Erkältung und Schwangerschaft, Teil 2

Kommt es trotz aller vorbeugender Maßnahmen, die im ersten Teil (Ausgabe 23, Anm.) beschrieben wurden, zu einem grippalen Infekt in der Schwangerschaft, ist es für die Beratung wichtig, zu wissen, wie sich die Beschwerden äußern und wie hoch der Leidensdruck der Betroffenen ist. Zuerst sollten vor allem nichtmedikamentöse Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Diese beginnen mit reichlicher Flüssigkeitszufuhr, Schonung oder mit Salzinhalationen. Bei Fieber können dann auch kühle Wickel angewendet werden. Bei starken oder neuartigen Beschwerden sollten die Patientinnen auf jeden Fall an einen Arzt verwiesen werden und im Idealfall auch eine Arzneimitteleinnahme im Voraus mit diesem besprechen. Vor allem im ersten Trimenon sollten so wenige Medikamente wie möglich eingenommen werden.

Besteht der Wunsch nach einem Arzneimittel, sollten möglichst lang erprobte Einzelsubstanzen mit hohem Erfahrungswert eingesetzt werden. Dabei sollte die niedrigste wirksame Dosierung so kurz wie möglich angewendet werden. Fachinformationen sind aus Haftungsgründen sehr zurückhaltend formuliert, weil schwangere oder stillende Frauen nicht für Studien zugelassen werden. Gut geeignet für die Beratung sind deshalb spezielle Fachbücher oder Internetdatenbanken, wie z. B. jene des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Berliner Charité unter www.embryotox.de. Die Benützung und Beratung ist kostenlos, allerdings freuen sich die Verantwortlichen über Meldungen jeder Arzneimitteleinnahme in der Schwangerschaft, weil diese wiederum die Datenlage verbessern.

Fieber und Schmerzen
Bei Fieber und Schmerzen ist Paracetamol während der gesamten Schwangerschaft das Mittel der Wahl, da dieses keinen Einfluss auf die Nierenfunktion des Fötus oder auf einen frühzeitigen Verschluss des Ductus arteriosus Botalli hat. Trotzdem sollte die Einnahme nicht unkritisch erfolgen und 2 g/Tag nicht übersteigen. Bis zur 28. SSW ist auch die Einnahme von ­Ibuprofen möglich, das zusätzlich antiphlogistisch wirkt. Acetylsalicylsäure ist aufgrund des erhöhten Blutungsrisikos nur Mittel der zweiten Wahl und darf ebenso wie Ibuprofen im dritten Trimenon nicht mehr angewendet werden. Nicht davon betroffen ist die Präeklampsieprophylaxe mit ASS in einer Dosierung bis 150 mg/Tag. Kopfschmerzen in der Schwangerschaft können auch einen Hinweis auf eine Präeklampsie, Hypertonie oder Hypoglykämie darstellen, weshalb anhaltende Beschwerden vom Arzt abgeklärt werden müssen. Bei Spannungskopfschmerzen können die Einnahme von Magnesium und Wärmeanwendungen zur Entspannung der Muskulatur zusätzlich empfohlen werden.

Für den privaten Apothekenschrank sind für die Schwangerschaft außerdem, wie bereits in Teil 1 erwähnt, Nasensprays mit Salzlösungen, Dexpanthenol, Hyaluronsäure oder Carragelose zur Befeuchtung und Pflege der Schleimhäute eine gute Wahl. Gleiches gilt für kurzfristig lokal abschwellende (konservierungsmittelfreie)α-Sympathomimetika, wie z. B. Xylometazolin oder Oxymetazolin, bei starkem Schnupfen und verstopfer Nase.

Gegen Halsschmerzen sind die Wirkstoffe Ambroxol und Benzydamin zum Lutschen in der Schwangerschaft und Stillzeit zugelassen. Zusätzlich kann die schleimhautberuhigende Wirkung von Medizinprodukten mit Hyaluronsäure oder von pflanzlichen Schleimdrogen, wie z. B. Eibisch oder Isländisch Moos, ausgenutzt werden.

Zur Influenzaimpfung raten
Die Influenzaimpfung wird in der Grippesaison für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon (15. SSW, gerechnet ab der letzten Regelblutung) empfohlen, bei besonderen Risiken oder bei unmittelbar bevorstehender Grippewelle kann sie aber auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Auch für die COVID-19-Impfung gibt es mittlerweile Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums und der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (www.oeggg.at) für die Grundimmunisierung bzw. für die Auffrischungsimpfung im Off-Label Use während der Schwangerschaft und Stillzeit. Die Impfung sollte bevorzugt ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Auch eine Auffrischungsimpfung ist ab diesem Zeitpunkt mit einem Abstand von sechs Monaten zur zweiten Impfung möglich. Die gebildeten Antikörper gelangen über die Nabelschnur zum Fötus und sorgen nach der Geburt für den so genannten Nestschutz, der das Baby in den ersten Lebensmonaten vor Infektionen schützt.

Tipp für die Stillzeit:
Das ist bei ätherischen Ölen zu beachten
Prinzipiell ist in der Stillzeit die Anwendung von Ätherisch-Öl-Kapseln mit Myrtol oder Cineol möglich, allerdings kann sich durch das ätherische Öl der Geschmack der Muttermilch verändern, was wiederum zu Akzeptanzproblemen beim Säugling führen kann. Außerdem sollte auf pfefferminz- und salbeihaltige Zubereitungen verzichtet werden, da diese die Milchproduktion einschränken.