„Keine Kundenkarte dieser Welt kann um 1,6 Euro betrieben werden. Wir haben die Kosten im Griff, trotz wachsender Volumina und Einsatzbereiche“, sagt DI Volker Schörghofer, Stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband der Sozialversicherungsträger und zuständig für die elektronischen Angebote der Versicherungen. Seit dem Frühjahr läuft nun der Roll-out der e-Medikation – einer zentralen Applikation, die mit der e-card eröffnet wird – für Apotheken und Ärzte. Bereits rund 457 Apotheken und mehr als 2.000 Ärzte sind an das System angeschlossen, das laut Schörghofer reibungslos läuft: „Es ist eigentlich sogar sehr erfreulich, wie rund das bisher läuft.“ Bereits mehr als zehn Millionen Medikamente wurden via e-Medikation in Apotheken ausgegeben. Bis Herbst 2019 soll das System flächendeckend in ganz Österreich in Betrieb sein.
Mit der e-Medikation kann der behandelnde Arzt die Medikationsliste seines Patienten einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Medikamente werden in der e-Medikation gespeichert. Ein Patient erhält dann ein Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingelesen wird und damit die Speicherung der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ermöglicht. Auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, werden in der e-Medikation gespeichert, betont Volker Schörghofer. „Mit dem Stecken der e-card kann in der Apotheke die gesamte e-Medikations-Liste eingesehen werden. Auch das Krankenhaus hat Zugriff auf diese Liste und damit eine Übersicht über eingenommene Medikamente, was gerade für ältere Patienten ein großer Vorteil ist.“
Der Hintergrund für die e-Medikation ist einfach: Zwei Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein, die bis zu zehn Wechselwirkungen auslösen und in seltenen Fällen auch zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. „Mit der e-Medikation wissen die beteiligten Ärzte und Apotheker, welche anderen Medikamente verordnet wurden, und können dementsprechend reagieren“, sagt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Der Hauptverband will in den nächsten Jahren eine Reihe von weiteren e-Services umsetzen. Dazu gehören das elektronische Kommunikationsservice eKOS mit e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung, das noch heuer starten soll, sowie e-Rezept und e-Transportschein. „Wir wollen damit die Patientensicherheit erhöhen und die Servicequalität für unsere Versicherten verbessern“, sagte Biach. „Durch eKOS braucht sich der Arzt beim Verordnen nicht zu kümmern, ob eine Bewilligung nötig ist. Das macht das System im Hintergrund automatisch. Der Arzt muss auch nicht warten, ob die Bewilligung kommt, und der Patient kann selbst nachsehen und auch ein elektronisches Verständigungsservice einrichten“, schildert Schörghofer. Er gehe davon aus, dass eKOS im niedergelassen Bereich bis Jahresende läuft. Vom e-Rezept erwarte sich die Sozialversicherung dann auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung. „Da läuft in die Kassen noch alles per Papier. Die Apotheken müssen jetzt Rezepte noch sortieren und einschicken.“ Künftig soll das dann elektronisch möglich sein. Ziel sei, im ersten Quartal 2020 in einer Testregion zu starten. Schörghofer: „Im Idealfall starten wir dann schon Ende 2020 den Roll-Out.“
Schlüssel für alle diese Systeme ist die e-card. Sie wird nun runderneuert und getauscht. Die neue Generation wird zudem Fotos zur Kontrolle haben. Rein statistisch ist die Sorge vor Missbrauch allerdings unbegründet. Pro Jahr werden etwa 200.000 Karten gesperrt, bei denen von den Besitzern anlässlich der Kartensperre als Grund verloren oder gestohlen angegeben wird. Die jährliche Verlustrate entspricht damit – gemessen an der Gesamtmenge der Karten – einem Anteil von knapp über zwei Prozent, was einem für Kartensysteme normalen Rahmen entspricht.
Zum Vergleich: Rund 500.000 Mal pro Tag steckt irgendwo in Österreich jemand eine e-card in ein Lesegerät. Seit dem Start des Systems waren das immerhin mehr als 1,6 Milliarden Kontakte. Damit das in Echtzeit möglich ist und die e-Card im Hintergrund eine Reihe an Möglichkeiten eröffnet, ist ein komplexes System mit enormem Sicherheitsaufwand nötig. Die Applikationen der e-Card reichen vom Zugang ins System über Bewilligungen und Anträge bis zur Übermittlung von verschiedenen Dokumenten und Informationsscheinen, der Abfragemöglichkeiten von Therapien, der Erfassung von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Abrechnung der jeweiligen Leistungen mit den Krankenversicherungsträgern.
Zu den Services, die sich mit der e-Card eröffnen, gehören die Konsultationsverwaltung, die zwei hauptsächliche Anforderungen erfüllt: die Kontaktbestätigung und die leistungsrechtliche Prüfung. Das Arzneimittelbewilligungsservice – kurz ABS –, mit dem Anträge für bewilligungspflichtige Medikamente rasch und sicher abgewickelt werden, ist eine weitere Applikation. Die Devise ist auch hier eine Vereinfachung der Abläufe: „Das Rezept läuft, nicht der Patient“, ist das Ziel. Die Antwortzeit des chefärztlichen Dienstes liegt dabei im Schnitt bei fünf Minuten.
Für den Arzt erschließen sich zudem Informationen zur Brustkrebsfrüherkennung – kurz BKF – und dem Projekt Therapie Aktiv Diabetes mellitus Typ II – abgekürzt TAV. Hier teilnehmende Ärzte haben damit die elektronische Möglichkeit, Patienten in das jeweilige „Therapie-Aktiv“-Programm einzuschreiben, Einschreibungen nachzuverfolgen, Abfragen über betreute Patienten zu machen und administrative Informationen, die vom System bereitgestellt werden, abzufragen.
Die Applikation IEKO-DAS ist das Datenabfrageservice-Infotool für den Erstattungskodex. Dieses monatlich aktualisierte Serviceinstrument bietet Ärzten umfassende Informationen zu Arzneimitteln im Grünen und Gelben Bereich des Erstattungskodex.