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Verstößt ein Arzt gegen seine Fortbildungsverpflichtung, so können ihmsowohl zivil-, straf- als auch disziplinarrechtlich Konsequenzen drohen. Seit Ende des Vorjahres werden Verstöße auch stärker geahndet.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das öffentliche Gesundheitssystem nur die zweckmäßige und ausreichende Behandlung finanzieren muss, nicht jedoch die beste Behandlung.
Wann kann/darf/muss ein Arzt in einem Verfahren aussagen, und wann kann/darf/muss er sich auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen?
Ein allgemeines Werbeverbot gibt es für Ärzte grundsätzlich nicht – jedoch sind bei der Werbung (gleichgültig, ob durch Einschaltungen in Medien oder Internet oder Betreibung einer eigenen Website) die standesrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Als neuen Service für unsere Leser bieten wir ab dieser Ausgabe der Ärzte Krone in regelmäßigen Abständen die Rubrik „Alles was Recht ist!“. Die Juristin Dr. Monika Ploier wird anhand von Fallbeispielen die rechtliche Verantwortung von Ärzten kurz und verständlich besprechen. Im ersten Teil unserer Serie „Alles was Recht ist!“: ein Überblick über die für Ärzte geltenden Allgemeinen...
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