Wenn man Geld benötigt und eben dafür einen Kredit aufnimmt, kann man ja keine Sicherheiten geben, sonst bräuchte man ja keinen Kredit – klingt doch logisch, oder? Versetzen Sie sich einmal in die Lage, ein Freund käme zu Ihnen und bittet um Geld. Sie kennen ihn seit Langem, wissen, wieviel er verdient, kennen seinen Lebensstandard, wissen, wie viel sein Haus gekostet hat, wie viel Schulden er noch hat und dass eine saftige Gehaltserhöhung ins Haus steht.
Den Betrag, um den er Sie bittet, hat er binnen kürzester Zeit zurückgezahlt. Was jedoch, wenn Sie diese Information nicht gehabt hätten? Unter welchen Voraussetzungen würden Sie dann Geld verborgen? Was hat er denn? Was kann er denn? Was ist er denn? Spielen Sie einmal diese Gedanken wirklich durch und Sie sind nicht mehr überrascht, was Banken oder eben die jeweiligen Betreuer alles wissen wollen, welche Sicherheiten sie verlangen, wenn man Geld benötigt. Die Banken unterscheiden zwischen materiellen (diese sind bewertbar und realisierbar wie Hypothek und Barwerte) und immateriellen Sicherheiten (diese sind bonitätsabhängig wie Bürge oder Mitschuldner).
Sollten Sie die Finanzierung für Wohnraumschaffung benötigen, können Sie davon ausgehen, dass die Bank eine Pfandrechtseintragung auf diese Liegenschaft vornimmt, wobei die gebührenpflichtige Eintragung in zwei Formen möglich ist. Bei der Darlehenshypothek ist der gewährte Darlehensbetrag zuzüglich definierter Zinsen, Verzugszinsen und Nebengebühren eingetragen.
Diese Hypothek ist nicht wieder ausnützbar und kann auf weitere Darlehen nicht übertragen werden. Unterschied dazu kann die Höchstbetragshypothek immer wieder zur Besicherung von weiteren Krediten herangezogen werden (Höchstforderung in der Regel bis zu 120% des Kreditbetrages). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf die Eintragung zu verzichten und lediglich die Pfandurkunde zu hinterlegen (im Fachjargon iPBu – intabulationsfähige Pfandbestellungsurkunde).
Diese hinterlegte Pfandbestellungsurkunde, die übrigens jederzeit von der Bank eingetragen werden kann, stellt eine immaterielle Sicherheit dar und wird aus diesem Grunde auch nicht so gerne akzeptiert. Auch bereits bestehende Lebensversicherungen werden gerne als Sicherheit herangezogen, da sie bei Verpfändung ebenfalls eine materielle Sicherheit für die Bank darstellen. Es wird auch immer eine Risiko- oder Ablebensversicherung verlangt, die – wie der Name schon sagt – bei Ableben der versicherten Person die Versicherungssumme (meist in Höhe des Kreditbetrages) an die Bank bezahlt.
Es können auch vorhandene Wertpapierdepots herangezogen werden. Sämtliche Arten von Sparbüchern – natürlich auch von anderen Banken. Aber Vorsicht: Sie müssen nicht Ihr Sparbuch auflösen, um es bei der finanzierenden Bank neu anzulegen und dadurch womöglich einen Zinsverlust in Kauf zu nehmen. Guthaben von angesparten Bausparverträgen werden auch gerne herangezogen.
Der Bürge geht die Verpflichtung ein, den Kreditbetrag zurückzuzahlen, sollte der Kreditnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage sein, dieser Verpflichtung nachzukommen. Überlegen Sie es sich gut, bevor Sie eine Bürgschaft eingehen. Machen Sie immer wieder in gewissen Zeitabständen einen Sicherheiten-Check. Welche Sicherheiten haben Sie für welches Obligo gegeben. Sollten Sie in die Situation kommen und eine weitere Finanzierung benötigen, werden sicherlich zusätzliche Sicherheiten verlangt, obwohl für bereits abgelaufene Kredite keine retourniert wurden.
Überprüfen Sie nicht nur Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten, achten Sie auch auf die abgegebenen Sicherheiten. Es gibt viele Möglichkeiten der Besicherung, deren Kosten (Eintragungsgebühr, Schätzgebühr) sich oft – je nach Verhandlung – stark voneinander unterscheiden.