Wer in der Arbeitswelt jemandem Vorteile gewährt oder Vorteile entgegennimmt, macht sich der Korruption verdächtig. In welchem Umfang diese „Vorteile“ einen Straftatbestand darstellen, regelt seit 2012 ein eigenes Gesetz. Das war offensichtlich notwendig, da der Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil längst die Ausmaße eines Kavaliersdeliktes übertroffen hat. Wie wichtig das Thema ist, zeigt zum Beispiel auch der „Bestechungsindex“ von Transparency International, der 174 Staaten anhand der öffentlichen Wahrnehmung zu Korruption unter Beamten und Politikern reiht. Im Jahr 2016 belegte Österreich Platz 17 der am wenigsten korrupten Staaten der Welt. Damit liegen wir zwar im vorderen Mittelfeld, aber stolz muss man auf diesen Platz dennoch nicht sein, denn wir rutschten seit 2006 vom zehnten Platz kontinuierlich ab. Rund 46 % der befragten österreichischen Manager geben außerdem an, dass Bestechung im eigenen Land zur Tagesordnung gehört. Und eine Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young belegt, dass hierzulande etwa ein Drittel der Manager ihre Unternehmensergebnisse oft besser darstellen, als sie sind. Die Zahlen sind bedenklich und lassen die Frage aufkommen: Welche Werte vertreten wir hier? Die AUSTROMED und ihre Mitgliedsunternehmen haben sich – schon lange vor den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes – zu einem Ethikkodex verpflichtet, der festschreibt, was gelebte Praxis ist. Wir wollen unter korruptionsfreien Bedingungen – auf beiden Seiten – Geschäfte machen. Transparenz, Ehrlichkeit und gegenseitiges Vertrauen sind die Basis, damit einerseits Medizinprodukte-Unternehmen in Zusammenarbeit mit Ärzten neue Produkte entwickeln können. Sie sind andererseits aber auch Voraussetzung dafür, dass Schulungen und Produktinformation – so wie es auch das Medizinproduktegesetz vorschreibt – in die Gesundheitseinrichtungen kommen können. Und zwar ohne dass auch nur der Verdacht besteht, dass hier ein Machtgefälle zu einem Vorteil der Beteiligten genutzt wird. Im Vordergrund stehen Innovation und Zusammenarbeit zum Wohl der Patienten und nicht die persönlichen Vorteile eines Einzelnen, egal auf welcher der beiden Seiten. Dass die Industrie fit dafür ist, hat sie jetzt neuerlich bewiesen, indem die Bestimmungen des Verhaltenskodex auch an die Bestimmungen des Strafrechtsänderungsgesetzes und des „Code of Ethical Business Practice“ der Europäischen Dachorganisation „MedTech Europe“ angepasst wurden. Damit ist dem direkten Sponsoring auch über die Landesgrenzen hinaus auf jeden Fall ein Riegel vorgeschoben.Mit dem aktualisierten Verhaltenskodex wollen wir die Integrität und Reputation der gesamten Branche schützen und uns bemühen, dass diese Werte auch gelebt werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung beinhaltet explizit die in diesem Zusammenhang häufig zitierten Grundsätze des Strafrechtsänderungsgesetzes, wie Trennung, Transparenz, Ausgewogenheit und Dokumentation. Dazugekommen ist das neue Grundprinzip der Außenwahrnehmung. Trennung bedeutet, dass die Leistung in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit Umsatzgeschäften steht. Transparenz bedeutet, Leistungsverhältnisse schriftlich festzuhalten, offenzulegen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen. Ausgewogenheit bedeutet, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Dokumentation dient der Überprüfbarkeit und Nachvollziehung zu jeder Zeit. Außenwahrnehmung bedeutet, dafür Sorge zu tragen, dass der Außenauftritt der Unternehmen nicht den Grundsätzen dieses Kodex widerspricht und das Ansehen der Medizinprodukte-Branche nicht beschädigt wird. Jedes unserer Mitglieder verpflichtet sich, diese Grundsätze zu befolgen. Doch man muss auch realistisch sein – ein Kodex kann nicht von einem Tag auf den anderen das Verhalten einer ganzen Branche ändern. Für uns ist es wichtig, als Botschafter und Bewusstseinsbildner zu agieren und alle Beteiligten im Gesundheitssektor über die neuen Regeln zu informieren, aufzuklären und im Sinne eines ehrlichen und wertschätzenden Miteinanders auf die Einhaltung zu pochen. Sie haben noch Detailfragen zur Umsetzung der Kodex-Richtlinien? Wir sind gerne für Sie da!
Ihr
Gerald Gschlössl