Bei der Diagnostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen sollte in erster Linie die prinzipielle Therapiebedürftigkeit festgestellt werden.
So ist beispielsweise beim mittel- oder schwergradigem OSAS (obstruktives Schlafapnoe-Syndrom) in der Regel eine Therapie notwendig, wohingegen sich bei der primären Rhonchopathie die medizinische Therapiebedürftigkeit nicht darstellt. Neben einer genauen Schlafanamnese unter Zuhilfenahme standardisierter Fragebögen sollte immer eine Polygrafie oder Polysomnografie (Schlaflabor) durchgeführt werden. Die Evaluation chirurgischer Therapiemöglichkeiten erfordert eine Abklärung durch eine medikamentös induzierte Schlafendoskopie (MISE).
Beim primären Schnarchen ohne weitere Symptomatik ist eine chirurgische Therapie aus medizinischen Gesichtspunkten meistens nicht notwendig. Wenn von dem/der Patient:in gewünscht, sollte eine chirurgische Therapie daher möglichst minimalinvasiv und bevorzugt in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Hier werden vor allem Radiofrequenztherapien oder Resektionen von überschüssiger Schleimhaut am weichen Gaumen sowie eine Uvulakürzung bei verlängerter Uvula durchgeführt. Eine Verbesserung der Nasenatmung kann sich bei subjektiver Nasenatmungsbehinderung positiv auswirken. Die Erfolgsrate liegt bei 40–50 %, selten kommt es zu einem vollständigen Sistieren der Rhonchopathie. Eine genaue und ehrliche Aufklärung der Patient:innen ist hier besonders wichtig.
Beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist nach wie vor die CPAP-(Continuous-positive-Airway-Pressure-)Therapie der Goldstandard. In manchen Fällen kann die Atemmaske aber nicht oder nur mit unbefriedigendem Erfolg angewendet werden. Hier können nach Ausschöpfung anderer konservativer Therapien – wie die Rückenlageverhinderung oder eine Unterkieferprotrusionsschiene – resektive Verfahren wie beispielsweise die Tonsillektomie-Uvulopalatopharyngoplastik (TE-UPPP) und nichtresektive sowie in Einzelfällen gesichtsskelettverlagernde Operationen (maxillomandibuläres Advancement) angewandt werden.
Bei der Hypoglossus-Stimulation handelt es sich um ein nichtresektives Verfahren, das unter gewissen Voraussetzungen bei OSAS-Patient:innen mit CPAP-Maskenunverträglichkeit eingesetzt werden kann. Gerade bei dieser Therapie ist eine enge Zusammenarbeit zwischen implantierenden HNO-Chirurg:innen und Schlafmediziner:innen unabdingbar. Es existieren 3 verschiedene Systeme. Neben der bilateralen kontinuierlichen Stimulation (Genio®[Nyxoah]) und der einseitigen kontinuierlichen Stimulation (aura6000™[LivaNova]) zeigt derzeit die atmungsgesteuerte selektive einseitige Hypoglossus-Stimulation (INSPIRE Medical Systems, Abb.) mit 50.000 Implantationen weltweit und weit über 100 Publikationen die höchste Evidenz.
Voraussetzungen für die Implantation sind in erster Linie neben der CPAP-Maskenunverträglichkeit oder -Ineffektivität das Vorliegen eines mittelschweren bis schweren OSAS mit einem AHI von 15–60/h. Weiters darf keine hochgradige Adipositas vorliegen (BMI < 35), und es muss ein konzentrischer Kollaps auf Weichgaumen-Ebene durch eine Schlafvideoendoskopie ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen andere Ursachen wie neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen im Vorfeld abgeklärt werden. Um ein standardisiertes Vorgehen in der Patientenselektion zu gewährleisten, existieren Checklisten der Fachgesellschaften, die außerdem das Screening erleichtern sollen (Tab.).
Ist ein Zungenschrittmacher indiziert, wird er unter Narkose implantiert. Dieser kann dann von den Patient:innen selbst jeden Tag vor dem Zubettgehen mit einer Fernbedienung aktiviert werden. Regelmäßige Evaluationen und Therapiekontrollen sind polygrafisch oder im Schlaflabor mittels Polysomnografie durchzuführen. Die Wirksamkeit und Sicherheit dieser Methode in Bezug auf AHI, Tagesschläfrigkeit, verbesserte Lebensqualität und Compliance der Patient:innen konnte eindeutig gezeigt werden.
Praxismemo