenströme müssen besser gesteuert werden. Wir haben viele Irrläufer untersucht, aber auch angesichts der überfüllten Ambulanzen sind 40% der Ambulanzpatienten wiederbestellte Patienten. Das muss einfach nicht sein. Wir haben viele Fälle, wo die Menschen, die v.a. aus anderen Kulturen mit Migrationshintergrund kommen, in Ambulanzen gehen, weil sie gar nicht wissen, dass es einen niedergelassenen Arzt gibt. Auch hier müssen wir sehr früh, in Kindergärten, Schulen etc. ansetzen.“
Mehr interdisziplinäre Gruppenpraxen
Das Modell der Gruppenpraxen greift noch nicht, Schelling: „Derzeit überwiegt noch die Einzelkämpferstruktur. Das wollen wir ändern. Wir wollen aber z.B. auch neue Formen anbieten wie Timesharing-Praxen.
Die Frage ist auch, wo Gruppenpraxen Sinn machen – Monocolor-Praxen, also Ärzte gleicher Fachrichtung, haben sicher einen Sinn. Bei Multicolor-Praxen haben wir noch keinen wirklichen Erfahrungswert, welche Fachrichtungen da zusammenpassen. Durch unseren Plan, die Spitalsambulanzen zu entlasten, werden wir mehr Gruppenpraxen benötigen, auch um die Tagesrandzeiten und Wochenenden besser zu organisieren. Woran es bisher zum Teil gescheitert ist, sind die Honorarabschläge.“ Ein Modell wie derzeit in Vorarlberg wäre ein abgestuftes Abschlagssystem: z.B. 3% bei den Praktikern, bei monocoloren Fachärzten 5% und bei den technischen Fächern, die viele Synergien nutzen können, 8%. Es gibt aber noch Probleme rechtlicher Art zu lösen – was passiert bei diesem Jobsharing, denn in Wahrheit hat nur einer einen Kassenvertrag und der andere ‚sharet‘ hinein? Wer haftet, weil ja nur der Arzt mit dem Vertrag der Abrechnungspartner ist? Was ist, wenn ein Partner eine Hausapotheke hat – darf dann nur er Medikamente ausgeben oder auch der andere? All das gilt es noch zu bearbeiten.“
Gibt es den Ärztemangel?
„Der Ärztemangel findet nicht statt, wir haben nur eine schlechte Verteilung. Aber wenn es notwendig ist, dann muss auch eine Institution wie die Sozialversicherung sagen, wir stellen einen Arzt an, um die ländliche Versorgung sicherzustellen. Speziell am Land benötigen wir auch Anreizsysteme, das ist u.a. eine Frage der Honorarordnung“, so Schelling.
Streitigkeiten und Schlichtungsverfahren
Im Vertrag ist ein Artikel auch – vorsichtshalber? – eventuellen Streitigkeiten gewidmet. Schelling dazu: „Schlichtung kann nur dann zustande kommen, wenn jemand etwas tut, das er mit dem Partner nicht abgesprochen hat und das diesen aber finanziell belastet. Wenn jemand etwas in seinem eigenen Wirkungsbereich tut, was kostendämpfend ist, aber versorgungsrelevant keine Auswirkungen für den anderen hat, kann er das machen. Ich hoffe, wir brauchen diese Schlichtung nicht, aber es ist eben sicherheitshalber im 15a-Vertrag beinhaltet. Die Schlichtung wird mit zwei Vertretern der Länder, zwei der Sozialversicherung und einem Vertreter einer unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung besetzt.“
Kommentare zur Gesundheitsreform:
„Gesundheitsreform muss für alle nachvollziehbar sein“
Die Eckpfeiler sind eingeschlagen – nun geht es darum, gewaltige Begriffe wie den Bundes-Zielsteuerungsvertrag mit Inhalten zu füllen. Und zwar so, dass die Gesundheitsreform am Ende für jede/jeden Einzelne(n) nachvollziehbar ist und ihre Vorteile sichtbar werden. Vielen Unkenrufen zum Trotz haben Bund, Länder und Sozialversicherung einen denkbar straffen Zeitplan eingehalten. Mit dem Beschluss des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurde die starre Finanzierung des Gesundheitssytems aufgebrochen: Die Leistung soll künftig dort erbracht werden, wo sie möglichst nahe an den Menschen ist. Es gilt die Stärken von Spitälern einerseits und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten andererseits zu nutzen und im Gegenzug Reibungsverluste und Überschneidungen zu verhindern. So kommen die Patientinnen und Patienten zur bestmöglichen Behandlung und die nötigen finanziellen Mittel werden volkswirtschaftlich effizient eingesetzt.
Die Gesundheitsreform liefert damit einen Anstoß zu einem echten Paradigmenwechsel. Die erfolgreiche Umsetzung steht und fällt freilich mit der Planung auf Landesebene. Denn eine Großstadt wie Wien hat andere Herausforderungen als etwa ländliche Regionen. Als Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse kann ich sagen, dass wir gemeinsam mit der Stadt auf einem guten Weg sind. Es gibt eine Vielzahl an Projekten, die gemeinsam geplant, auf ihre Finanzierung abgeklopft und in Zusammenarbeit umgesetzt werden sollen.
An erster Stelle steht dabei der Nutzen für die Patientin und den Patienten. Daher wird es über das Internet beziehungsweise über eine Hotline ein Beratungsservice geben, um auf einfachem Weg erste Fragen abzuklären. Den Betroffenen soll damit geholfen werden, gleich zu Beginn an die richtige Stelle zu gelangen. Das kann in Zukunft etwa ein interdisziplinäres Gesundheitszentrum sein, in dem ein Allgemeinmediziner genauso arbeitet wie ein Internist, ein Ernährungsberater und Krankenpfleger. Durch diese fächerübergreifende Zusammenarbeit wird bei vielen Beschwerden von der Diagnose bis zur Behandlung viel schneller geholfen als bisher. Denn Weg-, Termin- und Wartezeiten werden verkürzt. Die richtige Stelle kann auch eine Tagesklinik sein – etwa im Fall einer Grauer-Star-Operation, bei der die Patientin oder der Patient im Idealfall noch am selben Tag nachhause geht.
Es ist also Phantasie gefragt, wenn es um die Planung unseres künftigen Gesundheitssystems geht. Und es ist Mut gefragt, um sich von jahrzehntelang eingespielten Strukturen dort zu verabschieden, wo sie einer modernen Behandlung im Wege stehen.
Mag. Ingrid Reischl
Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse und Vorsitzende der Trägerkonferenz im Hauptverband der Sozialversicherungsträger
„Nicht weniger investieren, sondern gezielter“
Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und der Zugang zu medizinischen Leistungen ist international beispielgebend. Die hohen Kostensteigerungsraten der vergangenen Jahre und die unterschiedlichen Zuständigkeiten stellen uns allerdings vor große Herausforderungen. Umso mehr freut es mich, dass sich Bund und Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits als gleichberechtigte Partner auf eine Gesundheitsreform geeinigt haben, mit der wir unser Gesundheitssystem wieder auf starke Beine stellen können.
Aus meiner Sicht als Finanzministerin ist ein wesentlicher Bestandteil des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems die Finanzzielsteuerung. Im Zuge dieser wird das Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) in der ersten Periode der „Zielsteuerung-Gesundheit“ von 2012–2016 stufenweise so weit gedämpft werden, dass der jährliche Ausgabenzuwachs im Jahr 2016 einen Wert von 3,6% (durchschnittliche Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts gemäß Mittelfristprognose für das Bundesfinanzrahmengesetz) nicht überschreitet. Dadurch sollen kumulierte Ausgabendämpfungseffekte bis 2016 in der Höhe von rund 3,43 Milliarden Euro (Länder 2,058 Milliarden Euro, SV 1,372 Milliarden Euro) erreicht werden.
In den weiteren Perioden bleibt der jährliche Ausgabenzuwachs an die durchschnittliche Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts gemäß Mittelfristprognose für das Bundesfinanzrahmengesetz in der jeweils geltenden Fassung gekoppelt. Das bedeutet, dass in der Perspektive bis 2020 der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabil bei rund 7% liegt.
Die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems wird so sichergestellt und mein Motto „Nicht weniger investieren, sondern gezielter“ umgesetzt. Durch die Gesundheitsreform können wir die hochwertige Gesundheitsversorgung bei gleichzeitiger Kostendämpfung zur Konsolidierung und Stabilisierung der öffentlichen Gesundheitsausgaben weiterhin sicherstellen. Nur so können optimale Versorgungsstrukturen und beste Leistungen auch für kommende Generationen gesichert werden. Die Gesundheitsversorgung muss in Zukunft für alle gleich zugänglich und langfristig finanzierbar sein.
Mit dem partnerschaftlichen Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung ist uns ein großer Wurf gelungen. Alle Partner dieser Gesundheitsreform haben konstruktiv zusammengearbeitet und das Wohl des Patienten in den Vordergrund gestellt. Für die nun anstehende Umsetzung der Reform wünsche ich uns und allen Beteiligten viel Erfolg!
Mag. Dr. Maria Fekter
Finanzministerin
„Gemeinsam für mehr Gesundheit“
Zahlreiche internationale Vergleiche bestätigen, dass Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat. Vor allem, was den Zugang zu medizinischen Leistungen betrifft, nehmen wir eine führende Rolle ein. Dennoch ist nicht alles optimal, die Kompetenzen waren bisher stark zersplittert. Die Sozialversicherung war nur für den niedergelassenen Bereich und die Länder nur für den Spitalsbereich zuständig. Diese Teilung der Verantwortung machte die Planung der Abläufe zwischen den einzelnen Sektoren nicht immer einfach. Ich habe daher vor mehr als zwei Jahren alle Partner im Gesundheitsbereich – Bund, Länder und Sozialversicherungen – an einen Tisch geholt, um eine umfassende Gesundheitsreform umzusetzen, welche die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt und nicht mehr nur die Institutionen des Gesundheitsbereichs. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag ist der letzte Schritt der Umsetzung dieser Reform, die in ihrer Tragweite sicher eine der größten der letzten Jahrzehnte ist. In Zukunft müssen Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsam die Gesundheitsversorgung der Menschen planen und steuern und sie tragen auch gemeinsam die Finanzverantwortung. Das ist ein Meilenstein, da dadurch erstmals anhand von Behandlungsprozessen geplant wird und die Schnittstellen zwischen Spital und niedergelassenem Bereich bewusst verbessert werden. Darüber hinaus wird jedes Jahr mehr Geld für die Versorgung der Menschen zur Verfügung stehen. Jedes Jahr dürfen die Kosten um 3,6% steigen, das bedeutet mehr Geld für neue Leistungen.
Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Qualität. Durch die Gesundheitsreform und den Bundes-Zielsteuerungsvertrag werden wir erstmals einheitliche und vergleichbare Qualitätsmanagementsysteme im stationären und im niedergelassenen Bereich haben. Wir wenden uns damit auch verstärkt der Ergebnisqualitätsmessung zu – also der Behandlungsqualität, die bei den Menschen tatsächlich ankommt. Über alle Bereiche der Qualitätsarbeit wird es in Zukunft Berichte geben, die auch veröffentlicht werden müssen. Diese neue Transparenz wird im Gesundheitsbereich viel bewegen.
Es war ein langer Weg von der ersten Sitzung der politischen Steuerungsgruppe zur Gesundheitsreform bis wir gemeinsam das Gesundheitsreformgesetz 2013 und den Bundes-Zielsteuerungsvertrag beschlossen haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Partnern im Bund, den Ländern und der Sozialversicherung bedanken, die dazu beigetragen haben. Die neue Partnerschaftlichkeit der Gesundheitsreform hat sich auch schon in den Verhandlungen gezeigt. Viele Versuche hat es in den vergangenen Jahrzehnten gegeben, unser Gesundheitssystem noch besser zu machen und für die Zukunft abzusichern. Uns ist es jetzt gelungen.
Alois Stöger
Gesundheitsminister
„Bedürfnisse der Patienten stehen im Zentrum“
Österreich ist zu Recht stolz auf sein öffentliches Gesundheitswesen. Gleichzeitig müssen wir aber bereits heute den Grundstein für die bestmögliche medizinische Versorgung der Zukunft legen. Diese muss leistbar und gleichermaßen modern sein – aber vor allem müssen die Patientinnen und Patienten im Zentrum stehen. Es ist daher besonders erfreulich, dass Bund, Länder und Sozialversicherung trotz durchaus unterschiedlicher Interessen im Dezember 2012 eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht haben, die diesen Namen auch verdient.
Nach der Grundsatzvereinbarung galt es, das Jahr 2013 für die ersten großen Umsetzungsschritte zu nutzen, damit die gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung des niedergelassenen und stationären Bereiches konkrete Gestalt annehmen kann. Zunächst müssen die Inhalte der Gesundheitsreform in konkrete Gesetze gegossen werden. Wien hat die notwendigen Schritte bereits gesetzt. Obwohl in diesem Jahr einige Wahlen sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene stattfinden, bin ich überzeugt, dass hier alle politischen Akteurinnen und Akteure ihrer Verantwortung fristgerecht nachkommen werden.
Der neue Bundes-Zielsteuerungsvertrag schafft nun konkrete Rahmenbedingungen für ein neues und effizienteres Gesundheitssystem. Er sieht eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Spitälern vor. Konkret geht es beispielsweise um eine Versorgung am Best Point of Service. Versorgungsziele, Planwerte und Qualitätsparameter werden für den niedergelassenen und den Spitalsbereich gemeinsam festgelegt und transparent dargestellt. Doppelgleisigkeiten zwischen Spitälern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sollen so beseitigt und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden.
Die Hausärztinnen und Hausärzte werden als Erstversorger eine wichtige Rolle übernehmen, der niedergelassene Bereich wird insgesamt durch neue Versorgungsformen gestärkt werden. Wie auch schon bei der Grundsatzvereinbarung zur Gesundheitsreform stehen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patientenim Zentrum. Entsprechend soll das Angebot des niedergelassenen Bereiches hinsichtlich der Öffnungszeiten am Tagesrand und an Wochenenden verbessert werden.
Derzeit erarbeiten das Land Wien und dieWiener Gebietskrankenkasse bereits gemeinsam die detaillierte Umsetzung dieser Vorgaben auf Landesebene, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch den nächsten wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Gesundheitsreform erfolgreich meistern werden.
Mag. Sonja Wehsely
Gesundheitsstadträtin Wien