Hintergrund: Bis zu 50% der Patienten mit einem metastasierten Blasenkarzinom sind für eine Kombinations-Chemotherapie mit Cisplatin nicht belastbar. Für diese wird primär eine Kombinations-Chemotherapie aus Carboplatin und Gemcitabine, gefolgt von einer Erhaltungsimmuntherapie mit dem Immuncheckpoint Inhibitor (IO) Avelumab, empfohlen. Für Patienten, die auch für Carboplatin nicht tauglich sind, ist eine primäre IO-Therapie mit Pembrolizumab oder Atezolizumab zugelassen. Eine klare Definition für „(Carbo)Platin-Untauglichkeit“ fehlt jedoch. Gupta S. et al. haben mit ihrer Arbeit diese Lücke geschlossen.
Insgesamt wurden 60 Spezialisten (Rücklaufquote 100%) nach deren Definition für „Platin-Untauglichkeit“ befragt. Hierzu wurden unterschiedliche klinische Parameter und Grenzwerte zur Auswahl gegeben.
Der getroffene Konsens definiert „Platin-Untauglichkeit“ wie folgt: Wenn einer der nachfolgenden Parameter zutrifft:
ECOG-Performance-Status ≥ 3 (68,3% Zustimmung);
Kreatinin Clearance < 30 ml/min (68,3% Zustimmung);
Periphere Neuropathie ≥ Grad 2 (49% Zustimmung);
NYHA-Herzinsuffizienzklasse ≥ 3 (80%);
ECOG-Performance-Status 2 und Kreatinin Clearance < 30 ml/min (48,3%).
Die getroffene Konsens-Definition wird die Entscheidung über die Therapie von Patienten mit einem metastasiertem Urothelkarzinom vereinheitlichen und ist die Grundlage für zukünftige Studiendesigns.
Quelle: Gupta S et al., Abstract #4577
Innovation: ★☆☆ Datenqualität: ★☆☆ Praxisrelevanz: ★★★