Dr. Peter Niedermoser: Anfänglich war da sicherlich ein bisschen Widerstand, der bezog sich aber hauptsächlich darauf, dass etwas zur Verpflichtung erklärt wurde, was die meisten Ärzte ohnehin in guter Art und Weise erfüllt hatten. Ich glaube, dass es die Verpflichtung gar nicht gebraucht hätte, um Ärzte zur Fortbildung zu motivieren – die meisten betrachten das als selbstverständlich und machen es von sich aus. Was in der Vergangenheit gefehlt hat, war die verpflichtende Dokumentation. Die Dokumentation hat nun gezeigt, was ich immer schon wusste und was der Besucherandrang bei diversen Fortbildungsveranstaltungen vermuten ließ: Die Kollegen bilden sich in einem wirklich sehr hohen Ausmaß fort und erleben dies als sehr positiv.
Anfang Oktober verfügten 41.596 Ärzte über ein aktiv geführtes Fortbildungskonto. Ein solches Konto wird für jeden Arzt, der in die Ärzteliste eingetragen wird, angelegt. Von den knapp 33.000 Ärzten, die das DFP-Diplom am 1. September nachweisen mussten, führen 30.300 ihr Fortbildungskonto aktiv, das heißt, sie haben es eröffnet und arbeiten damit. Das sind 92 % – ein sehr hoher Wert, wie ich meine.
Darüber hinaus nutzen auch viele jener Ärzte, die das DFP-Diplom am 1. September nicht nachweisen mussten – dazu zählen z. B. Ärzte in Ausbildung – das elektronische Fortbildungskonto. Die jungen Ärzte, die frisch von der Universität kommen, aktivieren es zu fast 100 %, obwohl sie es noch gar nicht brauchen. Es steckt einfach in einem Mediziner drinnen, dass er sich gerne fortbildet.
Wir konnten beobachten, dass das E-Learning und das Literaturstudium in den letzten Monaten deutlich angezogen haben. Diese sehr gut strukturierte Form der Fortbildung hat den Vorteil, dass sie orts- und zeitunabhängig und in den meisten Fällen kostenlos durchgeführt werden kann. Man braucht dafür nur einen Computer und etwas Ruhe.
Daneben sind Präsenzveranstaltungen natürlich sehr wichtig und werden von der Kollegenschaft häufig und gerne besucht. Das Angebot reicht von Qualitätszirkeln über Bezirksärztefortbildungen bis hin zu großen Kongressen. Diese Art der Fortbildung besticht vor allem auch durch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch mit Kollegen.
Mediziner müssen in der heutigen Zeit vernetzt und über Fachgrenzen hinaus denken. Die Behandlung einer Tumorerkrankung erfordert beispielsweise die Expertise und Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen. Es ist wichtig, zu verstehen, was die anderen behandelnden Ärzte machen. Deshalb bilden sich sehr viele Ärzte auch in angrenzenden Fachgebieten fort. Ich als Pathologe besuche zum Beispiel gerne den von der Uni Wien organisierten Pankreaskongress, weil ich wissen möchte, was meine Diagnose eines Pankreaskarzinoms für den Patienten bedeutet und welche Therapiemöglichkeiten es gibt. Dieses Verständnis ermöglicht mir eine bessere Gesamtsicht des Falles.
Das ist je nach Thematik und Veranstaltung wirklich sehr unterschiedlich. Das Angebot reicht von Englisch für Mediziner bis zu Führungskräfteseminaren. Wenn ein Arzt das für seine berufliche Weiterentwicklung braucht, wird er solche Angebote sicher gerne annehmen.
In einem ersten Schritt erhalten alle Ärzte, die zum Nachweis der Fortbildung per 1. September 2016 verpflichtet waren, ein Schreiben von der Österreichischen Ärztekammer – das wird entweder ein Bestätigungs- oder ein Erinnerungsschreiben sein, je nachdem, ob der Nachweis erbracht wurde oder noch ausständig ist.
DFP-Diplome sind ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 5 Jahre gültig. Wann das nächste Diplom beantragt werden muss, ist also von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Die nächste flächendeckende Überprüfung wird in 3 Jahren am 1. September 2019 stattfinden.
Für ein gültiges DFP-Diplom müssen ab jetzt 250 Punkte in 5 Jahren gesammelt werden. Überschüssige Punkte können nicht aufgespart werden und verfallen, wenn das Diplom beantragt wird. Mit anderen Worten: 250 Punkte sind Pflicht, was darüber hinausgeht, ist Kür. Natürlich werden aber alle absolvierten Fortbildungen im E-Konto gespeichert, sodass man auf Knopfdruck eine klare Übersicht hat, welche Veranstaltungen in den letzten Jahren besucht und welche Fortbildungen gemacht wurden. Das ist für mich einer der Vorteile des elektronischen Kontos.
Diese Ärzte erhalten zunächst ein Erinnerungsschreiben, in dem sie gebeten werden, den Fortbildungsnachweis innerhalb der Nachfrist bis 30. November 2016 zu erbringen. In diversen Ordnern und Schubladen übersehene Bestätigungen können nachgereicht werden, sofern die entsprechende Fortbildung vor dem Stichtag 1. September 2016 absolviert wurde. Innerhalb der Nachfrist erworbene Punkte können nicht angerechnet werden, diese würden allenfalls für das nächste Diplom gelten.
Verstreicht die Nachfrist ohne Erbringung des Nachweises, erhält der betroffene Kollege Anfang 2017 ein weiteres Schreiben von der Österreichischen Ärztekammer. Darin wird er ein letztes Mal aufgefordert, die Punkte aller absolvierten Fortbildungen sorgfältig zu prüfen. Bei Nichterbringung des Nachweises kommt es zur Anzeige beim Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer, denn die Verpflichtung zur Fortbildung ist im Ärztegesetz festgeschrieben.
Die Disziplinaranwaltschaft, bestehend aus einem unabhängigen Richter und ärztlichen Beisitzern, wird die im Einzelfall vorgebrachten Gründe, die es einem Arzt unmöglich gemacht haben, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen, prüfen. Das Nichterfüllen der Fortbildungsverpflichtung kann disziplinarrechtliche Konsequenzen – vom schriftlichen Verweis bis hin zum Berufsverbot – nach sich ziehen. Die Mehrheit der Ärzte, die ihrer Fortbildungspflicht in vorbildlicher Art und Weise nachgekommen sind, sieht die beharrliche Nichterfüllung derselben nicht als leichtes Vergehen.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem wir gewusst haben, dass die Verpflichtung zur Fortbildung auf uns zukommen wird, haben wir gezielte Kommunikationsmaßnahmen gesetzt. Uns war klar, dass sich der Großteil der Ärzte zwar in ausreichendem Maße fortbildet, dies aber nur unzureichend dokumentiert. In unserer Informationskampagne ging es deshalb darum, den Kollegen klarzumachen, dass sie alle absolvierten Fortbildungen unbedingt auf ihrem E-Konto dokumentieren müssen, um zu zeigen, dass sie sich regelmäßig und gut fortbilden. Dazu haben wir Infostände, Infoschreiben, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, monatliche Newsletter, Inseratenkampagnen in Printmedien und vieles mehr organisiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Arzt im Laufe der letzten eineinhalb Jahre nicht mitbekommen hat, welche Pflicht ihn hinsichtlich der Fortbildung erwartet.
Anfang 2017 organisieren wir wieder den Österreichischen Impftag, der wie letztes Jahr im Austria Center Vienna stattfinden wird. Das diesjährige Motto lautet „Gesunde Gesellschaft – Gehört Impfen (noch) dazu?“ Die Ärztetage in Grado sowie Velden sind heuer sehr gut gelaufen, sodass wir 2017 mit großer Hoffnung und viel Engagement in das 26. Jahr unseres Kongresses in Grado gehen. Wir freuen uns, dass auch sehr viele junge Kollegen diesen Kongress besuchen – das ist natürlich wichtig für das weitere erfolgreiche Bestehen dieser Veranstaltung.
Neben diesen bewährten Veranstaltungseckpunkten bieten wir vermehrt E-Learning an und erweitern natürlich auch stetig unser Angebot an ÖÄK-Diplomen und -Zertifikaten. Neu eingeführt und sehr gut besucht wurde beispielsweise der Zertifikatslehrgang Sexualmedizin.
Wenn man die einzelnen Ausgaben vor sich sieht, wird einem das Potenzial von ARZT & PRAXIS gar nicht so richtig bewusst. Aber natürlich ist das eine tolle Geschichte, wenn man durch ein Medium innerhalb eines Jahres theoretisch die gesamte Fortbildungspflicht erfüllen könnte. Mit ARZT & PRAXIS können sich Ärzte in konzentrierter und effizienter Form fortbilden und das wissen sicher viele zu schätzen. Als Chef der Akademie der Ärzte und Verantwortlicher für das DFP-Diplom freue ich mich über ein solches Engagement im Fortbildungssektor und gratuliere herzlich zum einjährigen Bestehen!