Österreichs Apotheken dürfen ab sofort HIV-Tests zur Eigenanwendung durch den Endverbraucher abgeben. Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Amtsblatt II Nr. 113) sieht dabei Apothekenexklusivität vor. Die HIV-Tests werden in der Verordnung definiert als „In-vitro-Diagnostika zur Feststellung des HIV-Status, die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können“. Die Abgabe muss persönlich in einer öffentlichen Apotheke erfolgen – ein Verkauf über den Versandhandel ist damit verboten. Eine entsprechende pharmazeutische Beratung ist sicherzustellen, wie aus der Verordnung hervorgeht: „Im Rahmen der Abgabe ist insbesondere über die möglichen Testergebnisse und deren Folgen, Bedeutung und Tragweite sowie über das diagnostische Fenster bei einem negativen Testergebnis aufzuklären.“
Für Apotheken ist die neue Verordnung eine Anerkennung ihrer Beratungsleistung, wie Mag. pharm. Andreas Berger, Obmann der Wiener Landesgruppe des Österreichischen Apothekerverbandes und Inhaber der Ameisapotheke in Wien, im Gespräch mit der Apotheker Krone meint.
Apotheker Krone: Wie kam es zur neuen Verordnung, die den Apotheken die Abgabe von HIV-Selbsttest erlaubt?
Andreas Berger: Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium, der Österreichischen Apothekerkammer, der AIDS-Gesellschaft Österreich, der Virologie der Universität Wien und der AIDS-Hilfe konnte man diese Verordnung nun umsetzen. Ich finde es toll, dass die Zusammenarbeit so gut funktioniert hat. Es sind nun zwei Tests mit dem Status Medizinprodukt erlaubt, und die Auswahl basierte auf rein wissenschaftlichen Kriterien durch ein unabhängiges Gremium.
Es ist wirklich eine Riesenchance. Abseits von Arzneimitteln wurde nun erstmals von Ärzten und der Politik anerkannt, dass die Apotheker nicht nur Distributeure sind, sondern ein Gesundheitsberuf. Mit der Erlaubnis zur Abgabe der HIV-Tests hat man unsere Beratungskompetenz herausgestrichen.
Die beiden zugelassenen Tests sind Prä-Tests. Wichtig zu vermitteln ist: Es gibt ein diagnostisches Fenster von zwölf Wochen. Wenn seither keine Risikoexposition gegeben war und der Test negativ ausfällt, dann liegt zu 99,9 % keine Infektion vor. Fällt der Test positiv aus, dann ist auf jeden Fall ein Labortest durchzuführen. Sollte ein Kunde in die Apotheke kommen und über eine Risikoexposition innerhalb der letzten Stunden berichten, dann muss man ihn sofort zum Arzt schicken, denn bis zu 72 Stunden nach einem riskanten Ereignis kann man das Virus noch zerstören.
Ich werde vermitteln, dass wir hier als Apotheke eine große Chance haben, Beratungsleistungen bei einem hochsensiblen Thema zu erbringen. Unsere Pharmazeuten werden diesbezüglich und auch inhaltlich geschult, um bestmöglich für die Beratung vorbereitet zu sein. Wichtig für den Apothekenkunden ist dann auch, zu wissen, dass es eine HIV-Hotline geben wird, die Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr besetzt sein wird.
HIV-Telephonhotline: 0800/25 22 89