Die aktuellen Forderungen der AUSTROMED-Branchengruppe Desinfektion & Hygiene für einen wirksamen Infektionsschutz im Krankenhaus sind zu einem guten Teil schon weit in der Umsetzung. Es existiert eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, die es einzuhalten gilt, daher stellt sich die Frage nach Konzepten eigentlich nicht mehr. Ein Blick auf die einzelnen Maßnahmen zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung:
Durch die Veröffentlichung des Qualitätsstandards „Organisation und Strategie der Krankenhaushygiene“ wurde 2015 eines der Ziele des Bundes-Zielsteuerungsvertrages 2013 – eine bundesweit einheitliche Empfehlung für die Krankenhaushygiene zu entwickeln – umgesetzt. Ergänzend dazu beschloss die Bundes-Zielsteuerungskommission im April 2016 auf höchster politischer Ebene eine „Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhauskeimen“, die Grundlagen für ein österreichweit einheitliches Surveillance-System vorgibt. Die Verpflichtung zur Surveillance nosokomialer Infektionen des Bundes im KaKuG wurde konkretisiert, die unterschiedliche Handhabe betroffener Organisationen eingeschränkt und eine Auswertung auf Bundesebene ermöglicht.
Der Qualitätsstandard „Organisation und Strategie der Krankenhaushygiene“ wurde aus dem Expertendokument PROHYG 2.0 heraus entwickelt und präzisiert die gesetzlichen Rahmenvorgaben im praktischen Kontext. Hauptziel ist primär die Reduktion der Rate nosokomialer Infektionen, was durch 13 konkrete Handlungsempfehlungen erreicht werden soll. Die Stellung der Krankenhaushygiene als Stabsstelle der Anstaltsleitung wird in beratender, fachlich unabhängiger Funktion beschrieben, wodurch auch die Verantwortung für Hygiene in der Krankenanstalt klar bei der kollegialen Führung verankert wird. Die Ressourcen zur Bewerkstelligung der Aufgaben sollen entsprechend der definierten Funktion der Hygieneteam-Mitglieder und in Abhängigkeit von Infektionsrisiko, Leistungsangebot und Bettenanzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgaben des Hygieneteams erstrecken sich von der hygienischen Visite über die Erstellung von Hygieneplänen bis zur Infektions-Surveillance und dem Führen einer Erreger- und auch Resistenzstatistik. Aus- und Fortbildung werden durch Ärztegesetz sowie GuKG geregelt und sind genauso essenzieller Bestandteil einer funktionierenden Krankenhaushygiene wie die Personalentwicklung und das Einbeziehen von Patienten und Besuchern. Die Ergebnisse all dieser Maßnahmen sollen in Jahresberichten verständlich dargelegt werden.
Die „Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhauskeimen“ präzisiert die sehr allgemeine Regelung des § 8a (4) KAKuG, wonach eine Surveillance nosokomialer Infektionen zu erfolgen hat. Aus der Rahmenrichtlinie ist für alle Krankenanstalten klar ersichtlich, welche Systeme verwendet werden können und wie die Datenerfassung, -weiterleitung und -auswertung zu erfolgen hat. Damit kann erstmals auch eine umfassende Meldung österreichischer Daten an die entsprechenden EU-Stellen erfolgen, was die internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.
Bundesweit verpflichtend wurden Basisdatensätze zur Erfassung postoperativer Wundinfektionen bei Gallenblasenentfernungen und Hüftendoprothesen-Implantationen sowie nosokomialer Infektionen auf Intensivstationen festgelegt. Die ersten Datenmeldungen sollen in einer Piloterhebung 2017 erfolgen. Einen umfassenden Bericht über Krankenhauskeime in Österreich wird es voraussichtlich 2018/2019 erstmalig geben.
Gemeinsam mit weiteren aktuell in Erarbeitung befindlichen Maßnahmen wie zum Beispiel die Antibiotikaanwendung werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, um im Bereich Krankenhaushygiene den Behandlungserfolg und die Patientensicherheit nachhaltig zu verbessern. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieser Bemühungen sind die Einbeziehung und aktive Mitarbeit aller Gesundheitsberufe sowie aller anderen an Hygienemaßnahmen beteiligten Dienstleister.