Aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung nimmt die Zahl der Personen mit Verschleißerkrankungen der Gelenke wie zum Beispiel Coxarthrose zu. Doch Hüfterkrankungen im Kindesalter, Hüftdysplasie, Hüftluxationsleiden, Unfallfolgen, entzündliche Prozesse und Stoffwechselerkrankungen begünstigen die fortschreitende Zerstörung des Gelenkknorpels und führen nicht selten dazu, dass auch junge Menschen eine hüftendoprothetische Versorgung benötigen.
Zunehmende, zuerst belastungsabhängige Schmerzen und später auch Ruheschmerzen mit Beweglichkeitseinschränkung zählen zu den häufigsten Beschwerden, die sich vor allem bei ruckartigen Bewegungen verstärken. Intensive konservative Behandlung, Gewichtsreduktion, Änderung des Lebensstils und sinnvolle Bewegungstherapie können den Verlauf der Erkrankung hinauszögern und die Schmerzen lindern. In schweren Fällen kommen die Patienten allerdings um einen künstlichen Gelenkersatz nicht umhin. Gerade bei jungen Patienten ist es wichtig, möglichst wenig Knochenmaterial während der Hüftoperation zu entfernen, schonende minimalinvasive Eingriffe zu gestatten und eine gute stabile metaphysäre Verankerung zu garantieren. „Die Kurzschaftprothese erfüllt all diese Kriterien optimal“, ist Primar Dr. Vaclav Ruzicka, MBA, ärztlicher Direktor am Krankenhaus Tamsweg sowie Vorstand der unfallchirurgischen Abteilung, überzeugt.
„Aufgrund des deutlich kürzeren Schafts und des Designs können Kurzschaftprothesen mit einer minimalen Hautinzision ohne wesentliche Verletzung von Muskulatur sowie Sehnen eingebracht werden, ohne Notwendigkeit, die Weichteile zu refixieren. Dadurch ist eine rasche und schmerzarme Mobilisierung der Patienten möglich. So können jüngere Patienten – unsere Grenze liegt derzeit bei 75 Jahren – das Krankenhaus nach drei bis sechs Tagen verlassen, teilweise sogar ohne Krücken“, so Ruzicka.
Das sorgfältige Einsetzen der Prothese, mit einer massiven Verklemmung im metaphysären Bereich, und eine geeignete raue Oberfläche, in die der Knochen einwächst, sorgen für Halt. Einer zusätzlichen Verankerung mithilfe von Knochenzement bedarf es nicht. Darüber hinaus kann im Falle einer Lockerung eine neue Prothese wieder sicher verankert werden. „Dabei besteht die Möglichkeit, auf einen normalen Standardschaft zurückzugreifen.Große und lange Revisionsschäfte sind dadurch nicht mehr erforderlich. Für junge Patienten, die mit mehreren Wechseloperationen rechnen müssen, ist dies besonders wichtig“, ist der Mediziner überzeugt. Zudem reicht bei der Versorgung periprothetischer Frakturen meist ein Standardschaft, da die Fraktur üblicherweise nur den proximalen Bereich des Oberschenkels betrifft. Bei der Entfernung eines festsitzenden Kurzschaftes ist keine Fensterung oder Spaltung des Oberschenkels notwendig.
Welches Modell der Hüftprothese eingesetzt wird, ist freilich eine Frage von Alter, Geschlecht, Größe, körperlicher Aktivität und nicht zuletzt der Knochenqualität. Als Kontraindikation gelten grobe Fehlstellungen des Hüftgelenkes, atypisch geformter Schenkelhals, Osteoporose-Erkrankung und entzündliche Prozesse. Für Ruzicka steht allerdings fest: „Gerade bei aktiven und jüngeren Patienten ist eine Kurzschaftprothese in Verbindung mit einer Keramik-Gleitpaarung das Implantat der ersten Wahl.“