Für die Vorbereitung der Apotheke auf Reisen empfiehlt sich zunächst ein Check, ob die für die Mitnahme angedachten Arzneimittel noch haltbar und auch in ausreichender Menge vorhanden sind. Weitere Vorab-Überlegungen richten sich nach dem Reiseziel und nach der Art der Anreise.
Während einer Fahrt in den Süden muss sichergestellt sein, dass Arzneimittel keiner Hitze ausgesetzt sind. Kein guter Platz für die Lagerung der Arzneimittel ist daher das Handschuhfach, denn dieses kann sich über 40 °C erhitzen, sofern es nicht gekühlt werden kann. Unter den Vordersitzen bleibt es noch am kühlsten, daher eignet sich die Lagerung von Medikamenten dort am besten. Die meisten Arzneimittel sollen bei Raumtemperatur gelagert werden – damit ist der Temperaturbereich von 15–25 °C definiert. Temperaturen darüber oder darunter sind für kurze Zeit meist unproblematisch. Längere Temperaturunterschiede können den Wirkstoff jedoch verändern, sodass es zu einem Wirkungsverlust oder zum Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen kommen kann.
Weiters kommt es zu:
Empfindliche Medikamente sollen bei Kühlschranktemperatur (2–8 °C) gelagert werden. Um die richtige Temperatur der Medikamente auf Reisen zu garantieren, können Reisende Isoliertaschen oder auch Kühlboxen erwerben und diese mit Kühlelementen ausrüsten. Dabei ist zu verhindern, dass das Arzneimittel mit dem Kühlelement in direkten Kontakt kommt, da es wiederum zur Veränderung des Wirkstoffes kommen kann. Am besten wickelt man die Medikamente in ein Geschirrtuch ein, bevor man sie in die Isoliertasche/-box gibt.1 Ein wichtiger Hinweis für Menschen mit Diabetes: Eingefrorenes Insulin ist unwirksam und darf nicht mehr verwendet werden.
Medikamente können bei Flugreisen entweder im Handgepäck oder Reisegepäck mitgeführt werden. Dabei gilt innerhalb der EU, dass Medikamente für den Eigenbedarf problemlos mitgenommen werden dürfen. Empfehlenswert für den Patienten ist jedoch ein ärztliches Attest. Dieses sollte den Namen des Medikaments, die Dosierung und den Wirkstoffnamen beinhalten und im besten Fall in Deutsch, Englisch und der Sprache des Ziellandes ausgestellt sein. Medikamente werden in anderen Ländern meist anders bezeichnet, und daher ist die Angabe des Wirkstoffes besonders wichtig, sollte der Patient zu wenig Medikamente mitgenommen oder sie verloren haben.
Sollten Medikamente außerhalb der EU mitgeführt werden, so kann man sich eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit der Einnahme ausstellen lassen. Einige Länder wie die Arabischen Emirate haben spezielle Bestimmungen für die Einreise mit Psychopharmaka oder anderen Medikamenten. Hier ist es ratsam, sich im Vorhinein bei der jeweiligen Länderinformation des Außenministeriums zu informieren.
Flüssigkeiten dürfen nur bis zu maximal 1 Liter, in Behältern bis 100 ml und gelagert in einem Plastikbeutel im Handgepäck transportiert werden. Diese Volumengrenze gilt jedoch nicht für flüssige verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern man eine ärztliche Bestätigung mit sich führt. Am besten macht man vor der Sicherheitskontrolle auf die Medikamente und die Bestätigung aufmerksam, um Missverständnisse zu vermeiden. Weiters sollte man im Handgepäck nicht nur die während der Flugreise benötigten Medikamente mit sich führen, sondern auch wichtige Dauermedikamente. Da das Reisegepäck oft im Laderaum des Flugzeugs gelagert wird und es dort zu extremen Temperaturschwankungen kommen kann, kann die Wirksamkeit und Qualität der Arzneistoffe beeinträchtigt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass man die wichtigen Dauermedikamente immer bei sich hat, sollte der Koffer später eintreffen oder verloren gehen.
Insulinpflichtige Diabetiker dürfen ebenfalls mit ärztlicher Bescheinigung Insulin und Spritzen ins Handgepäck packen. Patienten mit Insulinpumpen oder auch Endo-Prothesen müssen ihren Implantat-Ausweis ins Handgepäck packen und diesen bei der Sicherheitskontrolle vorweisen.2
Patienten dürfen Arzneimittel, die sie täglich und persönlich oder für ihr Tier brauchen, ein- und ausführen. Für Arzneimittel, die im Ausland gekauft wurden und nach Österreich eingeführt werden, gilt hier eine Obergrenze von maximal drei Packungen.3
Reisen Patienten mit suchtgifthaltigen Arzneimitteln oder im Suchtmittelersatzprogramm ins Ausland und müssen somit Suchtgifte über die Grenze mitführen, gelten besondere Bestimmungen. Patienten, die suchtgifthaltige Arzneimittel einnehmen müssen, dürfen zur Deckung des persönlichen Bedarfs ihre Medikamente für maximal 30 Tage mit einer ärztlichen Bestätigung mitnehmen. Patienten im Suchtmittelersatzprogramm dürfen innerhalb der Schengen-Mitgliedstaaten einen Auslandsaufenthalt für maximal 30 Tage beantragen, dies ist jedoch vom behandelnden Arzt und vom Amtsarzt zu bestätigen. Bei Reisen in andere Länder muss vor Reiseantritt die jeweilige länderspezifische Rechtslage geklärt werden. Entsprechende Bestätigungen müssen die Patienten immer mit sich führen.4