Bei der Taxierung muss unbedingt auf die erstattungsfähigen Obergrenzen geachtet werden. Diese findet man auf den letzten Seiten des Erstattungskodex oder in der Österreichischen Arzneitaxe. Die verschreibbare Obergrenze richtet sich nach dem angegebenen Tagesbedarf für einen Monat. Also: 30 Stück bei einer 1-mal täglichen Einnahme, bis hin zu maximal 90 Stück bei 3-mal täglicher Einnahme. Eine höhere Stückzahl erfordert die Bewilligung durch den jeweiligen Chefarzt. Wurde auf dem Rezept keine bestimmte Stückzahl angegeben, so wird die täglich eingenommene Menge zur Berechnung herangezogen, so bedeutet beispielsweise „MDS. 3-mal tgl. 1 Btl.“, dass 3-mal 30 Stück, also 90 Beutel, verrechnet werden dürfen (= maximale Obergrenze). Im angeführten Beispiel fehlt der exakte Einnahmemodus und somit dürfen nur 30 Stück (Annahme einer 1-mal täglichen Einnahme) auf Krankenkassenkosten taxiert werden. Eine Höchstgrenze für die Wirkstoffmenge gibt es in diesem Fall nicht.
Macrogol, oder auch Polyethylenglykol (PEG), ist ein Gemisch aus linearen Polymeren. Die angehängte Zahl (z. B. 400, 3.350, 4.000) steht für die mittlere Molekülmasse. Die Eigenschaften des jeweiligen Moleküls hängen stark von der Größe ab. So sind Macrogol 200–400 bei Raumtemperatur flüssig, Macrogole ab einer Molekülmasse von 400 erscheinen zähflüssig, wachsartig und ab Macrogol 1.000 handelt es sich um Feststoffe. Macrogole sind sehr leicht wasserlöslich und haben eine hohe Wasserbindungskapazität. Sie werden als milde Laxanzien schon bei Kleinkindern und auch in der Schwangerschaft eingesetzt. Da sie nicht resorbiert und unverändert mit dem Stuhl ausgeschieden werden, gelten sie auch in der Langzeitanwendung als darmschonend und sicher. Als Nebenwirkungen können Blähungen, Durchfall, Übelkeit und Bauchschmerzen auftreten.
Da die Molekülmasse im Beispiel nicht angegeben ist, wird aufgrund der Aggregatzustände, und der in der Arzneitaxe angeführten Macrogole, Macrogol 4.000 verwendet.