Aktuell steht die Corona-Schutzimpfung im Mittelpunkt des Interesses, gilt sie doch als der einzig zielführende Weg, das Pandemiegeschehen in absehbarer Zeit einzudämmen oder gar zu beenden. Einziger Wermutstropfen: Impfstoff ist knapp und jeder möchte gerne rasch an die Reihe kommen, um endlich wieder ein Stück Normalität in das eigene Leben zu bringen oder – noch viel naheliegender – bei seiner beruflichen Tätigkeit ausreichend geschützt sein.
Dass alle (irgendwann) an die Reihe kommen werden, betont das Gesundheitsministerium: „Für alle Menschen in Österreich, die die Corona-Schutzimpfung in Anspruch nehmen wollen, wird der Impfstoff kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Das bleibt derzeit noch ein frommer Wunsch, denn aktuell ist nicht ausreichend Impfstoff für alle Impfwilligen verfügbar. Gleichzeitig liegt die Durchführung und Organisation der Corona-Schutzimpfung in der Hand der Länder – ein Umstand, der ein österreichweites Konzept zusätzlich erschwert.
Die Impfung der österreichischen Bevölkerung erfolgt daher gemäß dem COVID-19-Impfplan. Er ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Das Ziel der Priorisierung ist sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 die Rate der Neuinfektionen dauerhaft reduziert wird, schwere Krankheitsverläufe sowie Todesfälle vermieden werden und das Gesundheitssystem entlastet wird. Ebenso sollen mithilfe der Priorisierung die verfügbaren Impfstoffe möglichst gerecht sowie medizinisch sinnvoll und ethisch vertretbar eingesetzt werden. Allen Empfehlungen voran geht die gesellschaftliche Verpflichtung, zuerst jene zu schützen, die ein höheres Risiko einer COVID-19-Infektion haben, das sie auch nur schwer selbst beeinflussen können. Seit Jahresbeginn werden daher Bewohner und Personal in Alten- und Pflegeheimen sowie Personal im Gesundheitsbereich mit hohem Ansteckungsrisiko und erste Hochrisikogruppen geimpft. Zu Beginn der Phase 2 seit März folgen vor allem ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sowie weiteres Gesundheitspersonal mit moderatem oder geringem Ansteckungsrisiko.
Wer „am Patienten“ arbeitet und zudem ständig selbst der Gefahr ausgesetzt ist, infiziert zu werden, sollte möglichst rasch in den Genuss der Impfung kommen und im Falle der Ansteckung vor schweren Verläufen geschützt zu sein. Dazu gehören neben Ärzten und Pflegepersonal auch die sogenannten Medizinprodukteberater. „Medizinprodukteberater spielen eine zentrale Rolle, um die sichere Anwendung von Medizinprodukten zu gewährleisten. Ihre Aufgabe ist es, fachlich zu informieren und Anwender in die sichere Handhabung der Medizinprodukte einzuweisen“, gibt Mag. Philipp Lindinger, Geschäftsführer der AUSTROMED, Einblick in den Beruf.
Das Gesundheitsministerium hat zuletzt im Rahmen der Publikation „Gesundheitsberufe in Österreich 2020“ definiert, dass Medizinprodukteberater sowie Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996) zu den Gesundheitsberufen zählen, die nicht in einem eigenen Berufsgesetz geregelt sind. Betriebe, in denen sie beschäftigt sind, gelten gerade in der Pandemie als systemrelevant.
Der AUSTROMED ist es in ihrer Rolle als Interessensvertretung für Unternehmen, die in der Entwicklung, der Produktion, der Aufbereitung und dem Handel von Medizinprodukten in Österreich tätig sind, ein besonderes Anliegen, dass die Mitarbeiter der Medizinprodukte-Branche in der Impfstrategie den gleichen Stellenwert haben, wie das Gesundheitspersonal. „Medizinprodukteberater, Techniker, Servicemitarbeiter sowie Mitarbeiter in der Produktion in der Prioritätenliste sind unter ‚Gesundheitspersonal‘ einzuordnen“, sagt Lindinger und führt aus: „Das lässt sich dadurch begründen, dass Vertreter von Medizinprodukte-Unternehmen im Rahmen der medizinischen Versorgung häufig bei Patienten in Spitälern und Alterspflegeheimen anwesend sind, um Unterstützung hinsichtlich der sicheren und wirksamen Anwendung von Produkten zu leisten.“ Ihre Anwesenheit, zum Beispiel bei der Traumaversorgung, bei Organtransplantationen oder Herzoperationen ist gemäß Medizinproduktegesetz und Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Bedarfsfall sogar gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Das heißt, jeder geimpfte Medizinprodukteberater schließt auch eine Sicherheitslücke zum Patienten.
Die spezifische Aufgabe der Medizinprodukte-Branche schränkt die Möglichkeiten ein, den physischen Abstand zu Kontaktpersonen in erforderlicher Weise einzuhalten. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die für die Versorgung mit medizinischen Produkten sowie In-vitro Diagnostika unerlässlich und somit in ausgeprägtem Maße einem Expositionsrisiko von COVID-19-Positiven ausgesetzt sind. „Mitarbeiter in der Produktion von Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika sind als systemrelevant zu betrachten, denn sie sind es, die aktuell maßgeblich entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Tests, Hygiene- oder Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang mit der Impfung verantwortlich sind. Kurz gesagt: Ohne Mitarbeiter in der Medizinprodukte-Branche gibt es auch keine Versorgung mit diesen Produkten“, beschreibt Lindinger die Tragweite. AUSTROMED hat daher entsprechende Ansuchen an die Gesundheitslandesräte, Landeshauptleute sowie Impfkoordinatoren gestellt. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, in manchen Bundesländern eine zeitnahe Umsetzung unseres Anliegens in die Wege zu leiten. Eine Reihe von Medizinprodukteberatern hat ihre Impfung bereits erhalten, wir sind zuversichtlich, dass sich auch weitere Bundesländer anschließen“, sagt Lindinger.