Bevor die Heizung getauscht wird, die alte Ölheizung zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Pelletsheizung weicht, sollte man zuerst an eine thermische Sanierung denken, raten Expert:innen.
Sinn der thermischen Sanierung ist es, den Verbrauch zu senken und somit die Heizkosten zu sparen. Dreht man die Sache allerdings um – also wechselt zuerst das Heizsystem und beginnt dann mit der thermischen Sanierung des Hauses, investiert man möglicherweise zu viel Geld in eine dann überdimensionierte Heizung. Auch eine Energieberatung bzw. ein entsprechendes Sanierungskonzept können sich mitunter auszahlen. Die Erstellung solcher Sanierungskonzepte wird in Bundesländern wie Wien gefördert.
Apropos Förderungen – damit Herr und Frau Österreicher:in heuer beim Energiesparen so richtig Gas geben, lässt der Bund einiges springen. Die Förderungen für die thermische Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Reihenhäusern wurden im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Für einzelne Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Außenwände oder den Tausch von Fenstern bzw. deren Sanierung gibt es bis zu 9.000 Euro an Förderung. Gefördert werden vom Bund dabei maximal 50 % der Investitionskosten. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechende Immobilie älter als 15 Jahre ist – in der Vergangenheit war ein Alter von 20 Jahren notwendig. Zusätzlich zur Förderung durch den Bund gibt es in den einzelnen Bundesländern ebenfalls Förderungen (mehr dazu im Kasten). Auch in einigen Gemeinden lassen sich noch Fördergelder lukrieren. Im Folgenden eine Zusammenfassung, wie hoch die einzelnen Förderungen des Bundes ausfallen.
Voraussetzung: Im Unterschied zu Einfamilienhäusern und Wohnhausanlagen (siehe weiter unten) müssen überwiegend betrieblich genutzte Gebäude, wie es im Fachjargon so schön heißt, mindestens ein Alter von 20 Jahren oder mehr „auf dem Buckel“ haben. Überwiegend betrieblich genutzt wird ein Gebäude dann, wenn mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche dem Betrieb zuzuordnen sind. Einen Antrag für die Förderung können Unternehmen, Vereine oder konfessionelle Einrichtungen einbringen.
Gefördert werden als Einzelbausanierung:
Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden. Auch die Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten werden als förderungsfähige Kosten anerkannt. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planung), vor Lieferung, vor Baubeginn etc. eingebracht werden.
Förderhöhe. Bei einer umfassenden Sanierung beträgt die Förderung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Weitere Details bzw. die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie online (siehe blauer Kasten).
Voraussetzung: Es wird die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern gefördert, die älter als 15 Jahre sind (früher 20 Jahre).Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nichtrückzahlbaren Kostenzuschuss zu den Investitionen. Sie beträgt maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten.
Förderhöhe. Gefördert werden:
Bei einer Verwendung von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen erhöhen sich die oben genannten Fördersummen noch einmal um max. 50 %. Voraussetzung: Diese Materialien müssen bei mindestens 25 % aller gedämmten Flächen verwendet werden. Ökologische Dämmstoffe sind z. B.: Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Schilf, Stroh etc.
Übrigens: Auch Sanierungen, die im Jahr 2023 durchgeführt wurden (ab 1. 1. 2023), können gefördert werden.
Weitere Informationen: siehe blauer Kasten
Voraussetzung: Mehrgeschoßige Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind.
Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Die Förderung selbst besteht aus einem einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss zu den Investitionskosten von maximal 30 % der Kosten.
Förderhöhe. Gefördert werden:
Pro Kalenderjahr kann künftig nur eine Maßnahme eingereicht werden. Die Anträge können abhängig von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis 31. 12. 2024 gestellt werden.
Weitere Details bzw. Formulare zur Antragsstellung: siehe blauer Kasten