Die Schwerpunkte der AG Vergabewesen liegen auch heuer im Bereich der Durchführung von fairen und transparenten Vergabeverfahren im Sinne der Patientensicherheit in Österreich. In einigen Bereichen des Vergabewesens sehen wir kleine Fortschritte wie etwa die Gewährung von „Abnahmegarantien“ in einzelnen Ausschreibungen, die wir immer gefordert haben. In anderen Bereichen ist leider auch viel schiefgegangen. Die umfangreichen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, denen Medizinprodukte-Unternehmen berechtigterweise unterliegen, dürfen auch, oder gerade in besonderen Situationen wie einer COVID-19-Pandemie nicht ausgesetzt werden. Selbst wenn die Beschaffung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln oder Testkits rasch erfolgen muss, dürfen Qualitätsstandards nicht über Bord geworfen werden. Bei Vergabeverfahren von Medizinprodukten im Nichtkrisenmodus steht nach wie vor unsere Forderung im Raum, eine gesetzlich verankerte Gewichtung von Preis und Qualität bei Vergabeentscheidungen umzusetzen. Die Qualität muss dabei mit mindestens 50 % bewertet werden – bei lebenserhaltenden, lebensrettenden oder besonders innovativen Medizinprodukten mit zumindest 80 %. So kommt die qualitativ hochwertige Leistung zum Patienten.
Die Zugangsbeschränkungen zu den Krankenhäusern durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen reduzieren und erschweren den Kundenzugang. Andererseits leisten Medizintechnikunternehmen und deren Medizinprodukteberater gerade in der Pandemie einen wertvollen Beitrag und unterstützen unter erschwerten Bedingungen, durch ihren Einsatz vor Ort, die Behandlung der Patienten. Im Bereich des Vergabewesens waren viele Unternehmen gefordert, die Vielzahl der Ausschreibungen zum Teil auch parallel unter großem Zeitdruck zu bearbeiten. Ich hoffe, dass sich die Fähigkeit, rasch kreative flexible Lösungen zu erarbeiten, in Zukunft erhält und dass dies zur Standortsicherung der österreichischen Medizinprodukte-Unternehmen beitragen wird.
Die Digitalisierung hat sicher einen großen Schub erlebt, um in der Pandemie vernünftige Arbeitsbedingungen unter den gegebenen Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen. Videocalls ermöglichten spontane Meetings zur Besprechung auch etwas komplexerer Themen. Dort, wo es wirklich notwendig war, hat man sich persönlich getroffen.
Telemedizinische Lösungen haben in der Pandemie ganz genau das Gleiche erreicht. Eine Reduktion des physischen Patientenkontaktes bei gleichbleibender Sicherheit. Dort, wo komplexere Probleme auftreten, kommt es dann zum persönlichen Patientenkontakt.
Was das Arbeitsfeld der AG Vergabewesen betrifft, sind seit der letzten Vergaberechtsnovelle alle Vergabeverfahren in elektronischer Form zu bearbeiten. Das sind wir schon gewohnt, ist aber von der Pandemie unabhängig.