Um die Qualität der Gesundheitsversorgung laufend zu verbessern und sicherzustellen, wurde seitens des Bundes während der letzten Jahre eine Reihe an Gesetzen, Verordnungen und Regelungen erlassen, die qualitätsspezifische Bestimmungen enthalten.Dazu gehören verbesserte Dokumentationspflichten, Standards für die Ausbildung und Ausübung der Gesundheitsberufe, Rechte von Patienten oder zur Qualität von Medizinprodukten. Mit der Gesundheitsreform 2005 wurde ein „Gesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen“ erlassen, das auf Transparenz, Effizienz und Effektivität ausgerichtet ist, und letztlich hat die Gesundheitsreform 2013 neue Schwerpunkte insbesondere im Bereich Qualitätsmessung und -verbesserung gesetzt.
Auf den ersten Blick ist das wohl eine Reihe lobenswerter Maßnahmen, die das hohe Niveau der heimischen Gesundheitsversorgung auch in Zukunft sicherstellen sollen. Einzig offen bleibt die Frage:Wer soll das alles bezahlen? Denn gleichzeitig mit der Forderung nach mehr Innovation, Qualität und besserer Versorgung soll es zur Ausgabendämpfung kommen. Selbst aus den Reihen des Gesundheitsministeriums wird die Realisierung des Duetts von Qualität und Kosteneinsparung als „Quadratur des Kreises“ bezeichnet. Glauben also jene, die maßgeblich für diese Strategie verantwortlich sind, selbst nicht an eine Umsetzung?
Bleiben die Forderungen nach Qualität lediglich auf dem Papier bestehen, nach dringend erforderlichen Kosteneinsparungen oder zumindest -deckelungen hingegen dann gelebte Praxis? Viele offene Fragen, die noch mehr Zweifel aufkommen lassen, wenn man das Papier der Gesundheitsreform 2013 genauer liest. Von flächendeckender Primärversorgung ist hier die Rede und von „Best Point of Service“, ohne jedoch klarzustellen – „best“ für wen, wenn divergierende Interessen aufeinanderstoßen?
Aus Sicht der AUSTROMED ist es dringend notwendig, den Fokus des Spardrucks weg von der Produkt- hin zur Prozessebene zu verlagern, denn andernfalls ist die Versorgung mit innovativen, hochwertigen Medizinprodukten ernsthaft gefährdet. Müssen die Zulieferbetriebe des Gesundheitswesens übergebührlich die Kostendämpfung schultern, schädigt das den Standort. Eine Abwanderung von Produktionen, Forschungs- und Entwicklungseinheiten sowie Medizinprodukte-Vertretungen wäre die Folge. Die Auswirkungen auf eine qualitative Versorgung mehr als fraglich. Wir fordern daher, dringend jene politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Entwicklungspotenziale und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Medizinprodukte-Unternehmen unterstützen und fördern. Die gewachsene Struktur und das gesunde Unternehmensumfeld dürfen nicht durch kurzfristige, einseitige Maßnahmen zur Kostendämpfung zerstört werden!
Ihr
Mag. Friedrich Thomasberger
AUSTROMED Präsident