Der Vorschlag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zur Liberalisierung der Hausapotheken hat – die Apotheker Krone berichtete – bei Apothekern für Unverständnis gesorgt.
Zum einen wurde der Bericht per se als Aufgabenverfehlung gewertet, weil eine Wettbewerbsbehörde Empfehlungen zur Gesundheitsversorgung gibt, zum anderen wurde auf die Gefährdung des funktionierendes Systems verwiesen. Aufgabe der BWB sei die Untersuchung und Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen; sich nun als Befürworter der freien Marktwirtschaft auf diese Weise in das Gesundheitssystem einzumischen, sei eine Themen- und Aufgabenverfehlung, sagte Mag. pharm. Raimund Podroschko. Die Vertreter der Apothekerschaft warnten auch davor, ein funktionierendes System in Gefahr zu bringen und die Patientensicherheit, die auch durch das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet ist, zu gefährden.
Die Schwierigkeiten bei der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sind bekannt. Die Lösungsansätze sehen für Ärzte- und Apothekerschaft jedoch anders aus. Die Österreichische Ärztekammer sieht in einer möglichen Liberalisierung der Hausapothekenregelung eine Chance für eine bessere flächendeckende Versorgung, die Apothekerkammer verweist hingegen auf einen Vorschlag zur Novellierung des Apothekengesetzes, mit dem es gelingen könnte, die Versorgung der Menschen vor allem in ländlichen Regionen deutlich zu verbessern.
„Unsere Angebote reichen von einer drastischen Ausweitung der Öffnungszeiten über die Zustellung dringend benötigter Arzneimittel ans Krankenbett bis zur Errichtung von Filialapotheken in entlegenen Ortschaften. Unser Ziel ist es, überall dort zu versorgen, wo wir gebraucht werden“, betont Mag. iur. Karin Rösel-Schmid, Stellvertretende Kammeramtsdirektorin der Österreichischen Apothekerkammer, im Rahmen einer Pressekonferenz.
Konkret hat die Österreichische Apothekerkammer schon 2017 dem Ministerium Lösungsvorschläge für eine bessere gesundheitliche Versorgung ländlicher Gemeinden mit dem Vorschlag zur Novellierung des Apothekengesetzes vorgelegt, das auch für die Aspekte Öffnungszeiten, Zustellung und Filialapotheken eine Regelung vorsieht.
Ein Aspekt betrifft die Liberalisierung der Öffnungszeiten und das bedarfsgerechte Offenhalten, auch in Abstimmung mit den Ordinationszeiten der örtlichen Ärzte, sowie die individuelle Ausdehnung der Kernöffnungszeiten für alle Apotheken eines Ortes auf bis zu 72 Stunden. Ein weiterer Aspekt betrifft die der Zustellung von Arzneimitteln ans Krankenbett. Entsprechend dem Novellierungsvorschlag sollte die Möglichkeit der Zustellung im Sinne einer „mobilen Apotheke“ deutlich ausgeweitet und für Notfälle auch verpflichtend vorgeschrieben werden. Für Ortschaften ohne eigene öffentliche Apotheke könnte außerdem die Versorgung durch zusätzliche Filialapotheken deutlich verbessert werden. Konkret wird vorgeschlagen, die Errichtung von Filialapotheken – mit einer Begrenzung von maximal drei Filialapotheken pro Apotheke – in Ortschaften ohne öffentliche Apotheken zu erleichtern.