„Die Lagerung bei operativen Eingriffen stellt ein spezielles Risiko dar, da durch die Narkose das Schmerzempfinden und die Schutzreflexe ausgeschaltet werden. Dadurch können Druck und Zug über längere Zeiträume an empfindlichen Stellen einwirken und zu Schäden führen“, erklärt Prim. Univ.- Prof. Dr. Stephan Kriwanek, Vorstand an der Chirurgischen Abteilung am Sozialmedizinischen Zentrum Ost – Donauspital, Wien. Lagerungsschäden treten an Orten außerhalb des Operationsgebietes auf. Durch Zug oder Druck an Haut, Muskeln oder Nerven können Nervenläsionen, Muskelschwellungen (bis zum Compartmentsyndrom) und Dekubitalulcera auftreten. „Am häufigsten betroffen sind folgende Nerven: Plexus cervicalis, Plexus brachialis, N. ulnaris, medianus, N. femoralis, N. peroneus –mögliche sensible Folgen sind Hypäs – thesie und Parästhesie bzw. die motorischen Folgen Parese. Ursachen für Lagerungsschäden sind Gelenksexkursionen über erlaubte Werte hinaus, zum Beispiel Abduktion im Schultergelenk mehr als 90 Grad, Druck durch Stützen oder Schienen sowie eine nicht ausreichende Polsterung in dekubitusgefährdeten Bereichen“, erläutert der Experte.
Maßnahmen zur Vermeidung Durch folgende Maßnahmen können Lagerungsschäden vermieden werden:
1. Exakte Einhaltung der erlaubten Exkursionen im Bereich verschiedener Gelenke,
2. richtige Position von Stützen und Schienen,
3. Polsterung von Stützen und Schienen,
4. Polsterung Dekubitus-gefährdeter Regionen.
„Da in der Ärztegesetzesnovelle von 2000 festgelegt wurde, dass die sachgerechte Lagerung der Patienten in den Verantwortungsbereich der Ärzte fällt, sind die Ärzte auch für alle Folgeschäden der Lagerung verantwortlich“, betont Kriwanek abschließend.