Ja. Jeder ordinationsführende Arzt muss den Fragebogen zur Selbstevaluierung eigenständig ausfüllen. Sobald Ihre Ordination zur Evaluierung ansteht, erhalten Sie einen eingeschriebenen Brief mit Ihren persönlichen Zugangsdaten. Heuer werden alle Ordinationen und Gruppenpraxen in Niederösterreich und Vorarlberg evaluiert. Die anderen Bundesländer stehen in den darauffolgenden Jahren zur Evaluierung an.
Jeder Arzt, der bei der zuständigen Landesärztekammer eine Ordination angemeldet hat, wird von der ÖQMed als ordinationsführender Arzt betrachtet.
Ja. Jeder ordinationsführende Arzt muss den Fragebogen zur Selbstevaluierung eigenständig ausfüllen. Dies gilt auch für Gemeinschaftspraxen, Ärztezentren und Ordinationen in Krankenhäusern.
Einzige Ausnahme sind echte Gruppenpraxen (siehe FAQ zu Gruppenpraxen).
Die Online-Selbstevaluierung auf dem Portal eval.oeqmed.at bietet die gleichen Möglichkeiten wie der klassische Papierfragebogen. Die Beantwortung der Fragen kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden – bereits gegebene Antworten bleiben gespeichert und können geändert werden, bis die Selbstevaluierung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus finden Sie im Online-Fragebogen direkte Links zu praktischen Download-Dokumenten, um den geforderten Dokumentationspflichten leicht nachkommen zu können. Nicht zuletzt sparen Sie Kosten und Mühen, da das Porto und die Postaufgabe wegfallen.
Ja. Unter www.oeqm.at finden Sie alle geforderten Formulare zum kostenfreien Download. Zusätzlich finden Sie im Online-Fragebogen direkte Links zu den Dokumenten bei den entsprechenden Fragen. Im Rahmen der Selbstevaluierung werden nur konkrete Dokumentationen abgefragt, die im Zusammenhang mit der Praxisorganisation stehen. Die Art und Weise der Patientendokumentation obliegt allein dem ordinationsführenden Arzt.
Echte Gruppenpraxen sind ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte in einer Firma, meist einer OG oder GmbH. Diese Firma tritt gegenüber den Krankenkassen als Vertragspartner auf und muss auch als solche bei der jeweiligen Landesärztekammer gemeldet und ins Firmenbuch eingetragen sein. Für Gruppenpraxen werden die Selbstevaluierungen der teilhabenden Ärzte von der ÖQMed zusammengefasst, sodass nur ein Fragebogen auszufüllen ist. Dieser kann ebenfalls online beantwortet werden.
Die Selbstevaluierung hat den Zweck, neben der Überprüfung auch Bewusstsein für Themen zu schaffen, mit denen Sie in Ihrer Arbeit mitunter noch nicht in Berührung gekommen sind, die aber vorkommen können. Aus diesem Grund werden Sie beispielsweise gefragt, ob Sie Nebenwirkungen von Arzneimitteln an die zuständige Stelle melden. Gut vorstellbar, dass Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit noch nie unbekannte Nebenwirkungen festgestellt haben. Sollte es in Zukunft dennoch einmal dazu kommen, wissen Sie durch die Selbstevaluierung, wo Sie diese melden können.
Ja. Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte „messtechnische Kontrolle“ des Blutdruckmessgerätes alle 2 Jahre vor. Im Rahmen der Selbstevaluierung sollten Sie den Überprüfungsstatus Ihres Gerätes daher kontrollieren und gegebenenfalls einen Termin zur Kalibrierung vereinbaren oder ein neues Gerät anschaffen.
Viele Geräte in Ordinationen unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Das heißt, sie müssen in unterschiedlichen Intervallen von Technikern überprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Man unterscheidet generell zwischen einer messtechnischen Kontrolle und einer sicherheitstechnischen Überprüfung.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung sieht vor, dass beispielsweise Blutdruckmessgeräte und Personenwaagen alle 2 Jahre messtechnisch kontrolliert werden müssen. Sicherheitstechnisch überprüft werden müssen z. B. Ultraschallgeräte, EKG, elektrisch betriebene Untersuchungsliegen etc. Eine Liste der Gerätearten finden Sie im Anhang 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus auch der Hersteller für jedes Gerät eine sicherheitstechnische Überprüfung vorschreiben kann. Informationen dazu finden Sie in den Begleitpapieren oder Benutzerhandbüchern Ihrer Geräte. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Büro der ÖQMed.
Nein. Ins Implantatregister müssen aktive implantierbare Medizinprodukte (z. B. Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.) sowie nicht-aktive implantierbare Medizinprodukte, wie Gelenksimplantate (z. B. Hüftgelenk-, Kniegelenkimplantate etc.), Weichteilimplantate (z. B. Brustimplantate etc.), Organimplantate (z. B. künstliche Herzklappen etc.) sowie Implantate im zentralen Kreislaufsystem (z. B. Stents, Vena-cava-Filter etc.) aufgenommen werden.
CIRSmedical.at ist ein Fehlerberichts- und Lernsystem für alle im medizinischen Bereich Tätigen. Nicht nur das Berichten von Vorfällen wird hier großgeschrieben, sondern auch das Lernen aus den Erfahrungen anderer. Aus diesem Grund können Sie die Frage zu CIRSmedical guten Gewissens mit Ja beantworten – auch dann, wenn Sie bis dato noch nichts zu berichten hatten. Man muss Fehler nicht selbst machen, um aus ihnen zu lernen!
Im Rahmen der Selbstevaluierung steht beim Thema Barrierefreiheit der Umgang mit Menschen im Vordergrund. Es ist wesentlich, dass jeder und jede die nötige medizinische Versorgung erhält. Sollte es Ihnen aufgrund baulicher Strukturen nicht möglich sein, z. B. einen Menschen im Rollstuhl zu empfangen, ist es wesentlich, dass vorab darauf hingewiesen wird. Die Plattform www.arztbarrierefrei.at bietet die Möglichkeit, wesentliche Informationen zu den Räumlichkeiten online zu veröffentlichen. Beim telefonischen Kontakt kann darüber hinaus auch auf die nächstgelegene barrierefreie Ordination hingewiesen werden.
Kontakt:
ÖQMed – Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH
Walcherstraße 11/33, A-1020 Wien
Tel.: (01) 512 56 85
E-Mail: qualitaet(at)oeqmed.at
Web: www.oeqmed.at